Kabinett gibt Entwurf eines
Landesversammlungsgesetzes zur Anhörung frei / Hövelmann: Menschenwürde der
Opfer von Verfolgung muss geschützt werden
15.04.2008, Magdeburg – 175
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 175/08
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 175/08
Magdeburg, den 15. April 2008
Kabinett gibt Entwurf eines
Landesversammlungsgesetzes zur Anhörung frei / Hövelmann: Menschenwürde der
Opfer von Verfolgung muss geschützt werden
¿Wir wollen die Würde und Ehre der Opfer von
politischer Verfolgung besser schützen. Demonstrationsfreiheit darf nicht dazu
missbraucht werden, diese Würde mit Füßen zu treten.¿ Das erklärte
Innenminister Holger Hövelmann heute zur Begründung des Entwurfs für ein Gesetz
des Landes Sachsen-Anhalt über Versammlungen und Aufzüge. Das Kabinett
beschloss in seiner heutigen Sitzung, den Entwurf zur Anhörung frei zu geben.
Möglich wird ein eigenes Landesversammlungsgesetz
durch die Föderalismusreform von 2006, mit der die Zuständigkeit für das
Versammlungsrecht vom Bund auf die Länder überging. ¿Das Versammlungsgesetz des
Bundes hat sich im Grundsatz bewährt und garantiert ein liberales
Demonstrationsrecht. Wir wollen es deshalb in Landesrecht übernehmen¿, so
Hövelmann. ¿Wir brauchen aber eine Regelung, die Orte und Tage, die in
besonderer Weise an die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und
an die schweren Menschenrechtsverletzungen während der SED-Diktatur erinnern,
vor Kundgebungen schützt, die die Würde dieser Opfer verletzen.¿
Der Entwurf sieht deshalb die Möglichkeit des
Verbots von Versammlungen unter freiem Himmel insbesondere an folgenden Orten
vor, wenn Anlass zur Sorge besteht, dass die Würde der Opfer verletzt wird:
Konzentrationslager-Gedenkstätte
Lichtenburg, Prettin
Gedenkstätte für Opfer der
NS-¿Euthanasie¿, Bernburg
Gedenkstätte Langenstein-Zwieberge
Gedenkstätte ¿Roter Ochse¿, Halle (S.)
Mahnmal für ermordete Häftlinge des
Konzentrationslagers Mittelbau-Dora, Dolle
Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe,
Gardelegen
Gedenkstätte Wernigerode
Gedenkstätte Moritzplatz, Magdeburg
Gedenkstätte Deutsche Teilung,
Marienborn
Gräber der Opfer von Krieg und
Gewaltherrschaft
Die Tage, an denen unter derselben Voraussetzung
ein Versammlungsverbot ermöglicht werden soll, sind:
27. Januar: Nationaler Gedenktag für
die Opfer des Nationalsozialismus, Jahrestag der Befreiung des
Vernichtungslagers Auschwitz durch die Rote Armee
30. Januar: Jahrestag der Berufung
Hitlers zum Reichskanzler und des Beginns der Nazi-Diktatur
20. April: Hitlers Geburtstag
8. Mai: Tag der Befreiung von der
nationalsozialistischen Gewaltherrschaft
20. Juli: Jahrestag des Attentats auf
Hitler
1. September: Jahrestag des Überfalls
der deutschen Wehrmacht auf Polen, mit dem der Zweite Weltkrieg begann
9. November mit mehrfacher
geschichtlicher Bedeutung für Deutschland: Jahrestag der Novemberrevolution,
des nationalsozialistischen Putschversuchs, der Reichspogromnacht und der
Öffnung der Berliner Mauer
Hövelmann erwartet lebhafte
Diskussionen um den Entwurf: ¿Das Gesetz eröffnet kein Einfallstor für
politisch motivierte Beschränkungen des Demonstrationsrechts. Der Entwurf
orientiert sich strikt an dem absoluten grundgesetzlichen Schutz der
Menschenwürde und beruht auf den konkreten Erfahrungen der letzten Jahre mit
Demonstrationen an symbolisch bedeutsamen Orten und Tagen, insbesondere von
rechtsextremen Gruppierungen, die erkennbar das Ziel verfolgten, das Andenken
der Opfer zu missbrauchen und zu schänden.¿
Der Gesetzentwurf wird im Internet
unter http://www.einmischen.sachsen-anhalt.de online zur Diskussion gestellt.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de






