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Innenminister stellt neues
Feuerwehr-Leitbild vor / Hövelmann: Für wirksamen Brandschutz müssen wir auf
demographische Entwicklung reagieren

06.05.2008, Magdeburg – 216

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 216/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 216/08

 

 

 

Magdeburg, den 6. Mai 2008

 

 

 

Innenminister stellt neues

Feuerwehr-Leitbild vor / Hövelmann: Für wirksamen Brandschutz müssen wir auf

demographische Entwicklung reagieren

 

¿Wir haben ein wirksames System des

Brandschutzes in Sachsen-Anhalt ¿ noch. Wenn wir die Sicherheit der Bürgerinnen

und Bürger auch weiterhin sichern wollen, müssen wir aus der demographischen

Entwicklung Konsequenzen ziehen.¿ Das sagte Innenminister Holger Hövelmann bei der

Vorstellung des neuen Leitbildes Feuerwehr in der heutigen Kabinettssitzung.

Das Leitbild war von einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung des

Landesfeuerwehrverbandes, von Kreis- und Bezirksbrandmeistern, der kommunalen

Spitzenverbände und des Innenministeriums erarbeitet worden und soll die

personellen, strukturellen und finanziellen Erfordernisse des Brandschutzes der

Zukunft abstecken.

 

Personelle Entwicklung

 

¿Die Tatsache, dass die

Gesamtzahl der Feuerwehren im Land ebenso rückläufig ist wie die Zahl der

Einsatzkräfte und der Jugendfeuerwehrmitglieder zeigt deutlich, dass ein sehr

ernst zu nehmendes Problem besteht¿, heißt es im Leitbild. ¿Kritische Faktoren

im Hinblick auf eine nachhaltige Sicherung der Leistungsfähigkeit der

Feuerwehren sind Defizite in der Jugendarbeit, die weitgehende Vernachlässigung

des Themas Kinderfeuerwehren sowie der viel zu geringe Frauenanteil.¿ Die

Verstärkung der Nachwuchsarbeit, die gleichberechtigte Integration von Frauen

und die Gewinnung von Migrantinnen und Migranten für die Feuerwehren sind

deshalb die notwendigen Konsequenzen. ¿Eine Gemeinde, die diese Aufgaben

verschläft, muss mittelfristig mit einem Einbruch bei der Einsatzfähigkeit

rechnen¿, so Hövelmann.

 

So sieht der Ist-Zustand aus:

 

Feuerwehren: Die Gesamtzahl ist von 1.783 im Jahr 2001 auf 1.688 im Jahr 2007

gesunken; der Rückgang ist vor allem im Bereich der Ortsfeuerwehren mit

Grundausstattung zu verzeichnen.

 

Mitgliederzahl: Während die Gesamtmitgliederzahl im Jahr 2001 noch 68.941 betrug,

ist sie bis zum Jahr 2007 auf 59.958 gesunken (minus 13 Prozent). Die Zahl der

Einsatzkräfte nahm in diesem Zeitraum von 40.304 auf 37.924 ab (minus sechs

Prozent), wobei der Rückgang bei den weiblichen Einsatzkräften sogar

überdurchschnittlich hoch ausfiel (minus zwölf Prozent).

 

Jugendfeuerwehr: Nach stetigem Anstieg wurde im Jahr 2003 mit 1.111

Jugendfeuerwehren ein Höchststand erreicht. Seitdem besteht eine deutlich

rückläufige Tendenz: Im vergangenen Jahr gab es in Sachsen-Anhalt nur noch 991

Jugendfeuerwehren. Deren Mitgliederzahl ist nach einem Höchststand im Jahr 1999

(15.199) stetig abgesunken und lag 2007 nur noch bei 8.579 Mitgliedern.

 

Strukturelle

Entwicklung

 

Das

Leitbild stellt klar: Die Bildung von Einheits- und Verbandsgemeinden eröffnet

den Feuerwehren den Weg zu neuen, effizienteren und vor allem zukunftsfähigen

Strukturen und zur verbesserten Organisation des Brandschutzes:

 

Träger

des Brandschutzes und damit der Feuerwehr wird die Einheits- oder

Verbandsgemeinde. Die bisherigen Gemeindefeuerwehren werden Ortsfeuerwehren.

 

Damit

ergeben sich aber neue Gestaltungsmöglichkeiten und Spielräume. So bietet sich

insbesondere die Möglichkeit, die Ausrückebereiche unter Berücksichtigung der

bestehenden Ortsfeuerwehren und des durch das Brandschutzgesetz vorgegebenen

Zeitkriteriums von zwölf Minuten zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu

organisieren.

 

Kräfte

und Mittel der Feuerwehr können bedarfsgerecht geplant werden. Der

Zusammenschluss von Gemeinden eröffnet die Chance einer effizienten

Bewirtschaftung und Bündelung der Haushaltsmittel zum Beispiel für die

Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten sowie die Modernisierung von

Feuerwehrhäusern.

 

Die

Feuerwehr der Einheits- oder Verbandsgemeinde kann nach dem Additionsprinzip

aus mehreren taktischen Gliederungen der Ortsfeuerwehren zusammengesetzt und

eingesetzt werden.

 

Ortsfeuerwehren

können sich für technische Hilfeleistung, Gefahrstoffeinsätze und andere

Aufgaben spezialisieren.

 

Die

Herausforderungen eines modernen Brandschutzes machen darüber hinaus weitere

strukturelle Anpassungen erforderlich:

 

Jede Feuerwehr muss über die Kernkompetenz und Grundausrüstung für

den Ersteinsatz verfügen. Ergänzend muss eine gemeindespezifische Risikoanalyse

Grundlage für die Bemessung der Feuerwehr sein.

 

Die zunehmende Kompliziertheit der Einsatzbedingungen erfordert

eine veränderte Einsatztaktik mit einer entsprechenden Mindestanzahl an

Einsatzkräften. Nicht nur die Erfahrung in Sachsen-Anhalt zeigt, dass die

Staffel (1:5) ¿ insbesondere bei Einsätzen mit Menschenrettung ¿ sowohl

hinsichtlich der Eigensicherung der eingesetzten Kräfte als auch des

Einsatzerfolgs nur begrenzt leistungsfähig ist; vielmehr ist der Einsatzwert

mindestens einer Gruppe (1:8) erforderlich.

 

Wesentlich für eine leistungsfähige Feuerwehr ist die Anzahl der

jederzeit verfügbaren qualifizierten Einsatzkräfte. Deshalb darf auf Vorgaben

zur Mindesteinsatzstärke und den mindestens zu besetzenden Funktionen einer

Feuerwehr nicht verzichtet werden. Ergänzende Untergrenzen für Mitgliederzahlen

einer Feuerwehr sind entbehrlich.

 

Zu den Problemen der Feuerwehren gehört die große Zahl der

Berufspendler. Geprüft werden sollte deshalb auch, unter welchen rechtlichen

Voraussetzungen und Bedingungen einpendelnde Feuerwehrangehörige auch in der

Feuerwehr an ihrem Arbeitsort eingesetzt werden können.

 

Finanzielle

Entwicklung

 

Hövelmann:

¿Brandschutz und Hilfeleistung sind kommunale Pflichtaufgaben und Kernaufgaben

der Gemeinde. Das Land wird auch weiterhin eine maßgebliche finanzielle

Unterstützung bereit stellen. Im Bereich der Fördermittel wird der Schwerpunkt

in den nächsten Jahren auf der Einführung der Digitalfunktechnik liegen.¿

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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