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Datenschutzverletzung kommt Lidl
teuer zu stehen

18.09.2008, Halle (Saale) – 100

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 100/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 100/08

 

 

 

Halle (Saale), den 11. September

2008

 

 

 

Datenschutzverletzung kommt Lidl

teuer zu stehen

 

 

 

Widerrechtliche

Überwachung von Mitarbeitern mit Bußgeld geahndet

 

 

 

Aufgrund

der im April dieses Jahres bekannt gewordenen Vorwürfe gegenüber der Firma

Lidl, Mitarbeiter heimlich bespitzelt zu haben, hat das Landesverwaltungsamt in

Abstimmung mit den anderen Bundesländern die in der Presse berichteten Vorwürfe

vollumfänglich aufgeklärt und einen Bußgeldbescheid erlassen.

 

 

 

Im

Zuge der Ermittlungen, bei denen sich die Firma Lidl ausgesprochen kooperativ

zeigte, stellte sich heraus, dass mittels Detektiven das Verhalten der

Mitarbeiter über den organisatorischen Bereich hinaus beobachtet und protokolliert

wurde. Der Einsatz der Detektive sollte laut Aussage der Firma Lidl zur

Aufklärung von Inventurdifferenzen und zur Verhinderung von Ladendiebstählen

dienen. Die von den Detektiven protokollierten Feststellungen gingen aber weit

über diesen Zweck hinaus. So wurden beispielsweise private Verhältnisse der

Mitarbeiter untereinander oder Äußerungen, die sich auf rein private

Vorkommnisse bezogen, protokolliert.

 

 

 

Diese

Datenerhebungen  und ¿speicherungen stellen gravierende Verstöße gegen das

Bundesdatenschutzgesetz dar, da diese subjektiven Einschätzungen die

Mitarbeiter in ihren Persönlichkeitsrechten verletzen und es kein

schutzwürdiges Interesse der Firma Lidl gibt, diese Daten erheben zu lassen. So

spielt es zur Aufklärung von Inventurdifferenzen beispielsweise keine Rolle,

welches Kraftfahrzeug ein Mitarbeiter fährt oder dass es familiäre Probleme

gibt.

 

 

 

Das

Bundesdatenschutzgesetz sieht bei solchen Verstößen einen Bußgeldrahmen bis zu

250.000¿ vor.

 

 

 

¿Bei

der Bemessung des Bußgeldes musste einerseits die Anzahl der Verstöße

berücksichtigt werden, andererseits fiel bei der Abwägung die Bereitschaft der

Firma Lidl, diese Verstöße aufzuklären und künftig die Bestimmungen des

Bundesdatenschutzgesetzes einzuhalten, ins Gewicht. Von daher brauchte der Bußgeldrahmen

nicht ausgeschöpft zu werden, das Bußgeld bewegt sich aber im sechsstelligen

Bereich.¿, erläutert Michael Wersdörfer, Leiter des Referates Datenschutz im

Landesverwaltungsamt.

 

 

 

¿Es

bleibt zu hoffen, dass dieses Verfahren auch anderen Unternehmen die Bedeutung

und die Notwendigkeit der Einhaltung des Datenschutzes  bewusst macht. Das

Landesverwaltungsamt wird auch künftig verstärkt die Einhaltung des

Bundesdatenschutzgesetzes vor Ort kontrollieren.¿, so Wersdörfer abschließend.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hintergrund

 

 

 

 

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bewahrt

den Einzelnen davor, durch unsachgemäßen Umgang mit seinen personenbezogenen

Daten beeinträchtigt zu werden.

 

Im Gegensatz zum Datenschutzgesetz des

Landes Sachsen-Anhalt regelt das BDSG aber auch die Erhebung, Verarbeitung und

Nutzung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche

sprich private Stellen.

 

So gelten natürliche Personen,

gleichgültig ob sie als Privatpersonen auftreten oder eine selbständige

Tätigkeit ausüben (z.B. die Einzelfirma oder freie Berufe) ebenso als nicht-öffentliche Stelle, wie alle

privatrechtlich organisierten Unternehmen und Vereinigungen (z.B. GmbH, OHG,

KG, Vereine, Stiftungen, Parteien etc.). Letztere unterliegen nur in wenigen

Ausnahmefällen dem öffentlichen Datenschutz, wenn sie hoheitliche Aufgaben der

öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.

 

Das BDSG findet jedoch keine Anwendung,

sofern die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten ausschließlich für

persönliche oder familiäre Tätigkeiten erfolgt.

 

In jedem Bundesland existiert eine Aufsichtsbehörde, welcher die

Kontrolle des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Bereich obliegt. In

Sachsen-Anhalt werden diese Aufgaben vom Landesverwaltungsamt

wahrgenommen.

 

Einen Einblick in die tägliche Arbeit der

Aufsichtsbehörde gewähren die Tätigkeitsberichte ,

welche alle 2 Jahre veröffentlicht werden.

 

Die Aufsichtsbehörde überwacht nicht nur

die Einhaltung des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Bereich, sondern steht

den Bürgern und Unternehmen auch beratend zur Seite. Über häufig angefragte

Informationen werden daher Merkblätter

im Internet bereit gestellt.

 

www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

Pressestelle

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514 1246

Fax: +49 345 514 1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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