Für Erdgasröhrenspeicher in
Dessau-Roßlau Baugenehmigung notwendig
18.09.2008, Halle (Saale) – 88
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 088/08
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 088/08
Halle (Saale), den 20. August
2008
Für Erdgasröhrenspeicher in
Dessau-Roßlau Baugenehmigung notwendig
Für die Errichtung einer
sogenannten Erdgasoptimierungsanlage (Erdgasröhrenspeicher) in Dessau-Roßlau
ist eine Baugenehmigung notwendig. Zu diesem Ergebnis kommt das
Landesverwaltungsamt/Referat Bauwesen nach einer sehr umfangreichen rechtlichen
Prüfung. Im Vorfeld dieser Prüfung war man davon ausgegangen, dass das
Bauvorhaben eines Verfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetzes bedürfe. Durch
das Prüfverfahren konnte diese Frage jedoch geklärt werden, sodass nun durch
die Stadt Dessau-Rosslau ein Genehmigungsverfahren nach Baurecht eingeleitet
wird.
In dem Genehmigungsverfahren
werden dabei u.a. die Auswirkungen des Vorhabens auf die angrenzende
Wohnbebauung zu prüfen sein. Auch werden weitere Stellen wie das Landesamt für
Verbraucherschutz und die Obere Immissionsschutzbehörde zu beteiligen sein.
Durch dieses Verfahren werden die Belange der Öffentlichkeit berücksichtigt und
die bereits im Vorfeld geäußerten Bedenken einzelner Anwohner in das Verfahren
einbezogen.
Im Weiteren wird die Stadt
Dessau-Roßlau für Auskünfte zu den Detailfragen zur Verfügung stehen.
Impressum:
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Tel: +49 345 514 1246
Fax: +49 345 514 1477
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