Videobeobachtung auf öffentlichen Plätzen /
Innenstaatssekretär Erben: Potenzielle Täter werden abgeschreckt, Straftaten
gehen zurück
25.07.2008, Magdeburg – 192
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 192/08
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 192/08
Magdeburg, den 25. Juli 2008
Videobeobachtung auf öffentlichen Plätzen /
Innenstaatssekretär Erben: Potenzielle Täter werden abgeschreckt, Straftaten
gehen zurück
Gemäß
§ 16 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des
Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) kann die Polizei an so genannten gefährlichen
Orten (§ 20 Abs. 2 Nr. 1 SOG LSA) offene Bildaufnahmen oder ¿aufzeichnungen
anfertigen. Ziel der polizeilichen
Videobeobachtung ist die Gefahrenabwehr und vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung,
insbesondere der allgemeinen Kriminalität .
Innenstaatssekretär
Rüdiger Erben (SPD): ¿Durch die Videobeobachtung wird die Polizei in die Lage
versetzt, schneller auf Sicherheitsstörungen reagieren zu können. Sie hilft
Straftaten schneller aufzuklären. Noch wichtiger ist aber ihre präventive
Wirkung. Denn wer weiß, dass er beobachtet werden könnte, verhält sich anders
als jemand der sich unbeobachtet fühlt. Unsere Erfahrungen belegen, dass an
videoüberwachten Orten die Straftaten zurückgehen.¿
Die polizeiliche Videobeobachtung sei
aber keine isolierte Maßnahme, sondern integraler Bestandteil eines
polizeilichen Gesamtkonzepts zur Gefahrenabwehr und Bekämpfung der Allgemeinkriminalität.
Darin eingebettet seien beispielsweise eine verstärkte Streifentätigkeit
sowie das Aussprechen von Betretungsverboten mit Zwangsgeldandrohungen,
erklärte Erben. Das Ziel sei nicht,
die Kriminalität nur zu verdrängen, sondern Fahndungs- und Ermitt lungsansätze für die effektive Strafverfolgung
zu erlangen und damit Straftaten schnellstmöglich aufzuklären. Erben führte
weiter aus, dass die örtlichen Standpunkte unter Berücksichtigung polizeilicher
und kommunaler Lageerkenntnissen ständig auf ihre Notwendigkeit oder
Neueinrichtung überprüft würden.
Staatssekretär Erben: ¿Dass dieses Konzept aufgeht, beweist beispielsweise
die Videobeobachtung im Bereich des Stadtparks Dessau-Roßlau, bis vor kurzem
ein Kriminalitätsschwerpunkt der Betäubungsmittelkriminalität. Innerhalb von
zwei Jahren hat sich die Zahl der Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz
dort nahezu halbiert.¿
Straftaten
im Stadtpark Dessau-Roßlau und Umgebung nach Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
2005
2006
2007
gesamt
416
330
210
davon illegaler Handel und
Schmuggel
306
187
119
davon allgemeiner Verstoß
107
140
91
Die Polizei des Landes
Sachsen-Anhalt hat im Zeitraum vom 01.10.2005 bis 31.12.2007 insgesamt fünf
Maßnahmen der Bildaufnahme bzw. -aufzeichnung abgeschlossen.
Halberstadt,
Kühlinger Straße, ¿Ragnaröck¿
Vom
15. Juni bis zum 14. September 2007 wurden Videobeobachtungen durchgeführt, da
es im Umfeld eines Geschäftes, einem Treffpunkt der rechten Szene, vermehrt zu
Körperverletzungen und Sachbeschädigungen gekommen war. Das Sicherheitsgefühl
der Bevölkerung wurde dadurch erheblich beeinträchtigt. Während der Maßnahmen
wurden keine Straftaten bekannt. Die Bevölkerung reagierte sehr positiv auf die
Maßnahme. Mit dem Umzug des Geschäftes wurde die Maßnahme beendet.
