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Kinder besser schützen und für
das Leben stark machen / Ministerin Kuppe bringt Kinderschutzgesetz auf den
Weg

29.04.2008, Magdeburg – 199

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 199/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 199/08

 

 

 

Magdeburg, den 29. April 2008

 

 

 

Kinder besser schützen und für

das Leben stark machen / Ministerin Kuppe bringt Kinderschutzgesetz  auf den

Weg

 

Sachsen-Anhalt baut sein Frühwarnsystem

zur Stärkung des Kindeswohls aus. Das Kabinett gab am heutigen Dienstag, einen

Tag vor dem Internationalen Tag der gewaltfreien Erziehung, den Entwurf für ein

Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und zur Förderung der

frühkindlichen Bildung zur Anhörung frei.

 

Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe

erklärte vor der Presse in Magdeburg: ¿Wir wollen Kinder besser vor

Vernachlässigung und Misshandlung schützen. Zugleich wollen wir die

Bildungschancen für Kinder deutlich erhöhen, indem wir für alle Kinder

verbindlich im vorletzten Jahr vor der Einschulung eine

Sprachstandsfeststellung einführen. Frühkindliche Bildung und Förderung sind

ein entscheidender Schlüssel zu mehr Chancengerechtigkeit.¿

 

Ein zentrales Element des neuen

Gesetzes sind die Vorsorgeuntersuchungen. Mit einem verpflichtenden

Einladungswesen will Kuppe erreichen, dass mehr Eltern als bislang diese

Kassenleistung auch wirklich wahrnehmen. Ärztinnen und Ärzte teilen einer neu

einzurichtenden ¿Zentralen Früherkennungsstelle¿ mit, wenn sie eine der

Vorsorgeuntersuchungen für Kinder im Alter vom 3. Lebensmonat bis zu

fünfeinhalb Jahren durchgeführt haben.

 

Die zentrale Früherkennungsstelle wird

beim Landesamt für Verbraucherschutz eingerichtet. Sie gleicht die

Ärzteinformationen mit Daten der Meldebehörden ab und kann so feststellen, wer

sein Kind nicht zur Früherkennungsuntersuchung gebracht hat. Säumige Eltern

erhalten dann ein Schreiben mit der Bitte, die Untersuchung zeitnah

nachzuholen. Wird das Untersuchungsangebot auch danach nicht angenommen,

informiert die Früherkennungsstelle das zuständige Jugendamt. Dessen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  sind befugt, die betreffenden Familien auch

unangemeldet aufzusuchen. 

 

Kuppe betonte: ¿Wir wollen Eltern nicht

stigmatisieren. Aber in Verantwortung für das Wohlergehen des Kindes wollen wir

genau hinschauen und konkret nachfragen: Steckt hinter einem versäumten

Untersuchungstermin allein eine Nachlässigkeit, oder gibt es Anzeichen für

Vernachlässigung? Wir wollen jene Fälle aufdecken, in denen die Verweigerung

der ärztlichen Untersuchung mit einer Vernachlässigung der Kinder einhergeht.¿

 

Neu wird auch

sein, dass bei der Anmeldung von Kindern in der Kita die Nachweise über

Früherkennungsuntersuchungen vorzulegen sind. Das bedeutet aber nicht, dass Kinder

ohne Früherkennungsuntersuchung vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden. Kuppe:

¿Dann würden wir genau das Gegenteil erreichen von dem, was wir wollen. Wir

wollen einen verbesserten frühzeitigen Schutz für die Kinder und wir wollen

Eltern frühzeitig Hilfen anbieten. Mütter und Väter mit Problemen bei der

Kinderbetreuung und ¿erziehung sollen wissen, sie werden nicht allein gelassen.

Die Gemeinschaft will helfen ¿ und zwar noch ehe sich Probleme verfestigen.

