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Keine Änderungen nach
Verbändeanhörung
Kabinett leitet Entwurf eines Landesversammlungsgesetzes dem Landtag zu

27.05.2008, Magdeburg – 256

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 256/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 256/08

 

 

 

Magdeburg, den 27. Mai 2008

 

 

 

Keine Änderungen nach

Verbändeanhörung

Kabinett leitet Entwurf eines Landesversammlungsgesetzes dem Landtag zu

 

 

 

Die Landesregierung hat in ihrer

heutigen Sitzung beschlossen, den Entwurf für ein Gesetz des Landes

Sachsen-Anhalt über Versammlungen und Aufzüge unverändert dem Landtag

zuzuleiten. Am 15. April 2008 hatte sich das Kabinett erstmals mit dem

Gesetzgebungsvorhaben befasst. Es soll Orte und Tage, die in besonderer Weise

an die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und an die schweren

Menschenrechtsverletzungen während der SED-Diktatur erinnern, vor Kundgebungen

schützen, die die Würde dieser Opfer verletzen. Aus der Anhörung der kommunalen

Spitzenverbände ergaben sich jetzt keine Änderungen.

 

¿Die kommunalen Versammlungsbehörden

haben für unser Anliegen deutliche Zustimmung signalisiert¿, unterstrich der

Staatssekretär im Innenministerium, Rüdiger Erben. ¿Wir schaffen klare

Rechtsgrundlagen für Verbote, aber ohne übermäßige Eingriffe in die

verfassungsmäßig garantierte Demonstrationsfreiheit. Wir reagieren damit auf

das unerträglich provozierende Auftreten von Rechtsextremen, die die Würde der

Opfer des Nationalsozialismus verletzen.¿

 

Der Vorschlag des Landkreistages, nicht

nur den jeweiligen Gedenktag, sondern auch einen Zeitraum von je einer Woche

davor und danach einzubeziehen, wurde von der Landesregierung nicht übernommen.

Erben: ¿Wir müssen vermeiden, dass wir vor Gericht scheitern, weil

Verbotsentscheidungen als unverhältnismäßig gewertet werden.¿

 

Der Landkreistag hatte zudem angeregt,

auch den 17. August (Todestag von Rudolf Heß) in die Liste der Tage mit

Demonstrationsbeschränkungen aufzunehmen. Auch diesem Vorschlag folgte die

Landesregierung nicht. Erben: ¿Wir orientieren uns systematisch an Gedenktagen

mit direktem Bezug zur NS-Gewaltherrschaft. Der 17. August ist eine

Neonazi-Erfindung der letzten Jahre. Im vergangenen Jahr haben wir in

Sachsen-Anhalt mit dem herkömmlichen Instrumentarium erfolgreich alle Versuche

unterbunden, mit Kundgebungen an den Kriegsverbrecher Heß zu erinnern. Das

werden wir auch weiterhin tun.¿

 

 

 

Zum Hintergrund:

 

Möglich wird ein eigenes

Landesversammlungsgesetz durch die Föderalismusreform von 2006, mit der die

Zuständigkeit für das Versammlungsrecht vom Bund auf die Länder überging. Der

Entwurf sieht die Möglichkeit des Verbots von Versammlungen unter freiem Himmel

an folgenden Orten vor, wenn Anlass zur Sorge besteht, dass die Würde der Opfer

verletzt wird:

 

·

Konzentrationslager-Gedenkstätte

Lichtenburg, Prettin

 

·

Gedenkstätte für Opfer der

NS-¿Euthanasie¿, Bernburg

 

·

Gedenkstätte

Langenstein-Zwieberge

 

·

Gedenkstätte ¿Roter Ochse¿,

Halle (S.)

 

·

Mahnmal für ermordete Häftlinge

des Konzentrationslagers Mittelbau-Dora, Dolle

 

·

Gedenkstätte Feldscheune

Isenschnibbe, Gardelegen

 

·

Gedenkstätte Wernigerode

 

·

Gedenkstätte Moritzplatz,

Magdeburg

 

·

Gedenkstätte Deutsche Teilung,

Marienborn

 

·

Gräber der Opfer von Krieg und

Gewaltherrschaft

 

Die Tage, an

denen unter derselben Voraussetzung ein Versammlungsverbot ermöglicht werden

soll, sind:

 

·

27. Januar: Nationaler

Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus, Jahrestag der Befreiung des

Vernichtungslagers Auschwitz durch die Rote Armee

 

·

30. Januar: Jahrestag der

Berufung Hitlers zum Reichskanzler und des Beginns der Nazi-Diktatur

 

·

20. April: Hitlers Geburtstag

 

·

8. Mai: Tag der Befreiung von

der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft

 

·

20. Juli: Jahrestag des

Attentats auf Hitler

 

·

1. September: Jahrestag des

Überfalls der deutschen Wehrmacht auf Polen, mit dem der Zweite Weltkrieg

begann

 

·

9. November mit mehrfacher

geschichtlicher Bedeutung für Deutschland: Jahrestag der Novemberrevolution,

des nationalsozialistischen Putschversuchs, der Reichspogromnacht und der

Öffnung der Berliner Mauer

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de