Saalekreis erhält über 400.000 Euro für
Straßenbaumaßnahmen
22.09.2008, Magdeburg – 238
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 238/08
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 238/08
Magdeburg, den 22. September 2008
Saalekreis erhält über 400.000 Euro für
Straßenbaumaßnahmen
Zur Aufbringung der Eigenanteile für vom Bund
geförderte Straßenbaumaßnahmen wurde dem Saalekreis durch das Innenministerium
die Gesamtsumme von 412.764,39 Euro
nach dem Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung gestellt.
Innenminister Hövelmann (SPD): ¿Die
Verbesserung der Infrastruktur ist und bleibt ein wichtiger Bestandteil der
Landespolitik. Da der Bund diese Bauvorhaben fördere, wenn die Kommunen 25 %
der Kosten selbst tragen, sei es für das Land wichtig, die Kommunen zu
unterstützen, falls sie diesen Betrag nicht aus eigener Kraft aufbringen
können.¿
Mit dieser Finanzhilfe werden im Saalekreis
folgende Bauvorhaben ermöglicht:
¿
Ausbau der Kreisstraße 2180,
Tollwitz-Ragwitz-Zöllschen, Ortsdurchfahrt Ragwitz (221.899,58 Euro),
¿
Ausbau der Kreisstraße 2129, Ortsdurchfahrt
Höhnstedt (144.047,48 Euro),
¿
Aus- und Umbau der Kreisstraße 2139, Ortsdurchfahrt
Landsberg, Merseburger Straße (46.817,33 Euro).
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben
und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für
Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern
werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr
der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune
einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen.
Ist sie dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung
droht, kann sie gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung
des Landes erhalten.
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