Förderung des Straßenbaus
Landkreis Anhalt-Bitterfeld erhält über 285.000 Euro
31.07.2008, Magdeburg – 197
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 197/08
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 197/08
Magdeburg, den 31. Juli 2008
Förderung des Straßenbaus
Landkreis Anhalt-Bitterfeld erhält über 285.000 Euro
Das Innenministerium hat dem Landkreis
Anhalt-Bitterfeld zur Aufbringung der Eigenanteile die Summen
¿ in Höhe von 210.000 Euro für die Straßenausbaumaßnahme
der Kreisstraße 2055, Ortslage Wolfen/Thalheim,
¿ und in Höhe von 50.000 Euro für die Straßenausbaumaßnahme
der Kreisstraßen 2061 und 2064, Ortsverbindung Rieda bis Kreisgrenze
Saalekreis,
nach
dem Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung gestellt.
Darüber
hinaus wurden die bereits in der letzten Woche zugewiesenen Mittel für die
Straßenausbaumaßnahme der Kreisstraße 2069, Ortsdurchfahrt Sandersdorf, um
weitere 26.911,41 Euro auf nunmehr
158.811,41 erhöht.
Das
Land unterstützt mit solchen Zahlungen Gemeinden, die den Eigenanteil von
geförderten Straßenbaumaßnahmen finanziell nicht erbringen können.
Innenstaatssekretär
Rüdiger Erben (SPD): ¿Obwohl der Landkreis gehalten ist, seinen Haushalt zu
konsolidieren, heißt das nicht, dass notwendige Investitionen dauerhaft blockiert
werden. Gute
verkehrsinfrastrukturelle Rahmenbedingungen sind für die nachhaltige
Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität einer Region von grundlegender
Bedeutung. Dies zu fördern ist ein wichtiger Bestandteil der
Landespolitik und deshalb wird die Landesregierung derartige Investitionen auch
künftig möglich machen.¿
Auf
der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und
Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für
Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern
werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr
der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune
einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist
sie dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht,
kann sie gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des
Landes erhalten.
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