Menu
menu

ÖPNV im Salzlandkreis ?
Landesverwaltungsamt hat nicht in ÖPNV des Salzlandkreises eingegriffen

18.09.2008, Halle (Saale) – 92

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 092/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 092/08

 

 

 

Halle (Saale), den 3. September

2008

 

 

 

ÖPNV im Salzlandkreis ¿

Landesverwaltungsamt hat nicht in ÖPNV des Salzlandkreises eingegriffen

 

 

 

Das Landesverwaltungsamt

weist Vorwürfe zurück, die, veröffentlicht in der gestrigen Volksstimme,

Ausgabe Schönebeck, besagen, das Landesverwaltungsamt habe bei der

Nahverkehrsplanung des Landkreises eingegriffen. 

 

Das Landesverwaltungsamt

stellt klar, dass es weder bezüglich

der Bürgerbüros, deren Zahl und Stellenausstattung noch bezüglich des

Genehmigungswettbewerbs ÖPNV eingegriffen oder zu Details beraten hat.

 

 

 

Zur Erläuterung

 

In besagtem Presseartikel

wird dargestellt, dass der Landkreis hinsichtlich der auslaufenden

Linienverkehrsgenehmigungen für Busse einen sogenannten Genehmigungswettbewerb

durchführt, wie er auch im LK Wittenberg durchgeführt wurde. Das Ministerium

für Landesentwicklung und Verkehr vertritt die Auffassung, dass der

Genehmigungswettbewerb die rechtssichere Vergabe von Linienverkehrsgenehmigungen

(hier für Busse) ermöglicht.

 

 

 

Seit Inkrafttreten des

Ersten Funktionalrefomgesetzes (01.01.2005) sind die Landkreise und kreisfreien

Städte Genehmigungsbehörde für den Linienverkehr. Lediglich die Prüfung und

Festsetzung der Ausgleichszahlungen nach § 45a PBefG ist  Aufgabe des LVwA.

Hinsichtlich der übertragenen Aufgaben nach dem PBefG ist das LVwA

Fachaufsichtsbehörde. Die Genehmigungserteilung für den Busverkehr fällt jedoch

in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Landkreise und kreisfreien

Städte. Das zuständige Verkehrsreferat  ist diesbezüglich Widerspruchsbehörde.

 

Das Verkehrsreferat  berät

zurzeit eine Vielzahl von Landkreisen, in denen die Linienverkehrsgenehmigungen

auslaufen. Einige Landkreise und Städte (wenn eigene Verkehrsunternehmen

bestehen) und insbesondere einige Busunternehmen stehen diesem Verfahren

skeptisch gegenüber.

 

 

 

In dem o.g. Presseartikel

wird ein Herr Bierende zitiert mit den Worten ¿Was die da anstellen, muss man

denen mal sagen¿ (gemeint ist das LVwA). Hierzu ist anzumerken, dass das

Verkehrsreferat des LVwA die Landkreise und kreisfreien Städte weder anweist,

noch mit anderen fachaufsichtlichen Maßnahmen zur Durchführung eines

Wettbewerbs drängt.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

Pressestelle

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514 1246

Fax: +49 345 514 1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum

 

LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de