Keine Änderungen nach
Verbändeanhörung
Kabinett leitet Entwurf eines Landesversammlungsgesetzes dem Landtag zu
27.05.2008, Magdeburg – 256
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 256/08
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 256/08
Magdeburg, den 27. Mai 2008
Keine Änderungen nach
Verbändeanhörung
Kabinett leitet Entwurf eines Landesversammlungsgesetzes dem Landtag zu
Die Landesregierung hat in ihrer
heutigen Sitzung beschlossen, den Entwurf für ein Gesetz des Landes
Sachsen-Anhalt über Versammlungen und Aufzüge unverändert dem Landtag
zuzuleiten. Am 15. April 2008 hatte sich das Kabinett erstmals mit dem
Gesetzgebungsvorhaben befasst. Es soll Orte und Tage, die in besonderer Weise
an die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und an die schweren
Menschenrechtsverletzungen während der SED-Diktatur erinnern, vor Kundgebungen
schützen, die die Würde dieser Opfer verletzen. Aus der Anhörung der kommunalen
Spitzenverbände ergaben sich jetzt keine Änderungen.
¿Die kommunalen Versammlungsbehörden
haben für unser Anliegen deutliche Zustimmung signalisiert¿, unterstrich der
Staatssekretär im Innenministerium, Rüdiger Erben. ¿Wir schaffen klare
Rechtsgrundlagen für Verbote, aber ohne übermäßige Eingriffe in die
verfassungsmäßig garantierte Demonstrationsfreiheit. Wir reagieren damit auf
das unerträglich provozierende Auftreten von Rechtsextremen, die die Würde der
Opfer des Nationalsozialismus verletzen.¿
Der Vorschlag des Landkreistages, nicht
nur den jeweiligen Gedenktag, sondern auch einen Zeitraum von je einer Woche
davor und danach einzubeziehen, wurde von der Landesregierung nicht übernommen.
Erben: ¿Wir müssen vermeiden, dass wir vor Gericht scheitern, weil
Verbotsentscheidungen als unverhältnismäßig gewertet werden.¿
Der Landkreistag hatte zudem angeregt,
auch den 17. August (Todestag von Rudolf Heß) in die Liste der Tage mit
Demonstrationsbeschränkungen aufzunehmen. Auch diesem Vorschlag folgte die
Landesregierung nicht. Erben: ¿Wir orientieren uns systematisch an Gedenktagen
mit direktem Bezug zur NS-Gewaltherrschaft. Der 17. August ist eine
Neonazi-Erfindung der letzten Jahre. Im vergangenen Jahr haben wir in
Sachsen-Anhalt mit dem herkömmlichen Instrumentarium erfolgreich alle Versuche
unterbunden, mit Kundgebungen an den Kriegsverbrecher Heß zu erinnern. Das
werden wir auch weiterhin tun.¿
Zum Hintergrund:
Möglich wird ein eigenes
Landesversammlungsgesetz durch die Föderalismusreform von 2006, mit der die
Zuständigkeit für das Versammlungsrecht vom Bund auf die Länder überging. Der
Entwurf sieht die Möglichkeit des Verbots von Versammlungen unter freiem Himmel
an folgenden Orten vor, wenn Anlass zur Sorge besteht, dass die Würde der Opfer
verletzt wird:
·
Konzentrationslager-Gedenkstätte
Lichtenburg, Prettin
·
Gedenkstätte für Opfer der
NS-¿Euthanasie¿, Bernburg
·
Gedenkstätte
Langenstein-Zwieberge
·
Gedenkstätte ¿Roter Ochse¿,
Halle (S.)
·
Mahnmal für ermordete Häftlinge
des Konzentrationslagers Mittelbau-Dora, Dolle
·
Gedenkstätte Feldscheune
Isenschnibbe, Gardelegen
·
Gedenkstätte Wernigerode
·
Gedenkstätte Moritzplatz,
Magdeburg
·
Gedenkstätte Deutsche Teilung,
Marienborn
·
Gräber der Opfer von Krieg und
Gewaltherrschaft
Die Tage, an
denen unter derselben Voraussetzung ein Versammlungsverbot ermöglicht werden
soll, sind:
·
27. Januar: Nationaler
Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus, Jahrestag der Befreiung des
Vernichtungslagers Auschwitz durch die Rote Armee
·
30. Januar: Jahrestag der
Berufung Hitlers zum Reichskanzler und des Beginns der Nazi-Diktatur
·
20. April: Hitlers Geburtstag
·
8. Mai: Tag der Befreiung von
der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft
·
20. Juli: Jahrestag des
Attentats auf Hitler
·
1. September: Jahrestag des
Überfalls der deutschen Wehrmacht auf Polen, mit dem der Zweite Weltkrieg
begann
·
9. November mit mehrfacher
geschichtlicher Bedeutung für Deutschland: Jahrestag der Novemberrevolution,
des nationalsozialistischen Putschversuchs, der Reichspogromnacht und der
Öffnung der Berliner Mauer
Impressum:
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