Bei Nachbarschafts-Streit zur
Schiedsstelle
22.04.2008, Magdeburg – 180
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 180/08
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 180/08
Magdeburg, den 22. April 2008
Bei Nachbarschafts-Streit zur
Schiedsstelle
Sachsen-Anhalt will dauerhaft im Gesetz
festschreiben, dass in bestimmten Fällen vor einer Klage bei Gericht von den
Streitparteien eine außergerichtliche Schiedsstelle angerufen werden muss. Dazu
ist vom Kabinett eine Novelle des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes zur
Anhörung freigegeben worden. Die bisherige Regelung zur obligatorischen
außergerichtlichen Streitschlichtung läuft Ende 2008 aus.
¿Das Verfahren, das in Sachsen-Anhalt
2001 eingeführt wurde, hat sich bewährt, denn es zielt auf eine einvernehmliche
Lösung des Konflikts und es entlastet die Gerichte¿, so Justizministerin Prof.
Angela Kolb. Wer zum Beispiel wegen nachbarschaftlicher Streitigkeiten wegen
überhängender Zweige Klage vor Gericht einreichen will, muss nachweisen, dass
eine Schlichtung durchgeführt wurde und dass dabei keine Einigung erzielt
werden konnte. Zuständig sind Schiedsstellen und die notariellen und
anwaltlichen Schlichtungsstellen.
Die Novelle verändert den Katalog der
Fälle, in denen die Schlichtungsstelle vor einer Klage-Einreichung bei Gericht
angerufen werden muss. Bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten und für
Ehrenschutzklagen ohne presserechtlichen Bezug wie Beleidigungen und
Verleumdungen bleiben die Schiedsstellen zuständig. Herausgenommen werden
sollen dagegen vermögensrechtliche Streitigkeiten mit einem Streitwert von bis
zu 750 Euro, die bisher ebenfalls ein Fall für die Schiedsstellen sind. Kolb:
¿Damit können sich die Schlichtungsstellen auf ihren Kernbereich, die
Streitschlichtung im nachbarlichen Umfeld, konzentrieren.¿
Hintergrund:
2006 waren in Sachsen-Anhalt in 211 auf
kommunaler Ebene eingerichteten Schiedsstellen insgesamt 518 Schiedspersonen
tätig. Sie hatten 575 Fälle obligatorischer außergerichtlicher
Streitschlichtung zu verhandeln, darunter 102 Fälle vermögensrechtlicher
Streitigkeiten bis 750 Euro. Neben den Schiedsstellen gibt es so genannte
Schlichtungsstellen, die ebenfalls eingeschaltet werden können: das sind alle
Notare sowie Rechtsanwälte, die auf einer entsprechenden Liste der
Rechtsanwaltskammer vermerkt sind.
Der Gesetzentwurf wird im Internet unter http://einmischen.sachsen-anhalt.de-online
zur Diskussion gestellt.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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