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Für Erdgasröhrenspeicher in
Dessau-Roßlau Baugenehmigung notwendig

18.09.2008, Halle (Saale) – 88

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 088/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 088/08

 

 

 

Halle (Saale), den 20. August

2008

 

 

 

Für Erdgasröhrenspeicher in

Dessau-Roßlau Baugenehmigung notwendig

 

 

 

 

 

Für die Errichtung einer

sogenannten Erdgasoptimierungsanlage (Erdgasröhrenspeicher) in Dessau-Roßlau

ist eine Baugenehmigung notwendig. Zu diesem Ergebnis kommt das

Landesverwaltungsamt/Referat Bauwesen nach einer sehr umfangreichen rechtlichen

Prüfung. Im Vorfeld dieser Prüfung war man davon ausgegangen, dass das

Bauvorhaben eines Verfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetzes bedürfe. Durch

das Prüfverfahren konnte diese Frage jedoch geklärt werden, sodass nun durch

die Stadt Dessau-Rosslau ein Genehmigungsverfahren nach Baurecht eingeleitet

wird. 

 

 

 

In dem Genehmigungsverfahren

werden dabei u.a. die Auswirkungen des Vorhabens auf die angrenzende

Wohnbebauung zu prüfen sein. Auch werden weitere Stellen wie das Landesamt für

Verbraucherschutz und die Obere Immissionsschutzbehörde zu beteiligen sein.

Durch dieses Verfahren werden die Belange der Öffentlichkeit berücksichtigt und

die bereits im Vorfeld geäußerten Bedenken einzelner Anwohner in das Verfahren

einbezogen.

 

 

 

Im Weiteren wird die Stadt

Dessau-Roßlau für Auskünfte zu den Detailfragen zur Verfügung stehen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

Pressestelle

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514 1246

Fax: +49 345 514 1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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