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Informationsveranstaltung zur
Chemikalienverordnung REACH
Wernicke: Vorregistrierung von Chemikalien sichert weitere Nutzung

28.08.2008, Magdeburg – 110

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:

110/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 110/08

 

 

 

Magdeburg, den 28. August 2008

 

 

 

Informationsveranstaltung zur

Chemikalienverordnung REACH

Wernicke: Vorregistrierung von Chemikalien sichert weitere Nutzung

 

 

 

Magdeburg. Unternehmen

sollten ihre hergestellten, importierten oder verwendeten Chemikalien

vorregistrieren lassen. Darauf hat heute in Magdeburg Umweltministerin Petra Wernicke

hingewiesen. Seit dem 1. Juni 2008 gilt der Teil der REACH-Verordnung, der in

der EU die Registrierung bzw. Vorregistrierung aller Chemikalien bei der

Europäischen Agentur für chemische Stoffe regelt. Sie rief deshalb die Unternehmen

auf, Chemikalien bis spätestens 01.12.2008 vorregistrieren zu lassen. Wernicke:

¿Diese Vorregistrierung gestattet die Nutzung von Übergangsregelungen bis zur

Registrierung.¿ Chemikalien, die nicht vorregistriert wurden, dürfen danach

nicht länger hergestellt oder importiert werden, so Wernicke.

 

 

 

Die Ministerin verwies darauf, dass

besonders kleine und mittelständische Unternehmen weiter durch das Land

unterstützt werden. Deshalb werde das Ministerium mit der Industrie- und

Handelskammer Halle ¿ Dessau und dem Landesverband Nordost des Verbandes der Chemischen Industrie e.V. gemeinsam eine

Informationsveranstaltung zur Vorregistrierung durchführen. Am 15. September können

interessierte Unternehmer unter dem Titel ¿REACH ¿ Countdown zum Ende der Vorregistrierung¿

in Dessau alles Wissenswerte dazu erfahren.

 

 

 

REACH steht für Registration, Evaluation

and Authorisation of Chemicals - Registrierung, Bewertung und Zulassung von

Chemikalien. Hersteller und Importeure müssen ab 2008 ihre chemischen Stoffe

bei der Europäischen Agentur für chemische Stoffe in Helsinki registrieren

lassen. Es dürfen künftig nur noch Stoffe in Verkehr gebracht werden, die bei

der Agentur innerhalb von sechs Monaten vorregistriert wurden. Gefordert werden

Daten für alle Stoffe, die ab einer Menge von eine Tonne pro Jahr in der EU

produziert oder in die EU importiert werden.

 

 

 

Informationen zur

Veranstaltung sind im Internet unter www.mlu.sachsen-anhalt.de

abrufbar.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt

Pressestelle

Olvenstedter Straße 4

39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1950

Fax: (0391) 567-1964

Mail: pr@mlu.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de