Förderung des Straßenbaus / Landkreis
Jerichower Land erhält fast 200.000 Euro
11.09.2008, Magdeburg – 228
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 228/08
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 228/08
Magdeburg, den 11. September 2008
Förderung des Straßenbaus / Landkreis
Jerichower Land erhält fast 200.000 Euro
Das Innenministerium hat dem Landkreis Jerichower
Land den zu erbringenden Eigenanteil in Höhe von 195.700,00 Euro für die vom Bund geförderte
Straßenausbaumaßnahme zwischen Ihleburg und Güsen an der Kreisstraße 1208,
Ihleburger Kanalbrücke, nach dem Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung
gestellt.
Das Land unterstützt mit solchen Zahlungen
Gemeinden, die den 25-prozentigen Eigenanteil geförderter Straßenbaumaßnahmen
finanziell nicht erbringen können.
Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Die
Verbesserung der Infrastruktur ist und bleibt auch weiterhin ein wichtiger
Bestandteil der Landespolitik. Da der Bund diese Bauvorhaben nur fördert, wenn
die Kommunen ihren Kostenanteil selbst tragen, springt das Land ein, wenn
Kommunen diesen Betrag nicht aus eigener Kraft aufbringen können.¿
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von
Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den
Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale
Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt.
Dabei muss die antragstellende Kommune einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der
benötigten Finanzmittel erbringen. Ist sie dazu finanziell nicht in der Lage,
so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann sie gemäß § 11a Abs. 2
Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.
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