Hövelmann stellt Online-Durchsuchung in Frage
17.04.2008, Magdeburg – 85
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 085/08
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 085/08
Magdeburg, den 16. April 2008
Hövelmann stellt Online-Durchsuchung in Frage
Sachsen-Anhalts
Innenminister Holger Hövelmann (SPD) hat den Sinn der Online-Durchsuchung von
Computern erneut in Frage gestellt. Den zwischen Innen- und Justizministerium
in Berlin ausgehandelten Kompromiss zum BKA-Gesetz würden sich die Länder sehr
genau darauf ansehen, ob die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vollständig
umgesetzt seien, sagte Hövelmann. Unabhängig davon sei fraglich, welche
Erkenntnisse sich mit dieser Fahndungsmethode gewinnen ließen. Wenn nur
¿außergewöhnlich dämliche Täter¿ erfasst würden, die fahndungsrelevante Daten
auf Online-Rechnern abspeicherten, stelle sich die Frage nach der
Verhältnismäßigkeit der geplanten Grundrechtseinschränkung.
Da
Online-Durchsuchungen nur in wenigen Fällen des internationalen Terrorismus in
Betracht kämen, sieht Hövelmann in Sachsen-Anhalt akut keinerlei
Anwendungsfälle.
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