Ergebnisse der Tiefenprüfung für
die Deponien Karsdorf, Freyburg-Zeuchfeld und Nißma liegen vor
30.07.2008, Halle (Saale) – 79
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 079/08
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 079/08
Halle (Saale), den 30. Juli 2008
Ergebnisse der Tiefenprüfung für
die Deponien Karsdorf, Freyburg-Zeuchfeld und Nißma liegen vor
Nach den
umfangreichen Kontrollen des Landesverwaltungsamtes (LVwA) in Abstimmung mit
dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt auf Müll-Deponien und in
Abfallbehandlungsanlagen des Landes liegen nun die Ergebnisse der
Tiefenprüfungen vor. Von den ca. 240
Anlagen und 120 Deponien, die vom Landesverwaltungsamt überwacht und
kontrolliert werden, haben sich nur bei zwei Deponien die Verdachtsmomente
bestätigt. Im Fall der Deponie Karsdorf hat sich der Verdacht jedoch nicht
bestätigt.
1. Deponie Freyburg ¿
Zeuchfeld à Verdachtsmomente bestätigt - Annahmestopp weiter
in Kraft
Die
Auswertung von Probenahmen und Analysen ergab, dass es seit mehreren Jahren zu
nicht genehmigten Abfallablagerungen in erheblicher Menge gekommen ist. Auch
die Lieferdokumente lassen einen solchen Schluss zu. Die Auswertung des LVwA
lässt auf eine Größenordnung von bis zu 200.000 t schließen.
Durch das
LVwA wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geführt und Strafanzeige
erstattet.
Die
Deponie Freyburg Zeuchfeld (Burgenlandkreis) war im Vorfeld mehrfach Gegenstand
von Mutmaßungen und Verdächtigungen bezüglich illegaler Abfallablagerungen
gewesen. Bei früheren Sichtkontrollen waren jedoch lediglich kleinere Mengen
nicht zulässiger Materialien festgestellt worden. Nach der Auswertung der
Dokumentation des Betriebes sah sich das Landesverwaltungsamt im Mai dieses
Jahres veranlasst, weitere Tiefenprüfungen vorzunehmen. Bei dieser
Tiefenprüfung mittels Rammkernsondierungen (Bohrtiefe ca. 2 m) an verschiedenen
Bohrpunkten wurden Überschreitungen der seit 2005 geltenden Grenzwerte der
organischen Bestandteile im Abfallgemisch, charakterisiert durch den
Glühverlust, festgestellt (unter Glühverlust
(in %) versteht man den Anteil an organischer Substanz einer Probe. Je höher
der Glühverlustwert, desto höher ist der Anteil an organischer Substanz in der
Probe ).
Bei der
Deponie Freyburg Zeuchfeld handelt es sich um eine Deponie der Klasse I, auf
der seit 2005 nur noch mineralische Abfälle abgelagert werden dürfen. Hier ist
ein Glühverlust von höchstens 3% vorgeschrieben. In Freyburg Zeuchfeld wurde
die vorgeschriebene Höchstgrenze teilweise um das 10fache überschritten.
Diese
Ergebnisse der Untersuchungen ließen vermuten, dass seit geraumer Zeit
organische Abfälle illegal auf der Deponie flächendeckend abgelagert wurden.
Nach
Auswertung der Ergebnisse der Bohrungen und Lieferscheine hat sich nun
bestätigt, dass hier illegal abgelagert wurde.
2. Deponie Nißma à
Verdachtsmomente bestätigt ¿ Ordnungswidrigkeitenverfahren wird eingeleitet ¿
weitere rechtliche Schritte in Prüfung
Die mehrfachen
Beprobungen der Deponie Nißma haben den Verdacht illegaler Ablagerungen
bestätigt. Außerdem ist eine nicht ordnungsgemäße Betriebsführung, wie z.B. die
Asbestablagerung in dafür nicht zugelassenen Bereichen, festgestellt worden.
Durch das
LVwA werden entsprechende rechtliche Konsequenzen geprüft. Ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren wird eingeleitet.
Auf der
Deponie Nißma (Burgenlandkreis) war im Rahmen der allgemeinen Untersuchungen im
Juni 2008 bei unangekündigten Kontrollen des Landesverwaltungsamtes illegal
verbrachter Müll gefunden worden. Nach ersten Einschätzungen handelte es sich
dabei um ca. 2 ¿ 3 LKW-Ladungen organischer Abfälle (ca. 60 Tonnen), für deren
Einlagerung die Deponie keine Genehmigung besaß. Eine Beräumungsverfügung war
sofort ergangen und vollzogen worden.
