Mehr Kontrollen auf
Abfallentsorgungsanlagen
Aeikens: Zuständige Behörden müssen konsequent handeln
15.08.2008, Magdeburg – 104
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:
104/08
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 104/08
Magdeburg, den 14. August 2008
Mehr Kontrollen auf
Abfallentsorgungsanlagen
Aeikens: Zuständige Behörden müssen konsequent handeln
Mit
verstärkten Kontrollen konnte der Überwachungsdruck und das Risiko,
ungenehmigte Lagerungen zu entdecken, deutlich erhöht worden. Diese Einschätzung
hat heute in Magdeburg Dr. Hermann Onko Aeikens getroffen. Aeikens: ¿Dazu hat
das Sonderkontrollprogramm der Landesregierung beigetragen.¿ Dieses soll
fortgesetzt werden, so der Staatssekretär.
Nach
Bekanntwerden der ersten Fälle wurden als Sofortmaßnahmen Gruben, Deponien und
Behandlungsanlagen, die für die illegale Entsorgung von Kunststoffabfällen in
Betracht kommen, gezielt kontrolliert. In den letzen Monaten seien deshalb
allein 151 Kies- und Sandgruben, 118 Abfallbehandlungsanlagen und ausgewählte
Deponien einer intensiven Vor-Ort-Kontrolle unterzogen worden.
Im
Zuständigkeitsbereich des Landesverwaltungsamtes sind insgesamt 240 Anlagen und
120 Deponien zu überwachen. Dazu wurden Personal- und Sachmittel des
Landesverwaltungsamtes in diesem Bereich konzentriert. Statt bisher acht waren
bis zu 34 Personen im Einsatz und haben die Fachaufsicht des
Landesverwaltungsamtes über die Landkreise verstärkt. Zusätzlich hat das MLU
die befristete Einstellung von fünf weiteren Fachkräften ermöglicht.
Bei
den Tiefenprüfungen in auffälligen Anlagen ergab sich, dass bei den Deponien in
Freyburg-Zeuchfeld und Nißma kunststoffhaltige Abfälle illegal abgelagert
wurden. Daraufhin sei der Annahmestopp verfügt und Ermittlungen des
Landesverwaltungsamtes und der Staatsanwaltschaft aufgenommen worden. Verdachtsmomente
auf den Deponien Karstdorf und Lindenberg hatten sich dagegen nicht bestätigt,
so der Staatssekretär.
In
Zuständigkeit der Landkreise sind 550 Abfallbehandlungsanlagen, 192 Deponien
und 137 Gruben zu überwachen. Neben den Anlagen mit schwer wiegenden Mängeln in
Riestedt, Krumpa, Vehlitz und Rietzel wurden in einzelnen Anlagen geringfügige
Mängel festgestellt. Dort wurden die entsprechenden Anordnungen getroffen und
werden durchgesetzt.
Aeikens
verwies auf das 2005 geänderte Abfallrecht. Danach dürfen auf Deponien nur noch
behandelte und keinesfalls kunststoffreiche Abfälle entsorgt werden. In
Sachsen-Anhalt seien ausreichend geeignete und moderne Abfallentsorgungsanlagen
vorhanden. Deshalb könne keine der illegalen Entsorgungspraktiken durch
fehlende Kapazitäten begründet werden.
Er
hob hervor, dass die behördlichen Präventivmaßnahmen der Landesverwaltung auch
den Vollzug bei den zuständigen, unteren Abfallbehörden in den Landkreisen
verbessert haben. Die Situation in Riestedt resultiere aus dem inakzeptablen
Vorgehen der Betreiber der Recyclinganlage. Aeikens: ¿Solchen Entwicklungen
muss Einhalt geboten werden. Dazu muss die zuständige Behörde konsequent
handeln.¿ Dabei würden die Landkreise fachlich durch das Landesverwaltungsamt
und das Ministerium unterstützt werden. Aeikens: ¿Missständen in Entsorgungsanlagen
muss sofort und dauerhaft entgegen gewirkt werden. Dabei könne die Wirtschaft
ihren Beitrag leisten, um die schwarzen Schafe zu isolieren und den Ruf einer
Branche zu wahren, so Aeikens.
Den Vorwurf, das Land ließe den
Landkreis Mansfeld-Südharz im Fall Riestedt allein, hat Aeikens deutlich
widersprochen. Obwohl die Zuständigkeit eindeutig beim Landkreis liegt, wird dieser
fachlich durch das Landesverwaltungsamt und das Ministerium begleitet. Zur
Gefahrenabwehr ist die schnelle Entsorgung eines Teiles der Abfälle erforderlich.
Deshalb prüft auch das Land, wo Kapazitäten zur Zwischenlagerung vorhanden
sind.
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