Bundesratsinitiative:
Sachsen-Anhalt will Klarheit bei Entsorgungswegen für Müll
22.04.2008, Magdeburg – 184
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 184/08
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 184/08
Magdeburg, den 22. April 2008
Bundesratsinitiative:
Sachsen-Anhalt will Klarheit bei Entsorgungswegen für Müll
Um illegalen Müllschiebereien besser
einen Riegel vorschieben zu können, will Sachsen-Anhalt mehr Transparenz auf
den Entsorgungswegen für Abfall. Umweltministerin Petra Wernicke hat in der
heutigen Kabinettssitzung eine entsprechende mit dem Wirtschaftsministerium
abgestimmte Bundesratsinitiative vorgestellt. Danach sollen künftig Betreiber
von Abfallbehandlungsanlagen verpflichtet werden, den Entsorgungsweg zu
dokumentieren und den zuständigen Behörden Änderungen des Entsorgungsweges
mitzuteilen. Dazu sollen entsprechende Bestimmungen im
Bundesimmissionsschutzgesetz geändert werden. Die zuständigen Ministerien
ziehen damit Konsequenzen aus illegalen Müllablagerungen, wie sie in der
Tongrube Vehlitz gefunden worden waren. Untersuchungen haben dort organisches
Material festgestellt, das nicht in Gruben entsorgt werden darf.
Wernicke sagte: ¿Es reicht nicht aus,
Genehmigungen zu kontrollieren und Gruben zu überwachen. Experten schätzen,
dass in Deutschland jährlich bis zu neun Millionen Tonnen Müll illegal in
Tongruben und Tagebauen entsorgt werden. Auf verschlungenen, nicht nachvollziehbaren
Wegen wird der Müll quer durch die Bundesrepublik gekarrt. Und zwar so lange,
bis hochkalorischer Abfall, der in die Müllverbrennung gehört, mit
mineralischen Abfällen vermischt als Deponiegut die Abfallschredder verlässt.
Ein illegales, aber gutes Geschäft, denn die Entsorgung in Kies-, Sand-,
Tongruben und sonstigen Abgrabungen ist billig und kostet nur 20 bis 40 Prozent
der sonst erforderlichen thermischen Entsorgung. Für die Behörden muss
nachvollziehbar sein, woher der Müll kommt und wohin er geht. Hier haben wir in
Deutschland Regelungslücken, die es zu schließen gilt.¿
Außerdem drängt Sachsen-Anhalt auf die
zügige Umsetzung eines Rechtsetzungsverfahrens, das den Einbau von
mineralischen Abfällen in Abgrabungen unter Berücksichtigung des
Bodenschutzrechtes regelt. Damit soll auch Rechtssicherheit bei der Umsetzung
der technischen Regeln der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall
(LAGA-Mitteilung Nr. 20) hergestellt werden.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
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Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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