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Staatsminister Rainer Robra: ?Die
Kernkompetenzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Information, Bildung und
Kultur sind auch im Internet attraktiv.?

30.05.2008, Magdeburg – 265

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 265/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 265/08

 

 

 

Magdeburg, den 30. Mai 2008

 

 

 

Staatsminister Rainer Robra: ¿Die

Kernkompetenzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Information, Bildung und

Kultur sind auch im Internet attraktiv.¿

 

Bei der Veranstaltung des Instituts für

Rundfunkrecht an der Universität zu Köln zum Thema ¿Neue Mediendienste und

öffentlich-rechtlicher Rundfunk¿ hat Staatsminister Rainer Robra, Chef der

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt, den aktuellen Staatsvertragsentwurf

zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegen Kritik von

Rundfunkanstalten einerseits und Presseunternehmen andererseits verteidigt.

 

Nach Robras Auffassung ist der so

genannte Beihilfekompromiss zwischen Deutschland und der EU-Kommission vom 24.

April 2007 ein brauchbarer Ausgangspunkt für die Neuformulierung des

öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags. Der von den Staats- und

Senatskanzleien erarbeitete Vertragsentwurf schaffe gute Voraussetzungen für

eine sachliche Diskussion.

 

In seinem Vortrag ging Robra besonders

auf die Beauftragung der als Telemedien bezeichneten Internetangebote der

Rundfunkanstalten ein. Der Staatsvertragsentwurf erteile den Rundfunkanstalten

erstmals auch einen Auftrag zur Gestaltung nicht sendungsbezogener

Telemedien. Neben den traditionellen Radio- und Fernsehprogrammen, die auch im

Internet abgerufen werden könnten, sowie sendungsbezogenen Telemedien, könne

zukünftig in eingeschränktem Maße eine ¿dritte Säule¿ aufgebaut werden, sofern

die dafür von den Rundfunkanstalten vorgesehenen Angebote vorher den im

Staatsvertrag vorgesehenen Drei-Stufen-Test durchlaufen hätten. Staatsminister

Robra: ¿Die Anstalten werden dabei darlegen müssen, ob ihre nicht

sendungsbezogenen Online-Angebote den demokratischen, sozialen und kulturellen

Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen und einen qualitativen Beitrag zum

publizistischen Wettbewerb leisten. Außerdem müssen sie Auskunft geben, was die

Angebote den Gebührenzahler kosten sollen. Nach meiner Auffassung sollten die

nicht sendungsbezogenen Telemedien auf die öffentlich-rechtlichen

Kernkompetenzen Information, Bildung und Kultur bezogen sein. Besonders auf

diesen Gebieten müssten die im Drei-Stufen-Test zu erfüllenden Kriterien von

den Rundfunkanstalten überzeugend erfüllt werden können.¿

 

Zum Streit zwischen Rundfunkanstalten

und Verlagen verwies Robra darauf, dass in der digitalisierten, konvergierenden

Medienwelt die herkömmlichen Grenzen inhaltlich von beiden Seiten überschritten

würden. Dies könne auch in Zukunft nicht völlig durch gesetzliche Regelungen

vermieden werden. Robra: ¿Die Rundfunkanstalten müssen auch in Zukunft Texte in

ihren Multimedia-Angeboten einfügen können, denn Lesen und Schreiben als

Kulturtechnik lassen sich nicht verbieten. Das heißt aber nicht, dass die

Rundfunkanstalten Angebote in der Art von Zeitungen oder Zeitschriften auf

ihren Webseiten präsentieren sollen. Je fernsehähnlicher die Angebote bleiben,

desto weniger Probleme wird es geben.¿

 

In diesem Zusammenhang verwies Robra

auch auf das Beispiel der BBC, die einen von der EU-Kommission unbeanstandeten

umfassenden Auftrag als ¿Trusted Guide¿ der Informationsgesellschaft erhalten

habe und völlig unbestritten ebenfalls Textangebote im Internet vorhalte.

 

Zum weiteren Verhandlungsverlauf

betonte Robra, dass den Landesparlamenten bei diesem Staatsvertrag eine

besonders wichtige Funktion zukomme. Nach dem Urteil des

Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2007 hätten Landtage bei der

Festsetzung der Rundfunkgebührenhöhe nur eingeschränkte Befugnisse. Sie hätten

nun hohe Erwartungen, an einer limitierenden Formulierung des

öffentlich-rechtlichen Auftrags mitwirken zu können. Robra verwies darauf, dass

noch Konzepte der Rundfunkanstalten zur inhaltlichen Präzisierung der digitalen

Fernseh-Spartenkanäle erwartet würden, die sich ebenfalls an den Inhalten

Information, Bildung und Kultur auszurichten hätten. ¿Vor diesem Hintergrund

erwarte ich, dass die inhaltlichen Diskussionen um den Staatsvertragsentwurf

bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 12. Juni 2008 neue Impulse erhalten,

aber noch nicht alle Fragen abschließend beantwortet werden können¿, sagte

Robra.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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