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Seit April neue Regelungen bei
Direktzahlungen
EU-Kommission erhöht Verantwortung des Betriebsinhabers

21.04.2008, Magdeburg – 48

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:

048/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 048/08

 

 

 

Magdeburg, den 21. April 2008

 

 

 

Seit April neue Regelungen bei

Direktzahlungen

EU-Kommission erhöht  Verantwortung des Betriebsinhabers

 

 

 

 

 

Magdeburg . Seit 1. April

gelten neue Regelungen für Betriebsinhaber landwirtschaftlicher Flächen.

Beihilfen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 (Direktzahlungen) werden von

der EU nur noch dann gewährt, wenn die Flächen im gesamten Kalenderjahr

beihilfefähig sind. Diese Flächen müssen deshalb ganzjährig als Acker- oder

Dauergrünland genutzt werden. Damit ist der Landwirt, der die Direktzahlungen

erhält, dafür verantwortlich, dass die Anforderungen von Cross Compliance zur

Einhaltung bestimmter Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Lebens- und

Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz auf den

landwirtschaftlichen Flächen in der gesamten Zeit erfüllt werden.

 

Wie das

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt heute mitgeteilt hat, stellte die

EU-Kommission damit Änderungen durch den Wegfall des so genannten

10-Monat-Zeitraums gemäß Art. 44 Abs. 2 der genannten Verordnung klar. Mit

dieser Neuregelung haftet nicht mehr unmittelbar der Verursacher. Das trifft

insbesondere für die Fälle zu, bei denen ein Betriebsinhaber

Landwirtschaftsflächen abgibt oder übernimmt. Deshalb sollten privatrechtliche

Regelungen bei Übergabe bzw. Übernahme erfolgen, um die Beihilfefähigkeit zu

sichern.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Landwirtschaft und

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Tel: (0391) 567-1950

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