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Mehr Kontrollen auf
Abfallentsorgungsanlagen
Aeikens: Zuständige Behörden müssen konsequent handeln

15.08.2008, Magdeburg – 104

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:

104/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 104/08

 

 

 

Magdeburg, den 14. August 2008

 

 

 

Mehr Kontrollen auf

Abfallentsorgungsanlagen

Aeikens: Zuständige Behörden müssen konsequent handeln

 

 

 

Mit

verstärkten Kontrollen konnte der Überwachungsdruck und das Risiko,

ungenehmigte Lagerungen zu entdecken, deutlich erhöht worden. Diese Einschätzung

hat heute in Magdeburg Dr. Hermann Onko Aeikens getroffen. Aeikens: ¿Dazu hat

das Sonderkontrollprogramm der Landesregierung beigetragen.¿ Dieses soll

fortgesetzt werden, so der Staatssekretär.

 

 

 

Nach

Bekanntwerden der ersten Fälle wurden als Sofortmaßnahmen Gruben, Deponien und

Behandlungsanlagen, die für die illegale Entsorgung von Kunststoffabfällen in

Betracht kommen, gezielt kontrolliert. In den letzen Monaten seien deshalb

allein 151 Kies- und Sandgruben, 118 Abfallbehandlungsanlagen und ausgewählte

Deponien einer intensiven Vor-Ort-Kontrolle unterzogen worden.

 

 

 

Im

Zuständigkeitsbereich des Landesverwaltungsamtes sind insgesamt 240 Anlagen und

120 Deponien zu überwachen. Dazu wurden Personal- und Sachmittel des

Landesverwaltungsamtes in diesem Bereich konzentriert. Statt bisher acht waren

bis zu 34 Personen im Einsatz und haben die Fachaufsicht des

Landesverwaltungsamtes über die Landkreise verstärkt. Zusätzlich hat das MLU

die befristete Einstellung von fünf weiteren Fachkräften ermöglicht.

 

 

 

Bei

den Tiefenprüfungen in auffälligen Anlagen ergab sich, dass bei den Deponien in

Freyburg-Zeuchfeld und Nißma kunststoffhaltige Abfälle illegal abgelagert

wurden. Daraufhin sei der Annahmestopp verfügt und Ermittlungen des

Landesverwaltungsamtes und der Staatsanwaltschaft aufgenommen worden. Verdachtsmomente

auf den Deponien Karstdorf und Lindenberg hatten sich dagegen nicht bestätigt,

so der Staatssekretär.

 

 

 

In

Zuständigkeit der Landkreise sind 550 Abfallbehandlungsanlagen, 192 Deponien

und 137 Gruben zu überwachen. Neben den Anlagen mit schwer wiegenden Mängeln in

Riestedt, Krumpa, Vehlitz und Rietzel wurden in einzelnen Anlagen geringfügige

Mängel festgestellt. Dort wurden die entsprechenden Anordnungen getroffen und

werden durchgesetzt.

 

 

 

Aeikens

verwies auf das 2005 geänderte Abfallrecht. Danach dürfen auf Deponien nur noch

behandelte und keinesfalls kunststoffreiche Abfälle entsorgt werden. In

Sachsen-Anhalt seien ausreichend geeignete und moderne Abfallentsorgungsanlagen

vorhanden. Deshalb könne keine der illegalen Entsorgungspraktiken durch

fehlende Kapazitäten begründet werden.

 

 

 

Er

hob hervor, dass die behördlichen Präventivmaßnahmen der Landesverwaltung auch

den Vollzug bei den zuständigen, unteren Abfallbehörden in den Landkreisen

verbessert haben. Die Situation in Riestedt resultiere aus dem inakzeptablen

Vorgehen der Betreiber der Recyclinganlage. Aeikens: ¿Solchen Entwicklungen

muss Einhalt geboten werden. Dazu muss die zuständige Behörde konsequent

handeln.¿ Dabei würden die Landkreise fachlich durch das Landesverwaltungsamt

und das Ministerium unterstützt werden. Aeikens: ¿Missständen in Entsorgungsanlagen

muss sofort und dauerhaft entgegen gewirkt werden. Dabei könne die Wirtschaft

ihren Beitrag leisten, um die schwarzen Schafe zu isolieren und den Ruf einer

Branche zu wahren, so Aeikens.

 

 

 

Den Vorwurf, das Land ließe den

Landkreis Mansfeld-Südharz im Fall Riestedt allein, hat Aeikens deutlich

widersprochen. Obwohl die Zuständigkeit eindeutig beim Landkreis liegt, wird dieser

fachlich durch das Landesverwaltungsamt und das Ministerium begleitet. Zur

Gefahrenabwehr ist die schnelle Entsorgung eines Teiles der Abfälle erforderlich.

Deshalb prüft auch das Land, wo Kapazitäten zur Zwischenlagerung vorhanden

sind.

 

 

 

Impressum:

 

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Fax: (0391) 567-1964

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