Jens Bullerjahn: Pensionsfonds
sorgt für Nachhaltigkeit und Haushaltsklarheit
01.04.2008, Magdeburg – 148
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 148/08
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 148/08
Magdeburg, den 1. April 2008
Jens Bullerjahn: Pensionsfonds
sorgt für Nachhaltigkeit und Haushaltsklarheit
Im Rahmen seiner Strategiedebatte
hat sich das Kabinett heute mit den steigenden Pensionsverpflichtungen des
Landes befasst. Dazu erläuterte Finanzminister Bullerjahn ein von der Regierung
in Auftrag gegebenes Gutachten. Das Kabinett beschloss, die im Gutachten
beschriebenen Zuführungen zum Sondervermögen Versorgungsrücklage und zum
Sondervermögen Pensionsfonds in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen.
Außerdem sollen die Zuführungen bis zum Jahre 2025 in die Langfristprojektion
übernommen werden.
¿Die Ausgaben des Landes für Versorgung
und Beihilfe der Versorgungsempfänger werden in den nächsten Jahren und
Jahrzehnten erheblich steigen¿ erklärte der Finanzminister. ¿Diese Belastungen
für die nächsten 20 Jahre müssen wir daher bei den Strategiegesprächen über die
kommende Haushaltsentwicklung stets im Blick behalten.¿
Betragen die Versorgungsausgaben im
Jahr 2007 noch 74 Mio. EUR, so sind es 2015 bereits rund 277 Mio. EUR und 2020
rund 460 Mio. EUR. Im Jahr 2025 wird das Land dann sogar mehr als 700 Mio. EUR
aufbringen müssen. Dies bedeutet nahezu eine Vervierfachung der Ausgaben binnen
8 Jahren sowie mehr als eine Verneunfachung der Ausgaben bis zum Jahr 2025. Die
genannten Zahlen beruhen auf der Annahme, dass die Regelaltersgrenze von 65
Jahren beibehalten und die Besoldung jährlich um 2,5 % erhöht wird -
zuzüglich eines sogenannten Karrieretrends von 1 % jährlich.
Bullerjahn weiter: ¿Die für die
Versorgung benötigten Mittel werden derzeit erst nach dem Zeitraum
erwirtschaftet, in dem die Dienstleistung erbracht worden ist. Dies steht im
Widerspruch zur Finanzentwicklung im Sinne von Nachhaltigkeit,
Generationengerechtigkeit und Haushaltsklarheit. Mit gutem Grund haben wir uns
deshalb seit einem Jahr für den Pensionsfonds entschieden und nicht für
eine alleinige Finanzierung aus dem Haushalt. Zentrales Ziel des
Pensionsfondsgesetzes ist die vollständige Finanzierung der Versorgung und
Beihilfen für die Versorgungsempfänger des Landes, die seit Anfang 2007 als
Beamte eingestellt worden sind. Daneben erfolgt eine Teilfinanzierung für die
bis dahin eingestellten Beamten.
Auch wenn der Pensionsfonds für die neu
eingestellten Beamten eine deutliche Entlastung des Landeshaushalts erst in
ferner Zukunft entfalten wird, so ist es auch ein Gebot der
Generationengerechtigkeit, jetzt vorzusorgen und nicht auch noch diese Lasten
auf die nächste Generation zu verschieben.¿
Zwischenzeitlich treffen auch der Bund
und die meisten Länder, wie zum Beispiel Rheinland-Pfalz, Sachsen,
Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, für Neueinstellungen ab einem bestimmten
Zeitpunkt Vorsorge in Form einer Voll- oder Teilfinanzierung. Der Bestand des
Pensionsfonds und dessen ständiges Anwachsen durch regelgerechte Zuführungen
ist somit kein Sonderweg in Sachsen-Anhalt, sondern entspricht mittlerweile dem
bundesweiten Standard.
