Einheimisches Recht muss bis Ende
2009 angepasst werden
EU-Dienstleistungsrichtlinie: Kabinett beschließt Konzept zum Normenscreening
13.08.2008, Magdeburg – 395
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 395/08
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 395/08
Magdeburg, den 12. August 2008
Einheimisches Recht muss bis Ende
2009 angepasst werden
EU-Dienstleistungsrichtlinie: Kabinett beschließt Konzept zum Normenscreening
Dienstleister sollen es künftig in der
Europäischen Union leichter haben ¿ das ist das Ziel der
EU-Dienstleistungsrichtlinie, die bis Ende 2009 in den Mitgliedsstaaten
umgesetzt sein muss. Entsprechende Landesregelungen und Formalitäten sollen so vereinfacht
werden, dass Dienstleister in jedem Mitgliedsstaat ohne Einschränkungen
selbständig wirtschaftlich tätig werden können. Dabei soll das so genannte
Normenscreening mögliche Hemmnisse auf allen Ebenen der Rechtsetzung
identifizieren. Dies betrifft sowohl Bund und Länder, als auch Kommunen,
Kammern und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts wie etwa
Universitäten. Gesetze und Satzungen, die gegen die Anforderungen der
Richtlinie verstoßen, müssen bis Ende 2009 angepasst werden, sonst drohen Sachsen-Anhalt
auch finanzielle Konsequenzen. Um dies zu vermeiden, hat das Kabinett heute das
Konzept zur Umsetzung der Normenprüfung beschlossen. Dabei geht es vor allem
darum, den Anpassungsbedarf des heimischen Rechts an die Vorgaben der
EU-Dienstleistungsrichtlinie zu ermitteln sowie die Berichtspflichten an die
Europäische Kommission zu klären.
¿Das heute beschlossene Konzept zur
Normenprüfung zeigt, wie das Land fristgerecht bestehende bürokratische
Hemmnisse auf dem Dienstleistungssektor identifizieren und abbauen kann¿, sagte
Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff. Wichtig sei dabei, den Normenscreening-Prozess
in möglichst standardisierter Form zu organisieren, da nicht nur Bund und
Länder, sondern auch Kommunen und Kammern von den Prüfpflichten betroffen sind.
¿Deshalb werden wir in Sachsen-Anhalt ein bundesweit einheitliches, webbasiertes
Prüfraster verwenden, welches von allen Rechtsetzungsebenen gleichermaßen
genutzt werden kann. Zudem regelt das Konzept die Verantwortlichkeiten der
einzelnen Landesressorts sowie den zeitlichen Ablauf des Normenscreenings im
Land, um die von der EU gesetzte Frist einhalten zu können.¿ Darüber hinaus
plane das Wirtschaftsministerium Vortragsreihen, um die Norm setzenden Stellen
im Land über die Aufgabe und deren Umsetzung zum Nutzen für die
Dienstleistungswirtschaft zu informieren.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de






