Kontodatenmissbräuche
offensichtlich auch in Sachsen-Anhalt festgestellt
18.09.2008, Halle (Saale) – 90
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 090/08
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 090/08
Halle (Saale), den 29. August
2008
Kontodatenmissbräuche
offensichtlich auch in Sachsen-Anhalt festgestellt
Verstöße
werden konsequent geahndet
Lästige, unerwünschte Werbeanrufe gehören inzwischen
leider zum Alltag. Diese sogenannten Cold Calls mit Werbe- und
Ausforschungsversuchen stellen einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines
jeden Betroffenen dar.
Leider wurden inzwischen, wie von der Verbraucherzentrale
in Sachsen-Anhalt bekannt gegeben, bei den Datenmissbrauchsfällen jüngster Zeit
offensichtlich auch in Sachsen-Anhalt Fälle bekannt, in denen es zudem auch zu
einer Vermögensschädigung der Angerufenen durch unberechtigte Abbuchung von
Geldbeträgen gekommen ist.
Wie von der Verbraucherzentrale Sachsen.-Anhalt bekannt
gegeben wurden in einer noch nicht feststehenden Anzahl von Fällen die Daten
der Angerufenen, zu denen Namen, Adressen, Telefonnummern und auch
Kontoverbindungen zählen, käuflich erworben. Die damit erfolgte
Datenübermittlung ist jedoch nur zulässig, wenn die Betroffenen eingewilligt
haben oder die Bestimmungen des § 29 Bundesdatenschutzgesetz eingehalten
werden. Dies war jedoch in den genannten Fällen nicht so. Der Verkauf von
Kontodaten ist laut Bundesdatenschutzgesetz nicht erlaubt. Neben dem Verkäufer
der Datensätze verstößt auch derjenige gegen geltendes Datenschutzrecht, der
illegal erzeugte Datenträger erwirbt.
Die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im
nicht-öffentlichen Bereich, das Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2,
06112 Halle (Saale), hat nach Bekanntwerden der bundesweiten Vergehen eigene
Ermittlungen vorgenommen, wird datenschutzrechtliche Verstöße konsequent
verfolgen und bei Vorliegen von Straftaten auf die Erstattung von Strafanzeigen
hinwirken.
Grundsätzlich empfiehlt das Landesverwaltungsamt bei der
Preisgabe persönlicher Daten, insbesondere der privaten Kontoverbindung,
absolut zurückhaltend zu sein, insbesondere am Telefon und im Internet und
weist abschließend noch auf folgende Verhaltensempfehlungen hin:
-
Kontobewegungen
sollten regelmäßig kontrolliert und bei der Feststellung unberechtigter
Kontoabbuchungen sollte bei der eigenen Bank binnen 6 Wochen eine Rückbuchung
verlangt werden;
-
Kann die
Herkunft der Abbuchung geklärt werden, sollte Strafanzeige bei der Polizei
gestellt werden, damit ermittelt werden kann, welche Stellen oder Unternehmen
diesen Datenmissbrauch betrieben haben.
-
Gern können Sie sich bei etwaigen Verstößen an das
Landesverwaltungsamt wenden.
Weitere Informationen zur Thematik ¿Datenschutz¿ und
Ansprechpartner für Sachverhalte, von denen Sie konkret betroffen sind, finden
Sie auf www.lvwa.sachsen-anhalt.de/datenschutz.
Telefonisch ist das Landesverwaltungsamt diesbezüglich unter den Rufnummern
(0345)514-3925 sowie -3775 erreichbar.
Impressum:
Landesverwaltungsamt
Pressestelle
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Tel: +49 345 514 1246
Fax: +49 345 514 1477
Mail:
pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de






