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Einheimisches Recht muss bis Ende
2009 angepasst werden
EU-Dienstleistungsrichtlinie: Kabinett beschließt Konzept zum Normenscreening

13.08.2008, Magdeburg – 395

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 395/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 395/08

 

 

 

Magdeburg, den 12. August 2008

 

 

 

Einheimisches Recht muss bis Ende

2009 angepasst werden

EU-Dienstleistungsrichtlinie: Kabinett beschließt Konzept zum Normenscreening

 

Dienstleister sollen es künftig in der

Europäischen Union leichter haben ¿ das ist das Ziel der

EU-Dienstleistungsrichtlinie, die bis Ende 2009 in den Mitgliedsstaaten

umgesetzt sein muss. Entsprechende Landesregelungen und Formalitäten sollen so vereinfacht

werden, dass Dienstleister in jedem Mitgliedsstaat ohne Einschränkungen

selbständig wirtschaftlich tätig werden können. Dabei soll das so genannte

Normenscreening mögliche Hemmnisse auf allen Ebenen der Rechtsetzung

identifizieren. Dies betrifft sowohl Bund und Länder, als auch Kommunen,

Kammern und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts wie etwa

Universitäten. Gesetze und Satzungen, die gegen die Anforderungen der

Richtlinie verstoßen, müssen bis Ende 2009 angepasst werden, sonst drohen Sachsen-Anhalt

auch finanzielle Konsequenzen. Um dies zu vermeiden, hat das Kabinett heute das

Konzept zur Umsetzung der Normenprüfung beschlossen. Dabei geht es vor allem

darum, den Anpassungsbedarf des heimischen Rechts an die Vorgaben der

EU-Dienstleistungsrichtlinie zu ermitteln sowie die Berichtspflichten an die

Europäische Kommission zu klären.

 

¿Das heute beschlossene Konzept zur

Normenprüfung zeigt, wie das Land fristgerecht bestehende bürokratische

Hemmnisse auf dem Dienstleistungssektor identifizieren und abbauen kann¿, sagte

Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff. Wichtig sei dabei, den Normenscreening-Prozess

in möglichst standardisierter Form zu organisieren, da nicht nur Bund und

Länder, sondern auch Kommunen und Kammern von den Prüfpflichten betroffen sind.

¿Deshalb werden wir in Sachsen-Anhalt ein bundesweit einheitliches, webbasiertes

Prüfraster verwenden, welches von allen Rechtsetzungsebenen gleichermaßen

genutzt werden kann. Zudem regelt das Konzept die Verantwortlichkeiten der

einzelnen Landesressorts sowie den zeitlichen Ablauf des Normenscreenings im

Land, um die von der EU gesetzte Frist einhalten zu können.¿ Darüber hinaus

plane das Wirtschaftsministerium Vortragsreihen, um die Norm setzenden Stellen

im Land über die Aufgabe und deren Umsetzung zum Nutzen für die

Dienstleistungswirtschaft zu informieren.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de