Landesverwaltungsamt widerruft
Bestellung zum Bezirksschornsteinfeger
18.04.2008, Halle (Saale) – 42
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 042/08
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 042/08
Halle, den 16. April 2008
Landesverwaltungsamt widerruft
Bestellung zum Bezirksschornsteinfeger
Das Landesverwaltungsamt hat die
Bestellung eines Bezirksschornsteinfegermeisters aus dem Süden Sachsen-Anhalts
widerrufen. Das Landesverwaltungsamt hat in seiner Entscheidung die Auffassung
vertreten, dass wegen der fehlenden persönlichen Zuverlässigkeit des
Betroffenen aufgrund des Gesamtbilds seines Verhaltens die Bestellung zu widerrufen
war. Zu den Kriterien für die festgestellte fehlende persönliche
Zuverlässigkeit gehörte die wiederholte führende Beteiligung an den jährlichen
Veranstaltungen, mit denen rechtsradikale Gruppen der Mörder des Außenministers
der Weimarer Republik, Walther Rathenau, gedenken.
Bei seiner Prüfung hatte das
Landesverwaltungsamt die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit und
die Berufsfreiheit zu beachten und mit anderen Rechtsgütern sorgfältig
abzuwägen. In einer sehr ausführlichen Begründung hat das Landesverwaltungsamt
diese Abwägung dargestellt. Nach dieser Abwägung überwog das zu schützende
Rechtsgut einer glaubwürdig rechtsstaatlich handelnden und funktionierenden
öffentlichen Verwaltung die Interessen des Einzelnen.
Dem anwaltlich vertretenen
Betroffenen ist ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben
worden. Dies hat er auch genutzt. Gegen den Widerruf der Bestellung als
Bezirksschornsteinfegermeister kann er unmittelbar Anfechtungsklage beim
Verwaltungsgericht Halle erheben.
Weitere Einzelheiten zu der bekannt
gegebenen Entscheidung wird das Landesverwaltungsamt wegen des noch laufenden
Verfahrens und unter Berücksichtigung der Verschwiegenheitspflicht (§ 30 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes) nicht mitteilen können. Das Landesverwaltungsamt
bittet daher, von weiteren Rückfragen abzusehen.
Hintergrund:
Mit der Bestellung nimmt ein
Bezirksschornsteinfegermeister im Auftrag des Staates in weitem Umfang Aufgaben
der Gefahrenabwehr insbesondere im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes wahr.
Er handelt als sog. ¿Beliehener¿, der seine öffentlichen Aufgaben als Behörde
wahrnimmt und in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht.
In dem ihm zugewiesenen Kehrbezirk
übt er hoheitliche Rechte aus und unterliegt zugleich der Aufsicht des
Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt. Er darf die Wohn- und Geschäftsräume in
seinem Bezirk betreten. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung ist
hierfür eingeschränkt. Ein Bürger handelt ordnungswidrig, wenn er den Aufforderungen
des Bezirksschornsteinfegermeisters nicht nachkommt. Dieser kann seine
Maßnahmen notfalls unter Vollzugshilfe der Polizei durchführen. Ausstehende
Gebühren kann er durch Verwaltungsakt seiner Aufsichtsbehörde beitreiben
lassen.
Da ein Bezirksschornsteinfegermeister
funktional Teil der öffentlichen Verwaltung ist, gehört auch die
Verfassungstreue zu seinen Eignungsvoraussetzungen. Eine einschlägige
Rechtsprechung zu vergleichbaren Fällen ist nicht vorhanden. Für die
Berufsgruppe der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, die ebenfalls mit
der Wahrnehmung von Hoheitsbefugnissen beliehen sind, hat das
Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt (Urteil vom 12.11.1997, A 1 S 99/96)
jedoch entschieden, dass die Anforderungen der Verfassungstreue auch für die
Privatperson gelten.
Der Widerruf der Bestellung ist keine
Gewerbeuntersagung. D.h. der Betroffene kann weiterhin eine handwerkliche
Tätigkeit als Schornsteinfeger ausüben, soweit es nicht Aufgaben sind, die dem
Bezirksschornsteinfeger obliegen.
Unabhängig von diesem Verfahren ist
die gesetzliche Stellung der Schornsteinfeger in der politischen Diskussion.
Aber auch nach den absehbaren Änderungen des Schornsteinfegerrechts wird die
persönliche Zuverlässigkeit ein Kriterium bleiben.
Impressum:
Landesverwaltungsamt
Pressestelle
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Tel: +49 345 514 1244
Fax: +49 345 514 1477
Mail:
pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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