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Förderung des Straßenbaus
Landkreis Anhalt-Bitterfeld erhält über 285.000 Euro

31.07.2008, Magdeburg – 197

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 197/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 197/08

 

 

 

Magdeburg, den 31. Juli 2008

 

 

 

 

 

Förderung des Straßenbaus

Landkreis Anhalt-Bitterfeld erhält über 285.000 Euro

 

Das Innenministerium hat dem Landkreis

Anhalt-Bitterfeld zur Aufbringung der Eigenanteile die Summen

 

¿ in Höhe von 210.000 Euro für die Straßenausbaumaß­nahme

der Kreisstraße 2055, Ortslage Wolfen/Thalheim,

 

¿ und in Höhe von 50.000 Euro für die Straßenausbaumaß­nahme

der Kreisstraßen 2061 und 2064, Ortsverbindung Rieda bis Kreisgrenze

Saalekreis,

 

nach

dem Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung gestellt.

 

Darüber

hinaus wurden die bereits in der letzten Woche zugewiesenen Mittel für die

Straßenausbaumaßnahme der Kreisstraße 2069, Ortsdurchfahrt Sandersdorf, um

weitere 26.911,41 Euro auf nunmehr

158.811,41 erhöht.

 

Das

Land unterstützt mit solchen Zahlungen Gemeinden, die den Eigenanteil von

geförderten Straßenbaumaßnahmen finanziell nicht erbringen können.

 

Innenstaatssekretär

Rüdiger Erben (SPD): ¿Obwohl der Landkreis gehalten ist, seinen Haushalt zu

konsolidieren, heißt das nicht, dass notwendige Investitionen dauerhaft blockiert

werden. Gute

verkehrsinfrastrukturelle Rahmenbedingungen sind für die nachhaltige

Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität einer Region von grundlegender

Bedeutung. Dies zu fördern ist ein wichtiger Bestandteil der

Landespolitik und deshalb wird die Landesregierung derartige Investitionen auch

künftig möglich machen.¿

 

Auf

der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und

Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für

Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern

werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr

der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune

einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist

sie dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht,

kann sie gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des

Landes erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch

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Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5508/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de