Datenschutzverletzung kommt Lidl
teuer zu stehen
18.09.2008, Halle (Saale) – 100
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 100/08
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 100/08
Halle (Saale), den 11. September
2008
Datenschutzverletzung kommt Lidl
teuer zu stehen
Widerrechtliche
Überwachung von Mitarbeitern mit Bußgeld geahndet
Aufgrund
der im April dieses Jahres bekannt gewordenen Vorwürfe gegenüber der Firma
Lidl, Mitarbeiter heimlich bespitzelt zu haben, hat das Landesverwaltungsamt in
Abstimmung mit den anderen Bundesländern die in der Presse berichteten Vorwürfe
vollumfänglich aufgeklärt und einen Bußgeldbescheid erlassen.
Im
Zuge der Ermittlungen, bei denen sich die Firma Lidl ausgesprochen kooperativ
zeigte, stellte sich heraus, dass mittels Detektiven das Verhalten der
Mitarbeiter über den organisatorischen Bereich hinaus beobachtet und protokolliert
wurde. Der Einsatz der Detektive sollte laut Aussage der Firma Lidl zur
Aufklärung von Inventurdifferenzen und zur Verhinderung von Ladendiebstählen
dienen. Die von den Detektiven protokollierten Feststellungen gingen aber weit
über diesen Zweck hinaus. So wurden beispielsweise private Verhältnisse der
Mitarbeiter untereinander oder Äußerungen, die sich auf rein private
Vorkommnisse bezogen, protokolliert.
Diese
Datenerhebungen und ¿speicherungen stellen gravierende Verstöße gegen das
Bundesdatenschutzgesetz dar, da diese subjektiven Einschätzungen die
Mitarbeiter in ihren Persönlichkeitsrechten verletzen und es kein
schutzwürdiges Interesse der Firma Lidl gibt, diese Daten erheben zu lassen. So
spielt es zur Aufklärung von Inventurdifferenzen beispielsweise keine Rolle,
welches Kraftfahrzeug ein Mitarbeiter fährt oder dass es familiäre Probleme
gibt.
Das
Bundesdatenschutzgesetz sieht bei solchen Verstößen einen Bußgeldrahmen bis zu
250.000¿ vor.
¿Bei
der Bemessung des Bußgeldes musste einerseits die Anzahl der Verstöße
berücksichtigt werden, andererseits fiel bei der Abwägung die Bereitschaft der
Firma Lidl, diese Verstöße aufzuklären und künftig die Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes einzuhalten, ins Gewicht. Von daher brauchte der Bußgeldrahmen
nicht ausgeschöpft zu werden, das Bußgeld bewegt sich aber im sechsstelligen
Bereich.¿, erläutert Michael Wersdörfer, Leiter des Referates Datenschutz im
Landesverwaltungsamt.
¿Es
bleibt zu hoffen, dass dieses Verfahren auch anderen Unternehmen die Bedeutung
und die Notwendigkeit der Einhaltung des Datenschutzes bewusst macht. Das
Landesverwaltungsamt wird auch künftig verstärkt die Einhaltung des
Bundesdatenschutzgesetzes vor Ort kontrollieren.¿, so Wersdörfer abschließend.
Hintergrund
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bewahrt
den Einzelnen davor, durch unsachgemäßen Umgang mit seinen personenbezogenen
Daten beeinträchtigt zu werden.
Im Gegensatz zum Datenschutzgesetz des
Landes Sachsen-Anhalt regelt das BDSG aber auch die Erhebung, Verarbeitung und
Nutzung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche
sprich private Stellen.
So gelten natürliche Personen,
gleichgültig ob sie als Privatpersonen auftreten oder eine selbständige
Tätigkeit ausüben (z.B. die Einzelfirma oder freie Berufe) ebenso als nicht-öffentliche Stelle, wie alle
privatrechtlich organisierten Unternehmen und Vereinigungen (z.B. GmbH, OHG,
KG, Vereine, Stiftungen, Parteien etc.). Letztere unterliegen nur in wenigen
Ausnahmefällen dem öffentlichen Datenschutz, wenn sie hoheitliche Aufgaben der
öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.
Das BDSG findet jedoch keine Anwendung,
sofern die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten ausschließlich für
persönliche oder familiäre Tätigkeiten erfolgt.
In jedem Bundesland existiert eine Aufsichtsbehörde, welcher die
Kontrolle des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Bereich obliegt. In
Sachsen-Anhalt werden diese Aufgaben vom Landesverwaltungsamt
wahrgenommen.
Einen Einblick in die tägliche Arbeit der
Aufsichtsbehörde gewähren die Tätigkeitsberichte ,
welche alle 2 Jahre veröffentlicht werden.
Die Aufsichtsbehörde überwacht nicht nur
die Einhaltung des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Bereich, sondern steht
den Bürgern und Unternehmen auch beratend zur Seite. Über häufig angefragte
Informationen werden daher Merkblätter
im Internet bereit gestellt.
www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de
Impressum:
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Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Tel: +49 345 514 1246
Fax: +49 345 514 1477
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