¿Wenn wir den Pensionsfonds nicht hätten,¿
so der Minister, ¿müsste auf Dauer eine alleinige Finanzierung der
Pensionsverpflichtungen aus dem laufenden Haushalt erfolgen. Das würde neue
Schulden bedeuten, um diese Lasten zu tragen. Oder wir müssten auf der
Ausgabenseite so viel einsparen, dass damit Entwicklungshemmnisse für das Land
verbunden wären.¿
Je später die Zuführungen an den
Pensionsfonds erfolgen, desto teurer wird es für das Land. So hat das Gutachten ermittelt, dass eine
Einbeziehung aller 120 Landesbeamtinnen und -beamten, die ein
Besoldungsdienstalter von 2006 haben, also Geburtsjahrgang 1985, regelmäßige
Zuführungen in Höhe von jährlich 900.000 EUR erfordern und zusätzlich einmalig
1,1 Millionen EUR per 01.01.2009. Erfolgt die Erweiterung des voll
kapitalgedeckten Personenkreises um diesen Jahrgang erst ein Jahr später, sind
anstelle der 1,1 Mio. EUR schon 2 Millionen EUR per 01.01.2010 aufzubringen.
Noch ein Jahr später, also per 01.01.2011, benötigt das Land schon 3 Millionen
EUR. Der Anstieg des erforderlichen Einmalbetrags zeigt deutlich, dass
gehandelt werden muss und nicht abgewartet werden kann.
Für jeden ab Anfang 2007 neu ernannten
Beamten sind Regelzuführungen an den Fonds zu leisten. Deren Höhe ist in dem
eingeholten Gutachten errechnet worden. Dies ermöglicht es, zugeschnitten auf
die Verhältnisse in Sachen-Anhalt, für bestimmte Beamtengruppen die Höhe der
Regelzuführungen festzulegen. Die vom Gutachter festgestellten Prozentsätze, je
nach Personengruppe zwischen 28,9 % und 42,2 %, sind in die
Pensionszuführungsverordnung übernommen worden.
Zusätzlich enthält das Gutachten
Modellrechnungen zur Entwicklung der Anzahl der Versorgungsempfänger, zur Höhe
der Ausgaben für Versorgung und Beihilfe der Versorgungsempfänger sowie zur
Entwicklung des Sondervermögens Versorgungsrücklage und des Sondervermögens
Pensionsfonds.
Das Gutachten stellt speziell
Berechnungen für die Beamten in Sachsen-Anhalt an. Beispielsweise
wurden für die jeweilige Beamtengruppe das durchschnittliche Einstellungsalter
und die Dienstunfähigkeitswahrscheinlichkeit ermittelt. Auch die bisherigen
Beihilfekosten und das aktuelle Besoldungs- und Versorgungsrecht, zu denken ist
hier besonders an die Ost-West-Anpassung und die lineare Erhöhung zum Mai 2008,
sind berücksichtigt. Neben dem Bereich der ab 2007 neu ernannten Beamtinnen und
Beamten, für die eine volle Kapitaldeckung gewährleistet wird, sieht das
Pensionsfondsgesetz eine Teilkapitaldeckung für davor begründete
Dienstverhältnisse vor.
Bullerjahn verwies auch auf die Verbindung
zu den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR. Diese bildeten nämlich in
Form der Minderausgaben eine Quelle der Zuführungen. Da 2007 eine Differenz
zwischen Haushaltsplan und Haushaltsdurchführung bestand, wurden 4,405
Millionen EUR aus dieser Quelle dem Pensionsfonds zugeführt. Für die Folgejahre
ist mittel- bis langfristig mit weiteren Zuführungen zu rechnen.
Der Finanzminister warnte: ¿Aber
auch der Pensionsfonds kann nicht verhindern, dass sich die finanzpolitischen
Spielräume des Landes mittel- und langfristig stark verengen werden.
Betrachtet man die Personalkosten
zusammen mit den Zinsausgaben, so wird deren Anteil am Gesamthaushalt stark
wachsen, und zwar von etwa 36 % im Jahr 2007 bis auf knapp 48 % im Jahr
2025. Dies bedeutet, dass der Spielraum für konsumtive und vor allem investive
Ausgaben von derzeit noch knapp zwei Drittel auf nur noch etwas über die Hälfte
aller Ausgaben sinken wird. Der Konsolidierungskurs muss daher konsequent von
allen Ressorts weiter verfolgt werden!¿
Impressum:
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Tel: (0391) 567-6666
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