Illegale Abfälle auf der Deponie
Zeuchfeld vermutet
30.05.2008, Halle (Saale) – 50
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 050/08
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 050/08
Halle (Saale), den 29. Mai 2008
Illegale Abfälle auf der Deponie
Zeuchfeld vermutet
Bohrungen mit
Rammkernsondierungen durchgeführt
Die Deponie Freyburg
Zeuchfeld (Burgenlandkreis) war bereits mehrfach Gegenstand von Mutmaßungen und
Verdächtigungen bezüglich illegaler Abfallablagerungen. Bei früheren
Sichtkontrollen waren lediglich kleinere Mengen nicht zulässiger Materialien
festgestellt worden. Auch die Dokumentation des Betriebes ist ausgewertet
worden. Im Anschluss daran sah sich das Landesverwaltungsamt veranlasst,
weitere Tiefenprüfungen vorzunehmen. Bei dieser Tiefenprüfung mittels
Rammkernsondierungen (Bohrtiefe ca. 2 m) an verschiedenen Bohrpunkten wurden
Überschreitungen der seit 2005 geltenden Grenzwerte der organischen
Bestandteile im Abfallgemisch, charakterisiert durch den Glühverlust, festgestellt (unter Glühverlust (in %) versteht
man den Anteil an organischer Substanz einer Probe. Je höher der
Glühverlustwert, desto höher ist der Anteil an organischer Substanz in der
Probe ).
Bei der Deponie Freyburg
Zeuchfeld handelt es sich um eine Deponie der Klasse I, auf der seit 2005 nur
noch mineralische Abfälle abgelagert werden dürfen. Hier ist ein Glühverlust
von höchstens 3% vorgeschrieben. In Freyburg Zeuchfeld wurde die
vorgeschriebene Höchstgrenze teilweise um das 10fache überschritten. Eine Gefahr
für Mensch und Umwelt besteht jedoch nicht.
Die Ergebnisse unserer
Untersuchungen lassen vermuten, dass seit geraumer Zeit organische Abfälle
illegal auf der Deponie flächendeckend abgelagert wurden. Zurzeit werden die
Ergebnisse der Bohrungen ausgewertet, um genaue Flächenausbreitung und
Ablagerungszeiträume feststellen zu können.
Es bleibt zu vermuten,
dass die Ablagerung derartiger Abfälle mit Zwischenabdeckungen zugelassener
Abfälle erfolgte, sodass dies bei Überwachungsmaßnahmen durch das
Landesverwaltungsamt nicht auffallen konnte.
Gegenüber dem
Deponiebetreiber wird ein sofortiger Annahmestopp verfügt. Weitere Schritte
werden folgen, sobald die Auswertungen abgeschlossen sind. Bei neuen
Erkenntnissen wird die Öffentlichkeit zeitnah informiert.
Hintergrund:
Im Rahmen der Fachaufsicht
hatte das Landesverwaltungsamt im Zuge der Erkenntnisse um die Tongrube Vehlitz
eine flächendeckende Überprüfung aller Gruben und Anlagen angeordnet, die durch
die unteren Abfallbehörden und das LVwA derzeit durchgeführt werden. Neben den
ca. 72 Kies- und Tongruben, die in der Zuständigkeit des Landesamtes für
Geologie und Bergwesen liegen, sind im Land Sachsen-Anhalt weitere 128 Kies-
und Sandgruben registriert, die von den unteren Behörden überwacht und
kontrolliert werden. Daneben gibt es weitere ca. 400 Abfallbehandlungsanlagen,
wie z. B. Sortieranlagen und Recyclinganlagen, die ebenfalls der Aufsicht der
unteren Abfallbehörden unterliegen. Für diese 128 Gruben und ca. 400 Anlagen
ist das LVwA fachaufsichtlich zuständig. Zudem überwacht das LVwA Deponien und
weitere größere Anlagen in Sachsen-Anhalt in unmittelbarer Zuständigkeit, wie
auch die Deponie Zeuchfeld.
In einem ersten Schritt
hatte das Landesverwaltungsamt dabei alle Unterlagen der Deponien und Anlagen
geprüft, um eventuelle Unstimmigkeiten bei den Abfallströmen herauszufiltern.
In diesem Zusammenhang hatte das
Landesverwaltungsamt
bereits im März auf dem Gelände der Mülldeponie Freyburg-Zeuchfeld Kontrollen
durchgeführt. Anlass war eine Mitteilung des Deponiebetreibers, dass dort 15,8
t. Dämmstoffe und 21 t zerkleinerte gemischte Bauabfälle offenbar entgegen der
Deponiegenehmigung abgelagert worden waren. Die besagten Abfälle wurden ordnungsgemäß
thermisch entsorgt und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Im Zuge
der weiteren Untersuchungen wurden jetzt auf dem Gelände großflächig
Sondierungen vorgenommen, um durch diese Aufschluss über eventuelle illegale
Vorgänge in der Vergangenheit zu erlangen.
Impressum:
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