Kinder besser schützen und für
das Leben stark machen / Ministerin Kuppe bringt Kinderschutzgesetz auf den
Weg
29.04.2008, Magdeburg – 199
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 199/08
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 199/08
Magdeburg, den 29. April 2008
Kinder besser schützen und für
das Leben stark machen / Ministerin Kuppe bringt Kinderschutzgesetz auf den
Weg
Sachsen-Anhalt baut sein Frühwarnsystem
zur Stärkung des Kindeswohls aus. Das Kabinett gab am heutigen Dienstag, einen
Tag vor dem Internationalen Tag der gewaltfreien Erziehung, den Entwurf für ein
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und zur Förderung der
frühkindlichen Bildung zur Anhörung frei.
Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe
erklärte vor der Presse in Magdeburg: ¿Wir wollen Kinder besser vor
Vernachlässigung und Misshandlung schützen. Zugleich wollen wir die
Bildungschancen für Kinder deutlich erhöhen, indem wir für alle Kinder
verbindlich im vorletzten Jahr vor der Einschulung eine
Sprachstandsfeststellung einführen. Frühkindliche Bildung und Förderung sind
ein entscheidender Schlüssel zu mehr Chancengerechtigkeit.¿
Ein zentrales Element des neuen
Gesetzes sind die Vorsorgeuntersuchungen. Mit einem verpflichtenden
Einladungswesen will Kuppe erreichen, dass mehr Eltern als bislang diese
Kassenleistung auch wirklich wahrnehmen. Ärztinnen und Ärzte teilen einer neu
einzurichtenden ¿Zentralen Früherkennungsstelle¿ mit, wenn sie eine der
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder im Alter vom 3. Lebensmonat bis zu
fünfeinhalb Jahren durchgeführt haben.
Die zentrale Früherkennungsstelle wird
beim Landesamt für Verbraucherschutz eingerichtet. Sie gleicht die
Ärzteinformationen mit Daten der Meldebehörden ab und kann so feststellen, wer
sein Kind nicht zur Früherkennungsuntersuchung gebracht hat. Säumige Eltern
erhalten dann ein Schreiben mit der Bitte, die Untersuchung zeitnah
nachzuholen. Wird das Untersuchungsangebot auch danach nicht angenommen,
informiert die Früherkennungsstelle das zuständige Jugendamt. Dessen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind befugt, die betreffenden Familien auch
unangemeldet aufzusuchen.
Kuppe betonte: ¿Wir wollen Eltern nicht
stigmatisieren. Aber in Verantwortung für das Wohlergehen des Kindes wollen wir
genau hinschauen und konkret nachfragen: Steckt hinter einem versäumten
Untersuchungstermin allein eine Nachlässigkeit, oder gibt es Anzeichen für
Vernachlässigung? Wir wollen jene Fälle aufdecken, in denen die Verweigerung
der ärztlichen Untersuchung mit einer Vernachlässigung der Kinder einhergeht.¿
Neu wird auch
sein, dass bei der Anmeldung von Kindern in der Kita die Nachweise über
Früherkennungsuntersuchungen vorzulegen sind. Das bedeutet aber nicht, dass Kinder
ohne Früherkennungsuntersuchung vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden. Kuppe:
¿Dann würden wir genau das Gegenteil erreichen von dem, was wir wollen. Wir
wollen einen verbesserten frühzeitigen Schutz für die Kinder und wir wollen
Eltern frühzeitig Hilfen anbieten. Mütter und Väter mit Problemen bei der
Kinderbetreuung und ¿erziehung sollen wissen, sie werden nicht allein gelassen.
Die Gemeinschaft will helfen ¿ und zwar noch ehe sich Probleme verfestigen.