Auch hier
waren im Anschluss weitere Tiefenprüfungen vorgenommen worden, die im Ergebnis
Aufschluss über die illegalen Ablagerungen und die nicht ordnungsgemäße
Betriebsführung ergaben.
3. Deponie Karsdorf à
Verdacht illegaler Ablagerungen nicht bestätigt
Die
Auswertung der Untersuchung durch Probenahmen mit entsprechenden Analysen auf
der Deponie Karsdorf (Burgenlandkreis) hat keine Anhaltspunkte ergeben, die auf
eine illegale Ablagerung schließen lassen. Auch die Auswertung der
Lieferdokumente zeigte keine Auffälligkeiten.
Im Zuge der allgemeinen Kontrollen durch das LVwA und
durch Hinweise der Medien waren Verdachtsmomente entstanden, die Anlass gaben,
mehrere unangekündigte Kontrollen im März, April und Mai sowie weitergehende
Untersuchungen im Juni durchzuführen. Das Landesverwaltungsamt hatte zuletzt am
10. Juni 2008 15 Bohrungen mit Rammkernsondierungen auf dem Deponiekörper
vorgenommen. Dabei waren auch hier teilweise Überschreitungen des seit 2005
geltenden Zuordnungswertes für so genannte Glühverluste festgestellt worden.
Die Laborauswertung und eine weitere Tiefenprüfung sollten
anschließend Aufschluss über die genaue Flächenausbreitung und
Ablagerungszeiträume geben, um sicher feststellen zu können, ob es sich bei den
Funden um Neu- oder Altablagerungen handelte (auf der Deponie Karsdorf durften
bis zum 31.05.2005 Abfälle mit hohem organischen Anteil abgelagert werden).
Seit dem 01.06.2005 ist sie geschlossen, der Deponiekörper befindet sich in der
Rekultivierungsphase. Dreiviertel der Fläche des Müllkörpers ist bereits
abgedeckt.
Die Auswertung der Ergebnisse ergab, dass es sich bei den
Funden um Altablagerungen handelt.
4. Gesamtauswertung
Das Landesverwaltungsamt kontrollierte seit März dieses
Jahres im Rahmen des mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umweltschutz
abgestimmten Konzeptes mit vielfachem personellem Aufwand (temporär bis zu 34
Personen) konsequent und flächendeckend alle Abfallanlagen und Deponien im
Lande, um eventuelle illegale Entsorgungsmechanismen aufzudecken. Gleichzeitig
begleitete das LVwA fachaufsichtlich die ebenfalls verstärkten Kontrollen der
Landkreise.
Dabei wurden seitens des Landesverwaltungsamtes
unangekündigte Einzelkontrollen auf den Deponien sowie Anlagenkontrollen
durchgeführt.
Im Normalfall überwachen 8 Abfallexperten des
Landesverwaltungsamtes die Anlagen und Deponien, die sich in unmittelbarer
Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes befinden. Diese Kontrollen werden pro
Deponie bzw. pro Anlage 2 ¿ 4 Mal im Jahr durchgeführt.
Mit den ersten Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten bei der
Abfallentsorgung wurde in Abstimmung mit dem Ministerium für Landwirtschaft und
Umweltschutz die Kontrolltätigkeit sofort auf ein vielfaches verstärkt. Dazu
wurden intern zusätzliche Kräfte aus den Bereichen Immissionsschutz, Wasser und
Abwasser hinzugezogen, um einerseits eine flächendeckende Überwachung
sicherzustellen, anderseits um einen erhöhten Überwachungs- und Kontrolldruck
aufbauen zu können.
Im Land Sachsen-Anhalt sind ca. 240 Anlagen und 120
Deponien registriert, die vom Landesverwaltungsamt überwacht und kontrolliert
werden. Daneben gibt es 137 Gruben und ca. 550 Abfallbehandlungsanlagen, wie z.
B. Sortieranlagen und Recyclinganlagen, die der Aufsicht der unteren Abfallbehörden
in den Landkreisen und kreisfreien Städten unterliegen. Hier ist das LVwA
Fachaufsichtsbehörde. Außerdem befinden sich ca. 72 Kies- und Tongruben, in
der Zuständigkeit des Landesamtes für Geologie und Bergwesen.
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