Förderung einer markt- und
standortangepassten Landbewirtschaftung
Antragsfrist endet am 15. Mai
08.05.2008, Magdeburg – 58
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:
058/08
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 058/08
Magdeburg, den 8. Mai 2008
Förderung einer markt- und
standortangepassten Landbewirtschaftung
Antragsfrist endet am 15. Mai
Magdeburg . Noch bis zum 15. Mai können Landwirte die
Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung (MSL)
beantragen. Der Förderzeitraum beträgt fünf Jahre und beginnt am 01. Juni 2008.
Darauf
hat heute in Magdeburg das Agrarministerium hingewiesen. Gefördert wird die
extensive oder ökologische Bewirtschaftung von Acker und Dauergrünland. Dazu
zählen Maßnahmen wie der Verzicht auf Herbizide bei Dauerkulturen, biologische
oder biotechnische Maßnahmen des Pflanzenschutzes und die extensive
Bewirtschaftung von Dauergrünland. Das Ministerium verwies darauf, dass bei
ökologischen Anbauverfahren die Zuwendungen für die Einführung als auch für die
Beibehaltung auf der bereits bestehenden Fläche in gleicher Höhe gewährt
werden.
Grundlage
für die Förderung ist eine Richtlinie der EU. Für die Förderperiode 2007-2013
können im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR)
Maßnahmen zu einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung gefördert
werden.
Informationen, Merkblätter und Antragsunterlagen liegen
beim zuständigen Amt für
Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) aus oder können im Internet unter www.invekos.sachsen-anhalt.de
abgerufen werden.
Impressum:
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