Deswegen gibt die Information über Teilnahme oder Nichtteilnahme an der
Früherkennungsuntersuchung für die Erzieherinnen in der Kita ein wichtiges
Signal.¿
Ein drittes
Element sind lokale Netzwerke zum Schutz von Kindern. Nachdem auf Landesebene
im Jahr 2007 unter dem Titel ¿Allianz für Kinder¿ ein Expertenrat zum besseren
Kinderschutz seine Arbeit aufgenommen hat, soll nunmehr die Zusammenarbeit auf
regionaler Ebene gestärkt werden. Die Ministerin betonte: ¿Wir brauchen ein
gesellschaftliches Klima, in dem nicht weggeschaut und weggehört wird, wenn es im
Umfeld Probleme gibt. Auch müssen wir eine noch bessere Verzahnung der
vielfältigen Angebote erreichen. Ärzteschaft, Jugendämter, Kita-Träger,
Schulen, Polizei und Justiz müssen einander kennen, damit im Fall der Fälle,
wenn es schnell gehen muss und Hilfe im Interesse der Kinder benötigt wird,
diese auch unverzüglich und zielgerichtet erfolgen kann. Erfolgreichen
Kinderschutz kann es nur geben, wenn alle relevanten Stellen auch voneinander
wissen und miteinander koordiniert arbeiten. Keine Information darf verloren
gehen.¿
Mit dem
Kinderschutzgesetz eingeführt werden soll auch ein neues System der
Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung für alle Kinder im vorletzten Jahr
vor der Einschulung. Start für das neue Angebot der frühkindlichen Bildung und Förderung
soll das Kindergartenjahr 2009/2010 sein. Ministerin Kuppe unterstrich:
¿Sprachliche Verarmung und sprachliche Defizite haben in den Vorjahren
zugenommen. Wir wissen, dass gering ausgeprägte Sprachkompetenzen die
Bildungschancen eines Kindes gravierend beeinträchtigen.¿ Mit dem
Kinderschutzgesetz soll daher das Schulgesetz dahingehend geändert werden, dass
Eltern verpflichtet werden, ihr Kind im vorletzten Jahr vor Beginn der
Schulpflicht an einer Sprachstandsfeststellung und bei entsprechendem Bedarf
dann an einer Sprachförderung teilnehmen zu lassen.
Laut aktueller
Bundesdaten gibt es für Früherkennungsuntersuchungen im ersten Lebensjahr (bis
U6) eine durchweg hohe Akzeptanz mit Teilnahmezahlen von 90 bis 95 Prozent. Die
Inanspruchnahme der weiteren Untersuchungen ging jedoch in den zurückliegenden
Jahren kontinuierlich zurück. Ab der Untersuchung U9 (60. bis 64. Monat) liegt
die Teilnahmequote nur bei 80 Prozent.
Zum
Hintergrund:
Alle Vorsorgeuntersuchungen im Überblick
Untersuchung U 1 (unmittelbar nach der Geburt):
Hautfarbe,
Atmung, Herzschläge, Spannungszustand der Muskeln, Reflexe
Untersuchung U 2 (3. bis 10. Lebenstag):
Körpermaße,
Skelett, Haut, Genitalien, innere Organe, Motorik, Nervensystem
Untersuchung U3 (4. bis 6. Lebenswoche):
Trinkschwierigkeiten,
Schluckstörungen, Reaktionen auf laute Geräusche
Untersuchung U 4 (3. bis 4. Lebensmonat):
Essverhalten,
Lächeln als Reaktion auf Zuwendung, Hörverhalten
Untersuchung U 5 (6. bis 7. Lebensmonat):
Blickkontakt,
Reaktion auf Zurufe der Eltern, Spielverhalten
Untersuchung U 6 (10. bis 12 Lebensmonat):
Infektionen,
Sprachentwicklung, Reaktion auf leise Geräusche
Untersuchung U 7 (21. bis 24. Lebensmonat):
Gehverhalten,
Befolgen von Aufforderungen, Schlafstörungen, Sprechen in der dritten Person
Untersuchung U 8 (4. Lebensjahr):
Sprachstörungen,
Einnässen, Schlafstörungen, soziale Kontakte
Untersuchung U 9 (5. Lebensjahr):
Sprachstörungen,
Sprachverständnis, soziale Entwicklung, Wahrnehmungsstörungen
Untersuchung U 10 (vollendetes 13. bis vollendetes 14. Lebensjahr):
Seelische und
schulische Entwicklung, gesundheitsgefährdendes Verhalten, chronische
Erkrankungen, körperliche Untersuchung
Der
Internationale Tag der gewaltfreien Erziehung am 30. April geht auf eine
Initiative der Internationalen Organisation zur Beendigung körperlicher Gewalt
gegen Kinder zurück. Der Tag wird seit 1998 begangen.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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