Deswegen gibt die Information über Teilnahme oder Nichtteilnahme an der

Früherkennungsuntersuchung für die Erzieherinnen in der Kita ein wichtiges

Signal.¿

 

Ein drittes

Element sind lokale Netzwerke zum Schutz von Kindern. Nachdem auf Landesebene

im Jahr 2007 unter dem Titel ¿Allianz für Kinder¿ ein Expertenrat zum besseren

Kinderschutz seine Arbeit aufgenommen hat, soll nunmehr die Zusammenarbeit auf 

regionaler Ebene gestärkt werden. Die Ministerin betonte: ¿Wir brauchen ein

gesellschaftliches Klima, in dem nicht weggeschaut und weggehört wird, wenn es im

Umfeld Probleme gibt. Auch müssen wir eine noch bessere Verzahnung der

vielfältigen Angebote erreichen. Ärzteschaft, Jugendämter, Kita-Träger,

Schulen, Polizei und Justiz müssen einander kennen, damit im Fall der Fälle,

wenn es schnell gehen muss und Hilfe im Interesse der Kinder benötigt wird,

diese auch unverzüglich und zielgerichtet erfolgen kann. Erfolgreichen

Kinderschutz kann es nur geben, wenn alle relevanten Stellen auch voneinander

wissen und miteinander koordiniert arbeiten. Keine Information darf verloren

gehen.¿

 

Mit dem

Kinderschutzgesetz eingeführt werden soll auch ein neues System der

Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung für alle Kinder im vorletzten Jahr

vor der Einschulung. Start für das neue Angebot der frühkindlichen Bildung und Förderung

soll das Kindergartenjahr 2009/2010 sein. Ministerin Kuppe unterstrich:

¿Sprachliche Verarmung und sprachliche Defizite haben in den Vorjahren

zugenommen. Wir wissen, dass gering ausgeprägte Sprachkompetenzen die

Bildungschancen eines Kindes gravierend beeinträchtigen.¿ Mit dem

Kinderschutzgesetz soll daher das Schulgesetz dahingehend geändert werden, dass

Eltern verpflichtet werden, ihr Kind im vorletzten Jahr vor Beginn der

Schulpflicht an einer Sprachstandsfeststellung und bei entsprechendem Bedarf

dann an einer Sprachförderung teilnehmen zu lassen.

 

Laut aktueller

Bundesdaten gibt es für Früherkennungsuntersuchungen im ersten Lebensjahr (bis

U6) eine durchweg hohe Akzeptanz mit Teilnahmezahlen von 90 bis 95 Prozent. Die

Inanspruchnahme der weiteren Untersuchungen ging jedoch in den zurückliegenden

Jahren kontinuierlich zurück. Ab der Untersuchung U9 (60. bis 64. Monat) liegt

die Teilnahmequote nur bei 80 Prozent.

 

 

 

Zum

Hintergrund:

 

Alle Vorsorgeuntersuchungen im Überblick

 

Untersuchung U 1 (unmittelbar nach der Geburt):

 

Hautfarbe,

Atmung, Herzschläge, Spannungszustand der Muskeln, Reflexe

 

Untersuchung U 2 (3. bis 10. Lebenstag):

 

Körpermaße,

Skelett, Haut, Genitalien, innere Organe, Motorik, Nervensystem

 

Untersuchung U3 (4. bis 6. Lebenswoche):

 

Trinkschwierigkeiten,

Schluckstörungen, Reaktionen auf laute Geräusche

 

Untersuchung U 4 (3. bis 4. Lebensmonat):

 

Essverhalten,

Lächeln als Reaktion auf Zuwendung, Hörverhalten

 

Untersuchung U 5 (6. bis 7. Lebensmonat):

 

Blickkontakt,

Reaktion auf Zurufe der Eltern, Spielverhalten

 

Untersuchung U 6 (10. bis 12 Lebensmonat):

 

Infektionen,

Sprachentwicklung, Reaktion auf leise Geräusche

 

Untersuchung U 7 (21. bis 24. Lebensmonat):

 

Gehverhalten,

Befolgen von Aufforderungen, Schlafstörungen, Sprechen in der dritten Person

 

Untersuchung U 8 (4. Lebensjahr):

 

Sprachstörungen,

Einnässen, Schlafstörungen, soziale Kontakte

 

Untersuchung U 9 (5. Lebensjahr):

 

Sprachstörungen,

Sprachverständnis, soziale Entwicklung, Wahrnehmungsstörungen

 

Untersuchung U 10 (vollendetes 13. bis vollendetes 14. Lebensjahr):

 

Seelische und

schulische Entwicklung, gesundheitsgefährdendes Verhalten, chronische

Erkrankungen, körperliche Untersuchung

 

 

 

Der

Internationale Tag der gewaltfreien Erziehung am 30. April geht auf eine

Initiative der Internationalen Organisation zur Beendigung körperlicher Gewalt

gegen Kinder zurück. Der Tag wird seit 1998 begangen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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