Schönebeck,
Stadionstraße, EDEKA-Markt
Aufgrund
der Häufung von Eigentumsdelikten wurden im Zeitraum vom 10. November 2005 bis
zum 16. Januar 2007 Maßnahmen der Bildaufnahme und Bildaufzeichnung
durchgeführt. Nach diesem signifikanten Rückgang der angezeigten Straftaten
fielen die Voraussetzungen für die Fortführung der Videobeobachtung weg.
Quedlinburg,
Gelände der ehemaligen Firma
Vom
19. Juli bis zum 30. September 2006 wurde ein Firmengelände beobachtet. Anlass
für die Videobeobachtung waren mehrere Brandstiftungen auf dem Gelände und zum
Nachteil dieser Firma. Im Beobachtungszeitraum wurden keine Straftaten bekannt.
Die Maßnahme führte zur Beendigung der Brandstiftungsserie.
Halle,
südlich des Glauchauer Platzes
Im
Zeitraum vom 16. Juli 2006 bis zum 07. März 2007 wurde der Bereich beobachtet.
Zuvor waren eine Vielzahl von Straftaten insbesondere im Bereich der
Gewaltkriminalität und des Konsums und Handels von und mit Betäubungsmitteln
festgestellt worden. Im Berichtszeitraum wurden 17 Straftaten erfasst.
Demgegenüber waren dort im ersten Halbjahr 2006 91 Straftaten verzeichnet worden. Der überwiegende Teil der im
Beobachtungszeitraum angezeigten Straftaten waren Eigentumsdelikte.
Halle-Neustadt,
Einkaufszentrum ¿Am Treff ¿
Über
den Zeitraum vom 13. September 2005 bis zum 18. November 2007 wurden im Bereich
des Einkaufszentrums ¿Am Treff¿ Maßnahmen der Videobeobachtung durchgeführt.
Passanten, Kunden und Geschäftsleute waren in diesem Bereich mehrfach belästigt
und bedroht worden. Zudem häuften sich Raubdelikte. Das subjektive
Sicherheitsgefühl der Bevölkerung wurde verbessert, Raubdelikte wurden nahezu
völlig zurückgedrängt.
Derzeit
werden in Sachsen-Anhalt an folgenden Plätzen bzw. Orten Bildaufnahmen oder
-aufzeichnungen von der Polizei angefertigt:
1. Polizeieigene
Anlagen
Behörde
Ort der Maßnahme
Polizeidirektion
Sachsen-Anhalt
Nord
Stadt
Magdeburg, Ernst-Reuter-Allee/Breiter Weg
Stadt
Magdeburg, Hasselbachplatz
Stadt
Magdeburg, Dr. Grosz-Str. 4/Neustädter Platz
Stadt
Magdeburg, Halberstädter Str. 122/Eiskellerplatz
Stadt
Schönebeck, Bahnhofstraße/Bahnhof
Stadt
Halberstadt, Spiegelstraße/Harmoniestraße
Stadt
Halberstadt, Hospitalstraße/Bleichstraße
Stadt
Halberstadt, Magdeburger Str.; Tankstelle ¿Total¿
Stadt
Quedlinburg, Marktplatz
Stadt Klötze, Bahnhofstraße
Stadt
Oschersleben, Bahnhofsvorplatz/Busbahnhof
Polizeidirektion
Sachsen-Anhalt
Ost
Stadt
Dessau-Roßlau, Landgericht
Polizeidirektion
Sachsen-Anhalt
Süd
Stadt
Halle, Marktplatz
2. Kommunale Anlagen
mit vertraglich geregelter Nutzung durch Polizeibehörde
Behörde
Ort der Maßnahme
Polizeidirektion
Sachsen-Anhalt
Nord
Stadt
Magdeburg, Damaschkeplatz
Stadt
Magdeburg, Konrad-Adenauer-Platz
Stadt
Magdeburg, Willy-Brandt-Platz
Polizeidirektion
Sachsen-Anhalt
Ost
Stadt
Dessau-Roßlau, Kavalierstraße
Impressum:
Verantwortlich: Martin Krems
Pressestelle
Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517
Fax: (0391) 567-5520
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