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KLAR ? das Darlehen der IB für
Kleinkläranlagen / Umweltministerin Wernicke: Mehr als 50.000 Kleinkläranlagen
sind umzurüsten

26.08.2008, Magdeburg – 411

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 411/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 411/08

 

 

 

Magdeburg, den 26. August 2008

 

 

 

KLAR ¿ das Darlehen der IB für

Kleinkläranlagen / Umweltministerin Wernicke: Mehr als 50.000 Kleinkläranlagen

sind umzurüsten

 

In Sachsen-Anhalt müssen bis Ende 2009 50.000 bis

70.000 Kleinkläranlagen umgerüstet werden. Dann sollen alle dauerhaft zu

betreibenden Anlagen den bundesweit einheitlichen Anforderungen und damit dem

heutigen technischen Stand entsprechen. Dieser sieht eine biologische

Aufbereitung des Abwassers vor. Um die Betreiber von Kleinkläranlagen dabei

finanziell zu unterstützen, hat das Land und die Investitionsbank

Sachsen-Anhalt (IB) das Darlehensprogramm KLAR aufgelegt. Landwirtschafts- und

Umweltministerin Petra Wernicke und Manfred Maas, Sprecher des Vorstandes der

Investitionsbank, haben dieses Programm heute in Magdeburg vorgestellt.

 

Wernicke: ¿Mit dem Darlehensprogramm KLAR bleiben

die finanziellen Belastungen für das Land überschaubar und den Betreibern wird

ein attraktives Finanzierungsangebot unterbreitet.¿ Bei einer vergleichbaren

Förderung wie in Sachsen und der geplanten in Thüringen, wo 1.000 bzw. 1.500

Euro pro Anlage bezuschusst werden, wären Landesmittel von bis zu 100 Millionen

Euro notwendig. Die Ministerin sagte, dass das nicht finanzierbar sei. Ein

Betreiber müsse bei der Umrüstung je nach Zustand der Altanlage für ein

Einfamilienhaus normalerweise mit Kosten in Höhe von 3.000 bis 6.000 Euro

rechnen. Um das zu finanzieren, könne er auf ein zinsgünstiges Darlehen der Investitionsbank

zurückgreifen. Bei einer Laufzeit von fünf Jahren und einem Zinssatz von 1,99

Prozent können bei der Investitionsbank Mittel von 3.000 bis maximal 25.000

Euro für die Umrüstung einer Kleinkläranlage beantragt werden, informierte

Maas.

 

Die Anpassungsfrist für die Umrüstung der

Kleinkläranlagen ergibt sich aus § 7a des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes

und aus dem Landeswassergesetz von 2005. Bereits bis zum 31.12.2006 hatten die

Aufgabenträger für die Abwasserentsorgung Grundstücke festzulegen, die

dauerhaft nicht an öffentliche Abwasseranlagen angeschlossen werden. Nach

derzeitigem Stand sind 50.000 bis 70.000 Kleinkläranlagen als Dauerlösung

notwendig, die noch fast alle umgerüstet werden müssen.

 

Die Investitionsbank hat einen

Informationsflyer zum Darlehensprogramm KLAR herausgegeben. Darüber hinaus sind

ab sofort Informationen und Antragsunterlagen im Internet unter www.ib-sachsen-anhalt.de

abrufbar. Anträge können ab dem 1. September bei der IB eingereicht werden.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de