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Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt
finden am 7. Juni 2009 statt/ Kabinett beschließt Durchführung gemeinsam mit
der Europawahl

23.09.2008, Magdeburg – 463

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 463/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 463/08

 

 

 

Magdeburg, den 23. September 2008

 

 

 

Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt

finden am 7. Juni 2009 statt/ Kabinett beschließt Durchführung gemeinsam mit

der Europawahl

 

Die allgemeinen Neuwahlen

der kommunalen Vertretungen in Sachsen-Anhalt finden am Sonntag, 7. Juni 2009,

gemeinsam mit der Europawahl statt. Das beschloss die Landesregierung in ihrer

heutigen Kabinettssitzung. ¿Damit haben wir die kostengünstigste, effizienteste

und für die Städte und Gemeinden am leichtesten zu handhabende Lösung gewählt¿,

erklärte dazu Innenminister Holger Hövelmann. Die Wahlzeit ist, wie bei den

bisherigen Kommunalwahlen auch, auf 8.00 bis 18.00 Uhr festgelegt.

 

Die derzeit laufende Wahlperiode einer

Vielzahl der Stadt- und Gemeinderäte endet am 30. Juni 2009. Die Neuwahl muss

vor Ablauf der Wahlperiode erfolgen. Landeswahlleiter Dr. Klaus Klang: ¿Damit

ist von den allgemeinen Neuwahlen 2009 die überwiegende Anzahl der Gemeinden

einschließlich der kreisfreien Städte Halle und Magdeburg erfasst. Zu

wählen sind auch die Kreistage des Altmarkkreises Salzwedel und des Landkreises

Stendal, da sie anders als die übrigen neun Landkreise nicht von der

Kreisgebietsreform betroffen waren und deshalb nicht an den Kreistagswahlen im

Jahre 2007 teilgenommen haben.¿

 

Besonderheiten kann es in einigen

Fällen im Zusammenhang mit der Gemeindegebietsreform geben, sofern die

Gebietsänderungsverträge rechtzeitig im Januar 2009 vorliegen und darin die

entsprechenden Vereinbarungen getroffen wurden:

 

·

Wo größere Gemeinden spätestens zum 1. Juli 2009 gebildet werden, kann

bereits am 7. Juni 2009 für die neue Struktur gewählt werden.

 

·

Wird die Bildung einer Einheitsgemeinde für einen späteren Zeitpunkt,

spätestens den 1. Januar 2010, vereinbart, findet am 7. Juni 2009 eine Neuwahl

des Gemeinderats der bis dahin noch bestehenden Gemeinde statt, der dann in der

Einheitsgemeinde als Ortschaftsrat weiter fungieren kann.

 

·

Wird die Bildung der Mitgliedsgemeinde einer Verbandsgemeinde für einen

späteren Zeitpunkt, spätestens den 1. Januar 2010, vereinbart, kann die

Amtszeit des Gemeinderats der bis dahin noch bestehenden Gemeinde bis zu diesem

Zeitpunkt verlängert werden.

 

Da sich Parteien und Wählergruppen

bereits jetzt auf die Wahl vorbereiten und aus wahlorganisatorischer Sicht

frühzeitig Klarheit über den konkreten Wahltag bestehen muss, war die

Bestimmung des Wahltermins jetzt erforderlich. Hövelmann: ¿Damit werden

rechtzeitige und ordnungsgemäße Vorbereitungen auf kommunaler Ebene und für die

künftigen Kandidatinnen und Kandidaten ermöglicht.¿

 

¿Die zeitgleiche Durchführung der

Kommunalwahlen am Tag der Wahlen zum Europäischen Parlament ist aus Kosten- und

aus organisatorischen Gründen sinnvoll¿, schätzte Dr. Klang ein. Die

Zusammenlegung auf einen einheitlichen Wahltermin bedeutet für die Wahlorgane,

die örtlichen Verwaltungen und Vertretungen einen geringeren organisatorischen

und finanziellen Aufwand, da große Teile der Wahlvorbereitung in einheitlichen

Arbeitsgängen erledigt werden können. Darüber hinaus soll sich ein gemeinsamer

Wahltermin positiv auf die Wahlbeteiligungen auswirken. Die Grundlage dafür

wurde bereits 1998 mit dem Gesetz über die gleichzeitige Durchführung von

Kommunalwahlen und staatlichen Wahlen geschaffen.

 

Zur Gewährleistung einer frühzeitigen gründlichen

Vorbereitung und eines reibungslosen Ablaufs der Kommunalwahlen 2009 finden

bereits seit geraumer Zeit Besprechungen des Landeswahlleiters mit den

Kreiswahlleitern statt.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de