Länderübergreifende Polizeikontrollen zur
Bekämpfung von Aggressions- und Geschwindigkeitsdelikten im Straßenverkehr
22.08.2008, Magdeburg – 212
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 212/08
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 212/08
Magdeburg, den 22. August 2008
Länderübergreifende Polizeikontrollen zur
Bekämpfung von Aggressions- und Geschwindigkeitsdelikten im Straßenverkehr
- Landesweit
insgesamt 336 Beamte im Einsatz
- Über 42.000
Fahrzeuge kontrolliert
- 3.044 Verstöße
festgestellt
Die Polizeien der Bundesländer Berlin, Brandenburg,
Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt,
Schleswig-Holstein, Sachsen und Thüringen führten im Verlaufe des 21. August
2008 länderübergreifende Kontrollen zur Bekämpfung von Aggressions- und
Geschwindigkeitsdelikten im Straßenverkehr durch. Im Focus standen dabei
insbesondere das Fahrverhalten und die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Vor dem Hintergrund, dass im ersten
Halbjahr 2008 30,4 % aller Verkehrsunfälle mit schwerem Personenschaden auf
eine zu hohe oder nicht angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen waren, werden
wir weiterhin mit Schwerpunktkontrollen insbesondere gegen Raser und Drängler
vorgehen.¿
Landesweit wurden an 187 Kontrollorten insgesamt 42.399 Fahrzeuge durch 336
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte überprüft. Dabei mussten 2.115
Verwarngelder und 706 Bußgelder ausgesprochen und 197 Ordnungswidrigkeits-
sowie zehn Strafanzeigen
gefertigt werden.
2.075 Verstöße gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen im Verwarngeldbereich sowie
697 im Bußgeldbereich und 13mal Fehlverhalten beim Überholen konnten dabei
festgestellt werden. Im Ergebnis werden sich 85 Fahrzeugführer demnächst auf
ein Fahrverbot von mindestens einem Monat einstellen müssen.
Besonderheiten
aus Sachsen-Anhalt
Im
Bereich des Autobahnreviers Weißenfels wurde im Baustellenbereich auf der
Autobahn 9 ein Pkw-Fahrer bei zulässigen 60 km/ h mit 142 km/ h gemessen. Damit
kann der Fahrer neben einem Bußgeldbescheid und vier Punkten in Flensburg auch
noch mit einem mehrmonatigen Fahrverbot rechnen.
Auf
der Bundesstraße 100 konnte ein 23-jähriger Pkw-Fahrer mit einer
Geschwindigkeit von 156 km/h, bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70
km/h, gemessen werden.
Gleichzeitig hatten die eingesetzten
Beamtinnen und Beamten auch ein wachsames Auge auf die Fahrtüchtigkeit der
Verkehrsteilnehmer. So wurde in der Ortslage Mücheln bei einem 32-jährigen
Kradfahrer ein Atemalkoholwert von 2,22 Promille festgestellt. Weiterhin war er
nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Ein weiterer 23-jähriger Kradfahrer war
mit 2,32 Promille in der Ortslage Sangerhausen angehalten und kontrolliert
worden.
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