Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt
finden am 7. Juni 2009 statt/ Kabinett beschließt Durchführung gemeinsam mit
der Europawahl
23.09.2008, Magdeburg – 463
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 463/08
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 463/08
Magdeburg, den 23. September 2008
Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt
finden am 7. Juni 2009 statt/ Kabinett beschließt Durchführung gemeinsam mit
der Europawahl
Die allgemeinen Neuwahlen
der kommunalen Vertretungen in Sachsen-Anhalt finden am Sonntag, 7. Juni 2009,
gemeinsam mit der Europawahl statt. Das beschloss die Landesregierung in ihrer
heutigen Kabinettssitzung. ¿Damit haben wir die kostengünstigste, effizienteste
und für die Städte und Gemeinden am leichtesten zu handhabende Lösung gewählt¿,
erklärte dazu Innenminister Holger Hövelmann. Die Wahlzeit ist, wie bei den
bisherigen Kommunalwahlen auch, auf 8.00 bis 18.00 Uhr festgelegt.
Die derzeit laufende Wahlperiode einer
Vielzahl der Stadt- und Gemeinderäte endet am 30. Juni 2009. Die Neuwahl muss
vor Ablauf der Wahlperiode erfolgen. Landeswahlleiter Dr. Klaus Klang: ¿Damit
ist von den allgemeinen Neuwahlen 2009 die überwiegende Anzahl der Gemeinden
einschließlich der kreisfreien Städte Halle und Magdeburg erfasst. Zu
wählen sind auch die Kreistage des Altmarkkreises Salzwedel und des Landkreises
Stendal, da sie anders als die übrigen neun Landkreise nicht von der
Kreisgebietsreform betroffen waren und deshalb nicht an den Kreistagswahlen im
Jahre 2007 teilgenommen haben.¿
Besonderheiten kann es in einigen
Fällen im Zusammenhang mit der Gemeindegebietsreform geben, sofern die
Gebietsänderungsverträge rechtzeitig im Januar 2009 vorliegen und darin die
entsprechenden Vereinbarungen getroffen wurden:
·
Wo größere Gemeinden spätestens zum 1. Juli 2009 gebildet werden, kann
bereits am 7. Juni 2009 für die neue Struktur gewählt werden.
·
Wird die Bildung einer Einheitsgemeinde für einen späteren Zeitpunkt,
spätestens den 1. Januar 2010, vereinbart, findet am 7. Juni 2009 eine Neuwahl
des Gemeinderats der bis dahin noch bestehenden Gemeinde statt, der dann in der
Einheitsgemeinde als Ortschaftsrat weiter fungieren kann.
·
Wird die Bildung der Mitgliedsgemeinde einer Verbandsgemeinde für einen
späteren Zeitpunkt, spätestens den 1. Januar 2010, vereinbart, kann die
Amtszeit des Gemeinderats der bis dahin noch bestehenden Gemeinde bis zu diesem
Zeitpunkt verlängert werden.
Da sich Parteien und Wählergruppen
bereits jetzt auf die Wahl vorbereiten und aus wahlorganisatorischer Sicht
frühzeitig Klarheit über den konkreten Wahltag bestehen muss, war die
Bestimmung des Wahltermins jetzt erforderlich. Hövelmann: ¿Damit werden
rechtzeitige und ordnungsgemäße Vorbereitungen auf kommunaler Ebene und für die
künftigen Kandidatinnen und Kandidaten ermöglicht.¿
¿Die zeitgleiche Durchführung der
Kommunalwahlen am Tag der Wahlen zum Europäischen Parlament ist aus Kosten- und
aus organisatorischen Gründen sinnvoll¿, schätzte Dr. Klang ein. Die
Zusammenlegung auf einen einheitlichen Wahltermin bedeutet für die Wahlorgane,
die örtlichen Verwaltungen und Vertretungen einen geringeren organisatorischen
und finanziellen Aufwand, da große Teile der Wahlvorbereitung in einheitlichen
Arbeitsgängen erledigt werden können. Darüber hinaus soll sich ein gemeinsamer
Wahltermin positiv auf die Wahlbeteiligungen auswirken. Die Grundlage dafür
wurde bereits 1998 mit dem Gesetz über die gleichzeitige Durchführung von
Kommunalwahlen und staatlichen Wahlen geschaffen.
Zur Gewährleistung einer frühzeitigen gründlichen
Vorbereitung und eines reibungslosen Ablaufs der Kommunalwahlen 2009 finden
bereits seit geraumer Zeit Besprechungen des Landeswahlleiters mit den
Kreiswahlleitern statt.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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