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Kirchensteuergesetz soll geändert
werden

30.09.2008, Magdeburg – 484

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 484/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 484/08

 

 

 

Magdeburg, den 30. September 2008

 

 

 

Kirchensteuergesetz soll geändert

werden

 

Die Landesregierung hat in  ihrer heutigen Sitzung

den Entwurf zur Änderung des Kirchensteuergesetzes beschlossen.

 

Die vorgesehenen Änderungen seien durch das ab 2009

geltende neue Verfahren bei der Besteuerung von Kapitalerträgen erforderlich

geworden, teilte Finanzminister Bullerjahn im Anschluss an die Sitzung mit.

Künftig werde die auf Kapitalerträge entfallende Einkommensteuer grundsätzlich

von den Kapitalgläubigern (z.B. Banken und Sparkassen) einbehalten und an das

Finanzamt abgeführt. Die so besteuerten Kapitalerträge müssten nicht mehr in

der Einkommensteuererklärung angegeben werden; daher werde die Steuer auch als

Abgeltungsteuer bezeichnet. Die mit der Einführung der Abgeltungsteuer

angestrebte Vereinfachung der Besteuerung von Kapitaleinkünften setze jedoch

voraus, dass auch eine auf die Abgeltungssteuer eventuell zu erhebende

Kirchensteuer von den Kapitalgläubigern einbehalten werden könne. Mit der

Änderung des Kirchensteuergesetzes sollen die Voraussetzungen hierfür

geschaffen werden.

 

Finanzminister Bullerjahn wies ferner darauf hin,

dass entsprechende Änderungen auch von den anderen Bundesländern an ihren

jeweiligen Landeskirchensteuergesetzen vorgenommen würden.

 

Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur

Beschlussfassung zugeleitet.

 

 

 

Zur Information:

 

Kirchensteuer wird auf der Grundlage von Kirchensteuergesetzen erhoben, die von den

gesetzgebenden Körperschaften der Bundesländer zu erlassen sind. Besteuert wird

die Zugehörigkeit zu einer kirchlichen Körperschaft. In Sachsen-Anhalt wird

Kirchensteuer in Höhe von 9 Prozent der Einkommensteuer erhoben.

 

Die Kirchensteuer wird vom Staat eingezogen, ihre

Einnahmen stehen jedoch den Kirchen zu. Sie dienen den verschiedenen

steuererhebungsberechtigten Kirchen zur Erfüllung ihrer kirchlichen Aufgaben.

 

Die Abgeltungsteuer wird zum 01.01.2009

eingeführt. Sie ist eine Quellensteuer

mit einem einheitlichen Steuersatz (25 Prozent) auf alle Kapitalerträge. Dieser

Steuersatz ist unabhängig vom Persönlichen Einkommensteuersatz des Gläubigers.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de