Polizeistrukturreform stäkt
Kriminalitätsbekämpfung in der Fläche ? auch im Bereich Kinderpornographie
28.08.2008, Magdeburg – 214
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 214/08
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 214/08
Magdeburg, den 28. August 2008
Polizeistrukturreform stäkt
Kriminalitätsbekämpfung in der Fläche ¿ auch im Bereich Kinderpornographie
Zu den Berichten
über Interviewäußerungen von Oberstaatsanwalt Vogt teilt das Innenministerium
mit:
1.
Die Polizeistrukturreform dient vorrangig dazu,
neben den vergrößerten Polizeidirektionen spezialisierte Verbrechensbekämpfung
auch in den vergrößerten Revieren zu organisieren. Das gilt auch für den
Bereich Kinderpornographie: War diese hochspezialisierte Aufgabe bislang nur in
den Fachkommissariaten der Polizeidirektionen vertreten, so sind jetzt
entsprechende Sachgebiete auch in den Revieren entstanden. Das bedeutet: In
jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt arbeiten in den neuen Strukturen
Fachleute im Kampf gegen Kinderpornographie.
Selbstverständlich löst diese verbreiterte Aufstellung der Polizei
Schulungsbedarf für die neuen Fachbeamten aus. Wie Oberstaatsanwalt Vogt
richtig dargestellt hat, stehen diese gemeinsamen Schulungsmaßnahmen vor dem
Abschluss.
2.
Der Oberstaatsanwalt hat - nicht im Bezug auf die
abgeschlossene Polizeistrukturreform, sondern auf den bevorstehenden weiteren
Personalabbau bei der Polizei - die Befürchtung geäußert, es könne dadurch zu
einem Rückschlag bei der Bekämpfung der Kinderpornographie kommen. Dazu ist
festzuhalten, dass für die Aufgaben der spezialisierten
Kriminalitätsbekämpfung, insbesondere auch in Sachen Kinderpornographie, kein
Personalabbau vorgesehen ist. Das gilt für die Spezialisten des Landeskriminalamtes
genauso wie für die Polizeidirektionen und Reviere.
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