Menu
menu

Ergebnisse der Tiefenprüfung für
die Deponien Karsdorf, Freyburg-Zeuchfeld und Nißma liegen vor

30.07.2008, Halle (Saale) – 79

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 079/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 079/08

 

 

 

Halle (Saale), den 30. Juli 2008

 

 

 

Ergebnisse der Tiefenprüfung für

die Deponien Karsdorf, Freyburg-Zeuchfeld und Nißma liegen vor

 

 

 

Nach den

umfangreichen Kontrollen des Landesverwaltungsamtes (LVwA) in Abstimmung mit

dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt auf Müll-Deponien und in

Abfallbehandlungsanlagen des Landes liegen nun die Ergebnisse der

Tiefenprüfungen vor. Von den ca. 240

Anlagen und 120 Deponien, die vom Landesverwaltungsamt überwacht und

kontrolliert werden, haben sich nur bei zwei Deponien die Verdachtsmomente

bestätigt. Im Fall der Deponie Karsdorf hat sich der Verdacht jedoch nicht

bestätigt.

 

 

 

 

 

1. Deponie Freyburg ¿

Zeuchfeld à Verdachtsmomente bestätigt - Annahmestopp weiter

in Kraft

 

 

 

Die

Auswertung von Probenahmen und Analysen ergab, dass es seit mehreren Jahren zu

nicht genehmigten Abfallablagerungen in erheblicher Menge gekommen ist. Auch

die Lieferdokumente lassen einen solchen Schluss zu. Die Auswertung des LVwA

lässt auf eine Größenordnung von bis zu 200.000 t schließen.

 

Durch das

LVwA wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geführt und Strafanzeige

erstattet.

 

 

 

Die

Deponie Freyburg Zeuchfeld (Burgenlandkreis) war im Vorfeld mehrfach Gegenstand

von Mutmaßungen und Verdächtigungen bezüglich illegaler Abfallablagerungen

gewesen. Bei früheren Sichtkontrollen waren jedoch lediglich kleinere Mengen

nicht zulässiger Materialien festgestellt worden. Nach der Auswertung der

Dokumentation des Betriebes sah sich das Landesverwaltungsamt im Mai dieses

Jahres veranlasst, weitere Tiefenprüfungen vorzunehmen. Bei dieser

Tiefenprüfung mittels Rammkernsondierungen (Bohrtiefe ca. 2 m) an verschiedenen

Bohrpunkten wurden Überschreitungen der seit 2005 geltenden Grenzwerte der

organischen Bestandteile im Abfallgemisch, charakterisiert durch den

Glühverlust, festgestellt (unter Glühverlust

(in %) versteht man den Anteil an organischer Substanz einer Probe. Je höher

der Glühverlustwert, desto höher ist der Anteil an organischer Substanz in der

Probe ).

 

 

 

Bei der

Deponie Freyburg Zeuchfeld  handelt es sich um eine Deponie der Klasse I, auf

der seit 2005 nur noch mineralische Abfälle abgelagert werden dürfen. Hier ist

ein Glühverlust von höchstens 3% vorgeschrieben. In Freyburg Zeuchfeld wurde

die vorgeschriebene Höchstgrenze teilweise um das 10fache überschritten.

 

Diese

Ergebnisse der Untersuchungen ließen vermuten, dass seit geraumer Zeit

organische Abfälle illegal auf der Deponie flächendeckend abgelagert wurden. 

 

 

 

Nach

Auswertung der Ergebnisse der Bohrungen und Lieferscheine hat sich nun

bestätigt, dass hier illegal abgelagert wurde.

 

 

 

 

 

 

 

2. Deponie Nißma à

Verdachtsmomente bestätigt ¿ Ordnungswidrigkeitenverfahren wird eingeleitet ¿

weitere rechtliche Schritte in Prüfung

 

 

 

Die mehrfachen

Beprobungen der Deponie Nißma haben den Verdacht illegaler Ablagerungen

bestätigt. Außerdem ist eine nicht ordnungsgemäße Betriebsführung, wie z.B. die

Asbestablagerung in dafür nicht zugelassenen Bereichen, festgestellt worden.

 

Durch das

LVwA werden entsprechende rechtliche Konsequenzen geprüft. Ein 

Ordnungswidrigkeitenverfahren wird eingeleitet.

 

 

 

Auf der

Deponie Nißma (Burgenlandkreis) war im Rahmen der allgemeinen Untersuchungen im

Juni 2008 bei unangekündigten Kontrollen des Landesverwaltungsamtes illegal

verbrachter Müll gefunden worden. Nach ersten Einschätzungen handelte es sich

dabei um ca. 2 ¿ 3 LKW-Ladungen organischer Abfälle (ca. 60 Tonnen), für deren

Einlagerung die Deponie keine Genehmigung besaß. Eine Beräumungsverfügung war

sofort ergangen und vollzogen worden.

