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Bei Nachbarschafts-Streit zur
Schiedsstelle

22.04.2008, Magdeburg – 180

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 180/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 180/08

 

 

 

Magdeburg, den 22. April 2008

 

 

 

Bei Nachbarschafts-Streit zur

Schiedsstelle

 

Sachsen-Anhalt will dauerhaft im Gesetz

festschreiben, dass in bestimmten Fällen vor einer Klage bei Gericht von den

Streitparteien eine außergerichtliche Schiedsstelle angerufen werden muss. Dazu

ist vom Kabinett eine Novelle des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes zur

Anhörung freigegeben worden. Die bisherige Regelung zur obligatorischen

außergerichtlichen Streitschlichtung läuft Ende 2008 aus.

 

¿Das Verfahren, das in Sachsen-Anhalt

2001 eingeführt wurde, hat sich bewährt, denn es zielt auf eine einvernehmliche

Lösung des Konflikts und es entlastet die Gerichte¿, so Justizministerin Prof.

Angela Kolb. Wer zum Beispiel wegen nachbarschaftlicher Streitigkeiten wegen

überhängender Zweige Klage vor Gericht einreichen will, muss nachweisen, dass

eine Schlichtung durchgeführt wurde und dass dabei keine Einigung erzielt

werden konnte. Zuständig sind Schiedsstellen und die notariellen und

anwaltlichen Schlichtungsstellen.

 

Die Novelle verändert den Katalog der

Fälle, in denen die Schlichtungsstelle vor einer Klage-Einreichung bei Gericht

angerufen werden muss. Bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten und für

Ehrenschutzklagen ohne presserechtlichen Bezug wie Beleidigungen und

Verleumdungen bleiben die Schiedsstellen zuständig. Herausgenommen werden

sollen dagegen vermögensrechtliche  Streitigkeiten mit einem Streitwert von bis

zu 750 Euro, die bisher ebenfalls ein Fall für die Schiedsstellen sind. Kolb:

¿Damit können sich die Schlichtungsstellen auf ihren Kernbereich, die

Streitschlichtung im nachbarlichen Umfeld, konzentrieren.¿

 

 

 

Hintergrund:

 

2006 waren in Sachsen-Anhalt in 211 auf

kommunaler Ebene eingerichteten Schiedsstellen insgesamt 518 Schiedspersonen

tätig. Sie hatten 575 Fälle obligatorischer außergerichtlicher

Streitschlichtung zu verhandeln, darunter 102 Fälle vermögensrechtlicher

Streitigkeiten bis 750 Euro. Neben den Schiedsstellen gibt es so genannte

Schlichtungsstellen, die ebenfalls eingeschaltet werden können: das sind alle

Notare sowie Rechtsanwälte, die auf einer entsprechenden Liste der

Rechtsanwaltskammer vermerkt sind.

 

Der Gesetzentwurf wird im Internet unter http://einmischen.sachsen-anhalt.de-online

zur Diskussion gestellt.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de