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Videobeobachtung auf öffentlichen Plätzen /
Innenstaatssekretär Erben: Potenzielle Täter werden abgeschreckt, Straftaten
gehen zurück

25.07.2008, Magdeburg – 192

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 192/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 192/08

 

 

 

Magdeburg, den 25. Juli 2008

 

 

 

 

 

Videobeobachtung auf öffentlichen Plätzen /

Innenstaatssekretär Erben: Potenzielle Täter werden abgeschreckt, Straftaten

gehen zurück

 

Gemäß

§ 16 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des

Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) kann die Polizei an so genannten gefährlichen

Orten (§ 20 Abs. 2 Nr. 1 SOG LSA) offene Bildaufnahmen oder ¿aufzeich­nungen

anfertigen. Ziel der polizeilichen

Videobeobachtung ist die Gefahrenabwehr und vorbeugende Kriminalitätsbekämp­fung,

insbesondere der allgemeinen Kriminalität .

 

Innenstaatssekretär

Rüdiger Erben (SPD): ¿Durch die Video­beobachtung wird die Polizei in die Lage

versetzt, schneller auf Sicherheitsstörungen reagieren zu können. Sie hilft

Straftaten schneller aufzuklären. Noch wichtiger ist aber ihre präventive

Wirkung. Denn wer weiß, dass er beobachtet werden könnte, verhält sich anders

als jemand der sich unbeobachtet fühlt. Un­sere Erfahrungen belegen, dass an

videoüberwachten Orten die Straftaten zurückgehen.¿

 

Die polizeiliche Videobeobachtung sei

aber keine isolierte Maß­nahme, sondern integraler Bestandteil eines

polizeilichen Ge­samtkonzepts zur Gefahrenabwehr und Bekämpfung der Allge­meinkriminalität.

Darin eingebettet seien beispielsweise eine verstärkte Streifentätigkeit

sowie das Aussprechen von Betre­tungsverboten mit Zwangsgeldandrohungen,

erklärte Erben. Das Ziel sei nicht,

die Kriminalität nur zu verdrängen, sondern Fahndungs- und Ermitt lungsansätze für die effektive Strafver­folgung

zu erlangen und damit Straftaten schnellstmöglich auf­zuklären. Erben führte

weiter aus, dass die örtlichen Standpunkte unter Berücksichtigung polizeilicher

und kommunaler Lageerkennt­nissen ständig auf ihre Notwendigkeit oder

Neueinrichtung überprüft würden.

 

Staatssekretär Erben: ¿Dass dieses Konzept aufgeht, beweist bei­spielsweise

die Videobeobachtung im Bereich des Stadtparks Dessau-Roßlau, bis vor kurzem

ein Kriminalitätsschwerpunkt der Betäubungsmittelkriminalität. Innerhalb von

zwei Jahren hat sich die Zahl der Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz

dort nahezu halbiert.¿

 

 

 

 

Straftaten

im Stadtpark Dessau-Roßlau und Umgebung nach Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

 

 

2005

 

 

2006

 

 

2007

 

 

 

 

gesamt

 

 

416

 

 

330

 

 

210

 

 

 

 

davon illegaler Handel und

Schmuggel

 

 

306

 

 

187

 

 

119

 

 

 

 

davon allgemeiner Verstoß

 

 

107

 

 

140

 

 

91

 

 

 

 

Die Polizei des Landes

Sachsen-Anhalt hat im Zeitraum vom 01.10.2005 bis 31.12.2007 insgesamt fünf

Maßnahmen der Bildaufnahme bzw. -aufzeichnung abge­schlossen.

 

Halberstadt,

Kühlinger Straße, ¿Ragnaröck¿

 

Vom

15. Juni bis zum 14. September 2007 wurden Videobeobachtungen durchge­führt, da

es im Umfeld eines Geschäftes, einem Treffpunkt der rechten Szene, ver­mehrt zu

Körperverletzungen und Sachbeschädigungen gekommen war. Das Sicher­heitsgefühl

der Bevölkerung wurde dadurch erheblich beeinträchtigt. Während der Maßnahmen

wurden keine Straftaten bekannt. Die Bevölkerung reagierte sehr positiv auf die

Maßnahme. Mit dem Umzug des Geschäftes wurde die Maßnahme beendet.

