Staatsminister Rainer Robra: ?Die
Kernkompetenzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Information, Bildung und
Kultur sind auch im Internet attraktiv.?
30.05.2008, Magdeburg – 265
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 265/08
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 265/08
Magdeburg, den 30. Mai 2008
Staatsminister Rainer Robra: ¿Die
Kernkompetenzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Information, Bildung und
Kultur sind auch im Internet attraktiv.¿
Bei der Veranstaltung des Instituts für
Rundfunkrecht an der Universität zu Köln zum Thema ¿Neue Mediendienste und
öffentlich-rechtlicher Rundfunk¿ hat Staatsminister Rainer Robra, Chef der
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt, den aktuellen Staatsvertragsentwurf
zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegen Kritik von
Rundfunkanstalten einerseits und Presseunternehmen andererseits verteidigt.
Nach Robras Auffassung ist der so
genannte Beihilfekompromiss zwischen Deutschland und der EU-Kommission vom 24.
April 2007 ein brauchbarer Ausgangspunkt für die Neuformulierung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags. Der von den Staats- und
Senatskanzleien erarbeitete Vertragsentwurf schaffe gute Voraussetzungen für
eine sachliche Diskussion.
In seinem Vortrag ging Robra besonders
auf die Beauftragung der als Telemedien bezeichneten Internetangebote der
Rundfunkanstalten ein. Der Staatsvertragsentwurf erteile den Rundfunkanstalten
erstmals auch einen Auftrag zur Gestaltung nicht sendungsbezogener
Telemedien. Neben den traditionellen Radio- und Fernsehprogrammen, die auch im
Internet abgerufen werden könnten, sowie sendungsbezogenen Telemedien, könne
zukünftig in eingeschränktem Maße eine ¿dritte Säule¿ aufgebaut werden, sofern
die dafür von den Rundfunkanstalten vorgesehenen Angebote vorher den im
Staatsvertrag vorgesehenen Drei-Stufen-Test durchlaufen hätten. Staatsminister
Robra: ¿Die Anstalten werden dabei darlegen müssen, ob ihre nicht
sendungsbezogenen Online-Angebote den demokratischen, sozialen und kulturellen
Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen und einen qualitativen Beitrag zum
publizistischen Wettbewerb leisten. Außerdem müssen sie Auskunft geben, was die
Angebote den Gebührenzahler kosten sollen. Nach meiner Auffassung sollten die
nicht sendungsbezogenen Telemedien auf die öffentlich-rechtlichen
Kernkompetenzen Information, Bildung und Kultur bezogen sein. Besonders auf
diesen Gebieten müssten die im Drei-Stufen-Test zu erfüllenden Kriterien von
den Rundfunkanstalten überzeugend erfüllt werden können.¿
Zum Streit zwischen Rundfunkanstalten
und Verlagen verwies Robra darauf, dass in der digitalisierten, konvergierenden
Medienwelt die herkömmlichen Grenzen inhaltlich von beiden Seiten überschritten
würden. Dies könne auch in Zukunft nicht völlig durch gesetzliche Regelungen
vermieden werden. Robra: ¿Die Rundfunkanstalten müssen auch in Zukunft Texte in
ihren Multimedia-Angeboten einfügen können, denn Lesen und Schreiben als
Kulturtechnik lassen sich nicht verbieten. Das heißt aber nicht, dass die
Rundfunkanstalten Angebote in der Art von Zeitungen oder Zeitschriften auf
ihren Webseiten präsentieren sollen. Je fernsehähnlicher die Angebote bleiben,
desto weniger Probleme wird es geben.¿
In diesem Zusammenhang verwies Robra
auch auf das Beispiel der BBC, die einen von der EU-Kommission unbeanstandeten
umfassenden Auftrag als ¿Trusted Guide¿ der Informationsgesellschaft erhalten
habe und völlig unbestritten ebenfalls Textangebote im Internet vorhalte.
Zum weiteren Verhandlungsverlauf
betonte Robra, dass den Landesparlamenten bei diesem Staatsvertrag eine
besonders wichtige Funktion zukomme. Nach dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2007 hätten Landtage bei der
Festsetzung der Rundfunkgebührenhöhe nur eingeschränkte Befugnisse. Sie hätten
nun hohe Erwartungen, an einer limitierenden Formulierung des
öffentlich-rechtlichen Auftrags mitwirken zu können. Robra verwies darauf, dass
noch Konzepte der Rundfunkanstalten zur inhaltlichen Präzisierung der digitalen
Fernseh-Spartenkanäle erwartet würden, die sich ebenfalls an den Inhalten
Information, Bildung und Kultur auszurichten hätten. ¿Vor diesem Hintergrund
erwarte ich, dass die inhaltlichen Diskussionen um den Staatsvertragsentwurf
bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 12. Juni 2008 neue Impulse erhalten,
aber noch nicht alle Fragen abschließend beantwortet werden können¿, sagte
Robra.
Impressum:
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Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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