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Innenminister Hövelmann: ?In der
Auseinandersetzung mit den Feinden der Demokratie bleiben wir auf der Höhe der
Zeit?
Kabinett leitet Novelle des Verfassungsschutzgesetzes dem Landtag zu

02.09.2008, Magdeburg – 420

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 420/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 420/08

 

 

 

Magdeburg, den 2. September 2008

 

 

 

Innenminister Hövelmann: ¿In der

Auseinandersetzung mit den Feinden der Demokratie bleiben wir auf der Höhe der

Zeit¿

Kabinett leitet Novelle des Verfassungsschutzgesetzes dem Landtag zu

 

Sachsen-Anhalts Landesregierung hat in ihrer

heutigen Sitzung in Magdeburg beschlossen, den Entwurf eines Zweiten Gesetzes

zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt dem

Landtag zuzuleiten. ¿Die Grundlagen für die Arbeit des Verfassungsschutzes

werden mit dieser Gesetzesänderung den jüngsten Herausforderungen durch

verfassungsfeindliche Bestrebungen ebenso angepasst wie den

verfassungsrechtlichen Erfordernissen¿, erklärte dazu Innenminister Holger

Hövelmann. ¿In der Auseinandersetzung mit den Feinden der Demokratie bleiben

wir damit auf der Höhe der Zeit.¿

 

Ein wesentlicher Schwerpunkt des neuen Gesetzes

liegt darin, den bisherigen Rechtsrahmen so zu erweitern, dass

rechtsextremistische Finanzierungsquellen umfassend aufgeklärt werden können.

Der Vertrieb von Musik- und Szeneprodukten ist der umsatzstärkste Bereich im

Rechtsextremismus. Der Umsatz beläuft sich auf jährlich mehrere Millionen Euro.

Direkte finanzielle Unterstützungen von Parteien oder Personenzusammenschlüssen

aus diesen Einnahmen können bisher nur selten nachgewiesen werden, erhöhen aber

das finanzielle Potential der rechtsextremistischen Szene erheblich.

 

Die Landesregierung hatte sich am 22. Juli 2008 zum

ersten Mal mit dem Gesetzesvorhaben befasst. Der vom Kabinett heute

verabschiedete Entwurf berücksichtigt die Ergebnisse der Anhörung des

Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Rechtsprechung des

Bundesverfassungsgerichts zum absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung.

 

Hövelmann: ¿Voraussetzungen für einen erfolgreichen

Schutz der Verfassung sind wirksame Instrumente und transparente Regeln. Beides

garantiert diese Weiterentwicklung des Verfassungsschutzgesetzes.¿

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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