KLAR ? das Darlehen der IB für
Kleinkläranlagen / Umweltministerin Wernicke: Mehr als 50.000 Kleinkläranlagen
sind umzurüsten
26.08.2008, Magdeburg – 411
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 411/08
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 411/08
Magdeburg, den 26. August 2008
KLAR ¿ das Darlehen der IB für
Kleinkläranlagen / Umweltministerin Wernicke: Mehr als 50.000 Kleinkläranlagen
sind umzurüsten
In Sachsen-Anhalt müssen bis Ende 2009 50.000 bis
70.000 Kleinkläranlagen umgerüstet werden. Dann sollen alle dauerhaft zu
betreibenden Anlagen den bundesweit einheitlichen Anforderungen und damit dem
heutigen technischen Stand entsprechen. Dieser sieht eine biologische
Aufbereitung des Abwassers vor. Um die Betreiber von Kleinkläranlagen dabei
finanziell zu unterstützen, hat das Land und die Investitionsbank
Sachsen-Anhalt (IB) das Darlehensprogramm KLAR aufgelegt. Landwirtschafts- und
Umweltministerin Petra Wernicke und Manfred Maas, Sprecher des Vorstandes der
Investitionsbank, haben dieses Programm heute in Magdeburg vorgestellt.
Wernicke: ¿Mit dem Darlehensprogramm KLAR bleiben
die finanziellen Belastungen für das Land überschaubar und den Betreibern wird
ein attraktives Finanzierungsangebot unterbreitet.¿ Bei einer vergleichbaren
Förderung wie in Sachsen und der geplanten in Thüringen, wo 1.000 bzw. 1.500
Euro pro Anlage bezuschusst werden, wären Landesmittel von bis zu 100 Millionen
Euro notwendig. Die Ministerin sagte, dass das nicht finanzierbar sei. Ein
Betreiber müsse bei der Umrüstung je nach Zustand der Altanlage für ein
Einfamilienhaus normalerweise mit Kosten in Höhe von 3.000 bis 6.000 Euro
rechnen. Um das zu finanzieren, könne er auf ein zinsgünstiges Darlehen der Investitionsbank
zurückgreifen. Bei einer Laufzeit von fünf Jahren und einem Zinssatz von 1,99
Prozent können bei der Investitionsbank Mittel von 3.000 bis maximal 25.000
Euro für die Umrüstung einer Kleinkläranlage beantragt werden, informierte
Maas.
Die Anpassungsfrist für die Umrüstung der
Kleinkläranlagen ergibt sich aus § 7a des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes
und aus dem Landeswassergesetz von 2005. Bereits bis zum 31.12.2006 hatten die
Aufgabenträger für die Abwasserentsorgung Grundstücke festzulegen, die
dauerhaft nicht an öffentliche Abwasseranlagen angeschlossen werden. Nach
derzeitigem Stand sind 50.000 bis 70.000 Kleinkläranlagen als Dauerlösung
notwendig, die noch fast alle umgerüstet werden müssen.
Die Investitionsbank hat einen
Informationsflyer zum Darlehensprogramm KLAR herausgegeben. Darüber hinaus sind
ab sofort Informationen und Antragsunterlagen im Internet unter www.ib-sachsen-anhalt.de
abrufbar. Anträge können ab dem 1. September bei der IB eingereicht werden.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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