Innenminister stellt neues
Feuerwehr-Leitbild vor / Hövelmann: Für wirksamen Brandschutz müssen wir auf
demographische Entwicklung reagieren
06.05.2008, Magdeburg – 216
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 216/08
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 216/08
Magdeburg, den 6. Mai 2008
Innenminister stellt neues
Feuerwehr-Leitbild vor / Hövelmann: Für wirksamen Brandschutz müssen wir auf
demographische Entwicklung reagieren
¿Wir haben ein wirksames System des
Brandschutzes in Sachsen-Anhalt ¿ noch. Wenn wir die Sicherheit der Bürgerinnen
und Bürger auch weiterhin sichern wollen, müssen wir aus der demographischen
Entwicklung Konsequenzen ziehen.¿ Das sagte Innenminister Holger Hövelmann bei der
Vorstellung des neuen Leitbildes Feuerwehr in der heutigen Kabinettssitzung.
Das Leitbild war von einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung des
Landesfeuerwehrverbandes, von Kreis- und Bezirksbrandmeistern, der kommunalen
Spitzenverbände und des Innenministeriums erarbeitet worden und soll die
personellen, strukturellen und finanziellen Erfordernisse des Brandschutzes der
Zukunft abstecken.
Personelle Entwicklung
¿Die Tatsache, dass die
Gesamtzahl der Feuerwehren im Land ebenso rückläufig ist wie die Zahl der
Einsatzkräfte und der Jugendfeuerwehrmitglieder zeigt deutlich, dass ein sehr
ernst zu nehmendes Problem besteht¿, heißt es im Leitbild. ¿Kritische Faktoren
im Hinblick auf eine nachhaltige Sicherung der Leistungsfähigkeit der
Feuerwehren sind Defizite in der Jugendarbeit, die weitgehende Vernachlässigung
des Themas Kinderfeuerwehren sowie der viel zu geringe Frauenanteil.¿ Die
Verstärkung der Nachwuchsarbeit, die gleichberechtigte Integration von Frauen
und die Gewinnung von Migrantinnen und Migranten für die Feuerwehren sind
deshalb die notwendigen Konsequenzen. ¿Eine Gemeinde, die diese Aufgaben
verschläft, muss mittelfristig mit einem Einbruch bei der Einsatzfähigkeit
rechnen¿, so Hövelmann.
So sieht der Ist-Zustand aus:
Feuerwehren: Die Gesamtzahl ist von 1.783 im Jahr 2001 auf 1.688 im Jahr 2007
gesunken; der Rückgang ist vor allem im Bereich der Ortsfeuerwehren mit
Grundausstattung zu verzeichnen.
Mitgliederzahl: Während die Gesamtmitgliederzahl im Jahr 2001 noch 68.941 betrug,
ist sie bis zum Jahr 2007 auf 59.958 gesunken (minus 13 Prozent). Die Zahl der
Einsatzkräfte nahm in diesem Zeitraum von 40.304 auf 37.924 ab (minus sechs
Prozent), wobei der Rückgang bei den weiblichen Einsatzkräften sogar
überdurchschnittlich hoch ausfiel (minus zwölf Prozent).
Jugendfeuerwehr: Nach stetigem Anstieg wurde im Jahr 2003 mit 1.111
Jugendfeuerwehren ein Höchststand erreicht. Seitdem besteht eine deutlich
rückläufige Tendenz: Im vergangenen Jahr gab es in Sachsen-Anhalt nur noch 991
Jugendfeuerwehren. Deren Mitgliederzahl ist nach einem Höchststand im Jahr 1999
(15.199) stetig abgesunken und lag 2007 nur noch bei 8.579 Mitgliedern.
Strukturelle
Entwicklung
Das
Leitbild stellt klar: Die Bildung von Einheits- und Verbandsgemeinden eröffnet
den Feuerwehren den Weg zu neuen, effizienteren und vor allem zukunftsfähigen
Strukturen und zur verbesserten Organisation des Brandschutzes:
Träger
des Brandschutzes und damit der Feuerwehr wird die Einheits- oder
Verbandsgemeinde. Die bisherigen Gemeindefeuerwehren werden Ortsfeuerwehren.
Damit
ergeben sich aber neue Gestaltungsmöglichkeiten und Spielräume. So bietet sich
insbesondere die Möglichkeit, die Ausrückebereiche unter Berücksichtigung der
bestehenden Ortsfeuerwehren und des durch das Brandschutzgesetz vorgegebenen
Zeitkriteriums von zwölf Minuten zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu
organisieren.
Kräfte
und Mittel der Feuerwehr können bedarfsgerecht geplant werden. Der
Zusammenschluss von Gemeinden eröffnet die Chance einer effizienten
Bewirtschaftung und Bündelung der Haushaltsmittel zum Beispiel für die
Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten sowie die Modernisierung von
Feuerwehrhäusern.
Die
Feuerwehr der Einheits- oder Verbandsgemeinde kann nach dem Additionsprinzip
aus mehreren taktischen Gliederungen der Ortsfeuerwehren zusammengesetzt und
eingesetzt werden.
Ortsfeuerwehren
können sich für technische Hilfeleistung, Gefahrstoffeinsätze und andere
Aufgaben spezialisieren.
Die
Herausforderungen eines modernen Brandschutzes machen darüber hinaus weitere
strukturelle Anpassungen erforderlich:
Jede Feuerwehr muss über die Kernkompetenz und Grundausrüstung für
den Ersteinsatz verfügen. Ergänzend muss eine gemeindespezifische Risikoanalyse
Grundlage für die Bemessung der Feuerwehr sein.
Die zunehmende Kompliziertheit der Einsatzbedingungen erfordert
eine veränderte Einsatztaktik mit einer entsprechenden Mindestanzahl an
Einsatzkräften. Nicht nur die Erfahrung in Sachsen-Anhalt zeigt, dass die
Staffel (1:5) ¿ insbesondere bei Einsätzen mit Menschenrettung ¿ sowohl
hinsichtlich der Eigensicherung der eingesetzten Kräfte als auch des
Einsatzerfolgs nur begrenzt leistungsfähig ist; vielmehr ist der Einsatzwert
mindestens einer Gruppe (1:8) erforderlich.
Wesentlich für eine leistungsfähige Feuerwehr ist die Anzahl der
jederzeit verfügbaren qualifizierten Einsatzkräfte. Deshalb darf auf Vorgaben
zur Mindesteinsatzstärke und den mindestens zu besetzenden Funktionen einer
Feuerwehr nicht verzichtet werden. Ergänzende Untergrenzen für Mitgliederzahlen
einer Feuerwehr sind entbehrlich.
Zu den Problemen der Feuerwehren gehört die große Zahl der
Berufspendler. Geprüft werden sollte deshalb auch, unter welchen rechtlichen
Voraussetzungen und Bedingungen einpendelnde Feuerwehrangehörige auch in der
Feuerwehr an ihrem Arbeitsort eingesetzt werden können.
Finanzielle
Entwicklung
Hövelmann:
¿Brandschutz und Hilfeleistung sind kommunale Pflichtaufgaben und Kernaufgaben
der Gemeinde. Das Land wird auch weiterhin eine maßgebliche finanzielle
Unterstützung bereit stellen. Im Bereich der Fördermittel wird der Schwerpunkt
in den nächsten Jahren auf der Einführung der Digitalfunktechnik liegen.¿
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
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Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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