 

Schönebeck,

Stadionstraße, EDEKA-Markt

 

Aufgrund

der Häufung von Eigentumsdelikten wurden im Zeitraum vom 10. No­vember 2005 bis

zum 16. Januar 2007 Maßnahmen der Bildaufnahme und Bild­aufzeichnung

durchgeführt. Nach diesem signifikanten Rückgang der angezeigten Straftaten

fielen die Voraussetzungen für die Fortführung der Videobeobachtung weg.

 

Quedlinburg,

Gelände der ehemaligen Firma

 

Vom

19. Juli bis zum 30. September 2006 wurde ein Firmengelände beobachtet. Anlass

für die Videobeobachtung waren mehrere Brandstiftungen auf dem Gelände und zum

Nachteil dieser Firma. Im Beobachtungszeitraum wurden keine Straftaten bekannt.

Die Maßnahme führte zur Beendigung der Brandstiftungsserie.

 

Halle,

südlich des Glauchauer Platzes

 

Im

Zeitraum vom 16. Juli 2006 bis zum 07. März 2007 wurde der Bereich beobachtet.

Zuvor waren eine Vielzahl von Straftaten insbesondere im Bereich der

Gewaltkrimi­nalität und des Konsums und Handels von und mit Betäubungsmitteln

festgestellt worden. Im Berichtszeitraum wurden 17 Straftaten erfasst.

Demgegenüber waren dort im ersten Halbjahr 2006  91 Straftaten verzeichnet worden. Der überwiegende Teil der im

Beobachtungszeitraum angezeigten Straftaten waren Eigentumsdelikte.

 

Halle-Neustadt,

Einkaufszentrum ¿Am Treff ¿

 

Über

den Zeitraum vom 13. September 2005 bis zum 18. November 2007 wurden im Bereich

des Einkaufszentrums ¿Am Treff¿ Maßnahmen der Videobeobachtung durch­geführt.

Passanten, Kunden und Geschäftsleute waren in diesem Bereich mehrfach belästigt

und bedroht worden. Zudem häuften sich Raubdelikte. Das subjektive

Sicherheitsgefühl der Bevölkerung wurde verbessert, Raubdelikte wurden nahezu

völlig zurückgedrängt.

 

Derzeit

werden in Sachsen-Anhalt an folgenden Plätzen bzw. Orten Bildaufnahmen oder

-aufzeichnungen von der Polizei angefertigt:

 

1.   Polizeieigene

Anlagen

 

 

 

 

Behörde

 

 

Ort der Maßnahme

 

 

 

 

Polizeidirektion

Sachsen-Anhalt

Nord

 

 

Stadt

Magdeburg, Ernst-Reuter-Allee/Breiter Weg

 

 

 

 

Stadt

Magdeburg, Hasselbachplatz

 

 

 

 

Stadt

Magdeburg, Dr. Grosz-Str. 4/Neustädter Platz

 

 

 

 

Stadt

Magdeburg, Halberstädter Str. 122/Eiskellerplatz

 

 

 

 

Stadt

Schönebeck, Bahnhofstraße/Bahnhof

 

 

 

 

Stadt

Halberstadt, Spiegelstraße/Harmoniestraße

 

 

 

 

Stadt

Halberstadt, Hospitalstraße/Bleichstraße

 

 

 

 

Stadt

Halberstadt, Magdeburger Str.; Tankstelle ¿Total¿

 

 

 

 

Stadt

Quedlinburg, Marktplatz

 

 

 

 

Stadt Klötze, Bahnhofstraße

 

 

 

 

Stadt

Oschersleben, Bahnhofsvorplatz/Busbahnhof

 

 

 

 

Polizeidirektion

Sachsen-Anhalt

Ost

 

 

Stadt

Dessau-Roßlau, Landgericht

 

 

 

 

Polizeidirektion

Sachsen-Anhalt

Süd

 

 

Stadt

Halle, Marktplatz

 

 

 

 

2.   Kommunale Anlagen

mit vertraglich geregelter Nutzung durch Polizeibehörde

 

 

 

 

Behörde

 

 

Ort der Maßnahme

 

 

 

 

Polizeidirektion

Sachsen-Anhalt

Nord

 

 

Stadt

Magdeburg, Damaschkeplatz

 

 

 

 

Stadt

Magdeburg, Konrad-Adenauer-Platz

 

 

 

 

Stadt

Magdeburg, Willy-Brandt-Platz

 

 

 

 

Polizeidirektion

Sachsen-Anhalt

Ost

 

 

Stadt

Dessau-Roßlau, Kavalierstraße

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

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