 

 

 

Auch hier

waren im Anschluss weitere Tiefenprüfungen vorgenommen worden, die im Ergebnis

Aufschluss über die illegalen Ablagerungen und die nicht ordnungsgemäße

Betriebsführung ergaben.

 

 

 

 

 

3. Deponie Karsdorf à

Verdacht illegaler Ablagerungen nicht bestätigt

 

 

 

Die

Auswertung der Untersuchung durch Probenahmen mit entsprechenden Analysen auf

der Deponie Karsdorf (Burgenlandkreis) hat keine Anhaltspunkte ergeben, die auf

eine illegale Ablagerung schließen lassen. Auch die Auswertung der

Lieferdokumente zeigte keine Auffälligkeiten.

 

 

 

Im Zuge der allgemeinen Kontrollen durch das LVwA und

durch Hinweise der Medien waren Verdachtsmomente entstanden, die Anlass gaben,

mehrere unangekündigte Kontrollen im März, April und Mai sowie weitergehende

Untersuchungen im Juni durchzuführen. Das Landesverwaltungsamt hatte zuletzt am

10. Juni 2008 15 Bohrungen mit Rammkernsondierungen auf dem Deponiekörper

vorgenommen. Dabei waren auch hier teilweise Überschreitungen des seit 2005

geltenden Zuordnungswertes für so genannte Glühverluste festgestellt worden.

 

 

 

Die Laborauswertung und eine weitere Tiefenprüfung sollten

anschließend Aufschluss über die genaue Flächenausbreitung und

Ablagerungszeiträume geben, um sicher feststellen zu können, ob es sich bei den

Funden um Neu- oder Altablagerungen handelte (auf der Deponie Karsdorf durften

bis zum 31.05.2005 Abfälle mit hohem organischen Anteil abgelagert werden).

Seit dem 01.06.2005 ist sie geschlossen, der Deponiekörper befindet sich in der

Rekultivierungsphase. Dreiviertel der Fläche des Müllkörpers ist bereits

abgedeckt.

 

 

 

Die Auswertung der Ergebnisse ergab, dass es sich bei den

Funden um Altablagerungen handelt.

 

 

 

 

 

4. Gesamtauswertung

 

 

 

Das Landesverwaltungsamt kontrollierte seit März dieses

Jahres im Rahmen des mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umweltschutz

abgestimmten Konzeptes mit vielfachem personellem Aufwand (temporär bis zu 34

Personen) konsequent und flächendeckend alle Abfallanlagen und Deponien im

Lande, um eventuelle illegale Entsorgungsmechanismen aufzudecken. Gleichzeitig

begleitete das LVwA fachaufsichtlich die ebenfalls verstärkten Kontrollen der

Landkreise.

 

 

 

Dabei wurden seitens des Landesverwaltungsamtes

unangekündigte Einzelkontrollen auf den Deponien sowie Anlagenkontrollen

durchgeführt.

 

 

 

Im Normalfall überwachen 8 Abfallexperten des

Landesverwaltungsamtes die Anlagen und Deponien, die sich in unmittelbarer

Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes befinden. Diese Kontrollen werden pro

Deponie bzw. pro Anlage 2 ¿ 4  Mal im Jahr durchgeführt.

 

 

 

Mit den ersten Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten bei der

Abfallentsorgung wurde in Abstimmung mit dem Ministerium für Landwirtschaft und

Umweltschutz die Kontrolltätigkeit sofort auf ein vielfaches verstärkt. Dazu

wurden intern zusätzliche Kräfte aus den Bereichen Immissionsschutz, Wasser und

Abwasser hinzugezogen, um einerseits eine flächendeckende Überwachung

sicherzustellen, anderseits um einen erhöhten Überwachungs- und Kontrolldruck

aufbauen zu können.

 

 

 

Im Land Sachsen-Anhalt sind ca. 240 Anlagen und 120

Deponien registriert, die vom Landesverwaltungsamt überwacht und kontrolliert

werden. Daneben gibt es 137 Gruben und ca. 550 Abfallbehandlungsanlagen, wie z.

B. Sortieranlagen und Recyclinganlagen, die der Aufsicht der unteren Abfallbehörden

in den Landkreisen und kreisfreien Städten unterliegen. Hier ist das LVwA

Fachaufsichtsbehörde.  Außerdem befinden sich ca. 72 Kies- und Tongruben, in

der Zuständigkeit des Landesamtes für Geologie und Bergwesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

Pressestelle

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514 1246

Fax: +49 345 514 1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum

 

LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de