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Illegale Abfälle auf der Deponie
Zeuchfeld vermutet

30.05.2008, Halle (Saale) – 50

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 050/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 050/08

 

 

 

Halle (Saale), den 29. Mai 2008

 

 

 

Illegale Abfälle auf der Deponie

Zeuchfeld vermutet

 

 

 

Bohrungen mit

Rammkernsondierungen durchgeführt

 

 

 

Die Deponie Freyburg

Zeuchfeld (Burgenlandkreis) war bereits mehrfach Gegenstand von Mutmaßungen und

Verdächtigungen bezüglich illegaler Abfallablagerungen. Bei früheren

Sichtkontrollen waren lediglich kleinere Mengen nicht zulässiger Materialien

festgestellt worden. Auch die Dokumentation des Betriebes ist ausgewertet

worden. Im Anschluss daran sah sich das Landesverwaltungsamt veranlasst,

weitere Tiefenprüfungen vorzunehmen. Bei dieser Tiefenprüfung mittels

Rammkernsondierungen (Bohrtiefe ca. 2 m) an verschiedenen Bohrpunkten wurden

Überschreitungen der seit 2005 geltenden Grenzwerte der organischen

Bestandteile im Abfallgemisch, charakterisiert durch den Glühverlust, festgestellt (unter Glühverlust (in %) versteht

man den Anteil an organischer Substanz einer Probe. Je höher der

Glühverlustwert, desto höher ist der Anteil an organischer Substanz in der

Probe ).

 

 

 

Bei der Deponie Freyburg

Zeuchfeld  handelt es sich um eine Deponie der Klasse I, auf der seit 2005 nur

noch mineralische Abfälle abgelagert werden dürfen. Hier ist ein Glühverlust

von höchstens 3% vorgeschrieben. In Freyburg Zeuchfeld wurde die

vorgeschriebene Höchstgrenze teilweise um das 10fache überschritten. Eine  Gefahr

für Mensch und Umwelt besteht jedoch nicht.

 

Die Ergebnisse unserer

Untersuchungen lassen vermuten, dass seit geraumer Zeit organische Abfälle

illegal auf der Deponie flächendeckend abgelagert wurden.  Zurzeit werden die

Ergebnisse der Bohrungen ausgewertet, um genaue Flächenausbreitung und

Ablagerungszeiträume feststellen zu können.

 

 

 

Es bleibt zu vermuten,

dass die Ablagerung derartiger Abfälle mit Zwischenabdeckungen zugelassener

Abfälle erfolgte, sodass dies bei Überwachungsmaßnahmen durch das

Landesverwaltungsamt nicht auffallen konnte.

 

 

 

Gegenüber dem

Deponiebetreiber wird ein sofortiger Annahmestopp verfügt.  Weitere Schritte

werden folgen, sobald die Auswertungen abgeschlossen sind. Bei neuen

Erkenntnissen wird die Öffentlichkeit zeitnah informiert. 

 

 

 

 

 

Hintergrund:

 

Im Rahmen der Fachaufsicht

hatte das Landesverwaltungsamt im Zuge der Erkenntnisse um die Tongrube Vehlitz

eine flächendeckende Überprüfung aller Gruben und Anlagen angeordnet, die durch

die unteren Abfallbehörden und das LVwA derzeit durchgeführt werden. Neben den

ca. 72 Kies- und Tongruben, die in der Zuständigkeit des Landesamtes für

Geologie und Bergwesen liegen, sind im Land Sachsen-Anhalt weitere 128 Kies-

und Sandgruben registriert, die von den unteren Behörden überwacht und

kontrolliert werden. Daneben gibt es weitere ca. 400 Abfallbehandlungsanlagen,

wie z. B. Sortieranlagen und Recyclinganlagen, die ebenfalls der Aufsicht der

unteren Abfallbehörden unterliegen. Für diese 128 Gruben und ca. 400 Anlagen

ist das LVwA fachaufsichtlich zuständig. Zudem überwacht das LVwA Deponien und

weitere größere Anlagen in Sachsen-Anhalt in unmittelbarer Zuständigkeit, wie

auch die Deponie Zeuchfeld.

 

 

 

In einem ersten Schritt

hatte das Landesverwaltungsamt dabei alle Unterlagen der Deponien und Anlagen

geprüft, um eventuelle Unstimmigkeiten bei den Abfallströmen herauszufiltern. 

In diesem Zusammenhang hatte das 

 

Landesverwaltungsamt

bereits im März auf dem Gelände der Mülldeponie Freyburg-Zeuchfeld Kontrollen

durchgeführt. Anlass war eine Mitteilung des Deponiebetreibers, dass dort 15,8

t. Dämmstoffe und 21 t zerkleinerte gemischte Bauabfälle offenbar entgegen der

Deponiegenehmigung abgelagert worden waren. Die besagten Abfälle wurden ordnungsgemäß

thermisch entsorgt und ein  Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.  Im Zuge

der weiteren Untersuchungen wurden jetzt auf dem Gelände großflächig

Sondierungen vorgenommen, um durch  diese Aufschluss über eventuelle illegale

Vorgänge in der Vergangenheit zu erlangen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

Pressestelle

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514 1246

Fax: +49 345 514 1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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