Kirchensteuergesetz soll geändert
werden
30.09.2008, Magdeburg – 484
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 484/08
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 484/08
Magdeburg, den 30. September 2008
Kirchensteuergesetz soll geändert
werden
Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung
den Entwurf zur Änderung des Kirchensteuergesetzes beschlossen.
Die vorgesehenen Änderungen seien durch das ab 2009
geltende neue Verfahren bei der Besteuerung von Kapitalerträgen erforderlich
geworden, teilte Finanzminister Bullerjahn im Anschluss an die Sitzung mit.
Künftig werde die auf Kapitalerträge entfallende Einkommensteuer grundsätzlich
von den Kapitalgläubigern (z.B. Banken und Sparkassen) einbehalten und an das
Finanzamt abgeführt. Die so besteuerten Kapitalerträge müssten nicht mehr in
der Einkommensteuererklärung angegeben werden; daher werde die Steuer auch als
Abgeltungsteuer bezeichnet. Die mit der Einführung der Abgeltungsteuer
angestrebte Vereinfachung der Besteuerung von Kapitaleinkünften setze jedoch
voraus, dass auch eine auf die Abgeltungssteuer eventuell zu erhebende
Kirchensteuer von den Kapitalgläubigern einbehalten werden könne. Mit der
Änderung des Kirchensteuergesetzes sollen die Voraussetzungen hierfür
geschaffen werden.
Finanzminister Bullerjahn wies ferner darauf hin,
dass entsprechende Änderungen auch von den anderen Bundesländern an ihren
jeweiligen Landeskirchensteuergesetzen vorgenommen würden.
Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur
Beschlussfassung zugeleitet.
Zur Information:
Kirchensteuer wird auf der Grundlage von Kirchensteuergesetzen erhoben, die von den
gesetzgebenden Körperschaften der Bundesländer zu erlassen sind. Besteuert wird
die Zugehörigkeit zu einer kirchlichen Körperschaft. In Sachsen-Anhalt wird
Kirchensteuer in Höhe von 9 Prozent der Einkommensteuer erhoben.
Die Kirchensteuer wird vom Staat eingezogen, ihre
Einnahmen stehen jedoch den Kirchen zu. Sie dienen den verschiedenen
steuererhebungsberechtigten Kirchen zur Erfüllung ihrer kirchlichen Aufgaben.
Die Abgeltungsteuer wird zum 01.01.2009
eingeführt. Sie ist eine Quellensteuer
mit einem einheitlichen Steuersatz (25 Prozent) auf alle Kapitalerträge. Dieser
Steuersatz ist unabhängig vom Persönlichen Einkommensteuersatz des Gläubigers.
Impressum:
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Sachsen-Anhalt
Pressestelle
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Tel: (0391) 567-6666
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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