Innenminister Hövelmann übergibt
Zuwendungsbescheid an Landkreis Anhalt-Bitterfeld
10.07.2008, Magdeburg – 174
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 174/08
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 174/08
Magdeburg, den 10. Juli 2008
Innenminister Hövelmann übergibt
Zuwendungsbescheid an Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Einführung digitaler Alarmierungstechnik bei
der Feuerwehr
Innenminister Hövelmann übergibt Zuwendungsbescheid
an Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Innenminister
Holger Hövelmann wird am
Freitag, dem 11. Juli 2008, um 10.00 Uhr,
im Landratsamt, Am Flugplatz 1, 06336 Köthen
dem
Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, Herrn Uwe Schulze, einen
Zuwendungsbescheid in Höhe von 84.000 Euro
übergeben. Das Geld stammt aus einem Sonderetat in Höhe von 2,5 Millionen, die
das Land den Kommunen und Gemeinden bereitgestellt hat, um die Feuerwehren von
analoger auf digitale Alarmierungstechnik flächendeckend im Land umzurüsten.
Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld werden mit diesem Geld 327 digitale
Funkalarmempfänger und 3 Sirenensteuerempfänger beschafft. Zur digitalen
Umstellung erhielt der Landkreis bereits im Jahr 2007 Zuwendungsbescheide in
einer Gesamthöhe von 31.700 Euro.
Zur
Berichterstattung sind Sie herzlich eingeladen.
Hintergrundinformation
Digitale
Funkalarmempfänger besitzen gegenüber ihrem analogen Vorgänger mehrere
Vorteile:
Die
Alarmierungszeit verkürzt sich wesentlich und bereits mit der Alarmierung kann
eine mit einer SMS vergleichbaren Kurzmitteilung mit genauen Einsatzdaten
empfangen werden. So ist auch eine umfangreichere Übertragung größerer Textmitteilungen
oder genauer Einsatzindikationen möglich.
Darüber
hinaus ist bei Verwendung analoger Alarmfunkempfänger für den Zeitpunkt der
Alarmierung das normale Funknetz, über welches auch der Sprachfunk stattfindet,
belegt und nicht nutzbar.
Dies
ist insbesondere bei Einsatzlagen kritisch, bei denen mehrere Feuerwehren
alarmiert werden müssen. Im Gegensatz dazu werden digitale Funkmeldeempfänger
auf einem eigenen Kanal betrieben, so dass der Sprechfunk nicht beeinträchtigt
ist.
Eine weitere Verbesserung stellt bei der digitalen Alarmierungstechnik
die sogenannte Heimatnetzkennung dar, d. h. dass es der Einsatzkraft angezeigt
wird, wann sie sich außerhalb des Alarmierungsbereiches befindet. Analogtechnik
verfügt über dieses Merkmal nicht. Befindet sich eine Einsatzkraft mit analogem
Funkalarmempfänger zu weit weg von der zentralen Leitstelle oder an einem Ort
ohne Funkempfang (z. B. Tunnel, Stahlgebäude), kann der Alarm beim Empfänger
nicht ausgelöst werden und die Person erfährt selbst im Nachgang nichts über
diesen fehlgeschlagenen Versuch. Zu den digitalen Funkalarmempfängern werden
die Sirenensteuerempfänger ebenfalls in das digitale Alarmierungsnetz
integriert.
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