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Kabinett gibt Entwurf eines
Landesversammlungsgesetzes zur Anhörung frei / Hövelmann: Menschenwürde der
Opfer von Verfolgung muss geschützt werden

15.04.2008, Magdeburg – 175

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 175/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 175/08

 

 

 

Magdeburg, den 15. April 2008

 

 

 

Kabinett gibt Entwurf eines

Landesversammlungsgesetzes zur Anhörung frei / Hövelmann: Menschenwürde der

Opfer von Verfolgung muss geschützt werden

 

¿Wir wollen die Würde und Ehre der Opfer von

politischer Verfolgung besser schützen. Demonstrationsfreiheit darf nicht dazu

missbraucht werden, diese Würde mit Füßen zu treten.¿ Das erklärte

Innenminister Holger Hövelmann heute zur Begründung des Entwurfs für ein Gesetz

des Landes Sachsen-Anhalt über Versammlungen und Aufzüge. Das Kabinett

beschloss in seiner heutigen Sitzung, den Entwurf zur Anhörung frei zu geben.

 

Möglich wird ein eigenes Landesversammlungsgesetz

durch die Föderalismusreform von 2006, mit der die Zuständigkeit für das

Versammlungsrecht vom Bund auf die Länder überging. ¿Das Versammlungsgesetz des

Bundes hat sich im Grundsatz bewährt und garantiert ein liberales

Demonstrationsrecht. Wir wollen es deshalb in Landesrecht übernehmen¿, so

Hövelmann. ¿Wir brauchen aber eine Regelung, die Orte und Tage, die in

besonderer Weise an die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und

an die schweren Menschenrechtsverletzungen während der SED-Diktatur erinnern,

vor Kundgebungen schützt, die die Würde dieser Opfer verletzen.¿

 

Der Entwurf sieht deshalb die Möglichkeit des

Verbots von Versammlungen unter freiem Himmel insbesondere an folgenden Orten

vor, wenn Anlass zur Sorge besteht, dass die Würde der Opfer verletzt wird:

 

Konzentrationslager-Gedenkstätte

Lichtenburg, Prettin

 

Gedenkstätte für Opfer der

NS-¿Euthanasie¿, Bernburg

 

Gedenkstätte Langenstein-Zwieberge

 

Gedenkstätte ¿Roter Ochse¿, Halle (S.)

 

Mahnmal für ermordete Häftlinge des

Konzentrationslagers Mittelbau-Dora, Dolle

 

Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe,

Gardelegen

 

Gedenkstätte Wernigerode

 

Gedenkstätte Moritzplatz, Magdeburg

 

Gedenkstätte Deutsche Teilung,

Marienborn

 

Gräber der Opfer von Krieg und

Gewaltherrschaft

 

Die Tage, an denen unter derselben Voraussetzung

ein Versammlungsverbot ermöglicht werden soll, sind:

 

27. Januar: Nationaler Gedenktag für

die Opfer des Nationalsozialismus, Jahrestag der Befreiung des

Vernichtungslagers Auschwitz durch die Rote Armee

 

30. Januar: Jahrestag der Berufung

Hitlers zum Reichskanzler und des Beginns der Nazi-Diktatur

 

20. April: Hitlers Geburtstag

 

8. Mai: Tag der Befreiung von der

nationalsozialistischen Gewaltherrschaft

 

20. Juli: Jahrestag des Attentats auf

Hitler

 

1. September: Jahrestag des Überfalls

der deutschen Wehrmacht auf Polen, mit dem der Zweite Weltkrieg begann

 

9. November mit mehrfacher

geschichtlicher Bedeutung für Deutschland: Jahrestag der Novemberrevolution,

des nationalsozialistischen Putschversuchs, der Reichspogromnacht und der

Öffnung der Berliner Mauer

 

Hövelmann erwartet lebhafte

Diskussionen um den Entwurf: ¿Das Gesetz eröffnet kein Einfallstor für

politisch motivierte Beschränkungen des Demonstrationsrechts. Der Entwurf

orientiert sich strikt an dem absoluten grundgesetzlichen Schutz der

Menschenwürde und beruht auf den konkreten Erfahrungen der letzten Jahre mit

Demonstrationen an symbolisch bedeutsamen Orten und Tagen, insbesondere von

rechtsextremen Gruppierungen, die erkennbar das Ziel verfolgten, das Andenken

der Opfer zu missbrauchen und zu schänden.¿

 

Der Gesetzentwurf wird im Internet

unter http://www.einmischen.sachsen-anhalt.de online zur Diskussion gestellt.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de