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Bundesratsinitiative:
Sachsen-Anhalt will Klarheit bei Entsorgungswegen für Müll

22.04.2008, Magdeburg – 184

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 184/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 184/08

 

 

 

Magdeburg, den 22. April 2008

 

 

 

Bundesratsinitiative:

Sachsen-Anhalt will Klarheit bei Entsorgungswegen für Müll

 

Um illegalen Müllschiebereien besser

einen Riegel vorschieben zu können, will Sachsen-Anhalt mehr Transparenz auf

den Entsorgungswegen für Abfall. Umweltministerin Petra Wernicke hat in der

heutigen Kabinettssitzung eine entsprechende mit dem Wirtschaftsministerium

abgestimmte Bundesratsinitiative vorgestellt. Danach sollen künftig Betreiber

von Abfallbehandlungsanlagen verpflichtet werden, den Entsorgungsweg zu

dokumentieren und den zuständigen Behörden Änderungen des Entsorgungsweges

mitzuteilen.  Dazu sollen entsprechende Bestimmungen im

Bundesimmissionsschutzgesetz geändert werden. Die zuständigen Ministerien

ziehen damit Konsequenzen aus illegalen Müllablagerungen, wie sie in der

Tongrube Vehlitz gefunden worden waren. Untersuchungen haben dort organisches

Material festgestellt, das nicht in Gruben entsorgt werden darf.

 

Wernicke sagte: ¿Es reicht nicht aus,

Genehmigungen zu kontrollieren und Gruben zu überwachen. Experten schätzen,

dass in Deutschland jährlich bis zu neun Millionen Tonnen Müll illegal in

Tongruben und Tagebauen entsorgt werden. Auf verschlungenen, nicht nachvollziehbaren

Wegen wird der Müll quer durch die Bundesrepublik gekarrt. Und zwar so lange,

bis hochkalorischer Abfall, der in die Müllverbrennung gehört, mit

mineralischen Abfällen vermischt als Deponiegut die Abfallschredder verlässt.

Ein illegales, aber gutes Geschäft, denn die Entsorgung in Kies-, Sand-,

Tongruben und sonstigen Abgrabungen ist billig und kostet nur 20 bis 40 Prozent

der sonst erforderlichen thermischen Entsorgung. Für die Behörden muss

nachvollziehbar sein, woher der Müll kommt und wohin er geht. Hier haben wir in

Deutschland Regelungslücken, die es zu schließen gilt.¿

 

Außerdem drängt Sachsen-Anhalt auf die

zügige Umsetzung eines Rechtsetzungsverfahrens, das den Einbau von

mineralischen Abfällen in Abgrabungen unter Berücksichtigung des

Bodenschutzrechtes regelt. Damit soll auch Rechtssicherheit bei der Umsetzung

der technischen Regeln der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall

(LAGA-Mitteilung Nr. 20) hergestellt werden.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de