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Jens Bullerjahn: Pensionsfonds
sorgt für Nachhaltigkeit und Haushaltsklarheit

01.04.2008, Magdeburg – 148

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 148/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 148/08

 

 

 

Magdeburg, den 1. April 2008

 

 

 

Jens Bullerjahn: Pensionsfonds

sorgt für Nachhaltigkeit und Haushaltsklarheit

 

Im Rahmen seiner Strategiedebatte

hat sich das Kabinett heute mit den steigenden Pensionsverpflichtungen des

Landes befasst. Dazu erläuterte Finanzminister Bullerjahn ein von der Regierung

in Auftrag gegebenes Gutachten. Das Kabinett beschloss, die im Gutachten

beschriebenen Zuführungen zum Sondervermögen Versorgungsrücklage und zum

Sondervermögen Pensionsfonds in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen.

Außerdem sollen die Zuführungen bis zum Jahre 2025 in die Langfristprojektion

übernommen werden.

 

¿Die Ausgaben des Landes für Versorgung

und Beihilfe der Versorgungsempfänger werden in den nächsten Jahren und

Jahrzehnten erheblich steigen¿ erklärte der Finanzminister. ¿Diese Belastungen

für die nächsten 20 Jahre müssen wir daher bei den Strategiegesprächen über die

kommende Haushaltsentwicklung stets im Blick behalten.¿

 

Betragen die Versorgungsausgaben im

Jahr 2007 noch 74 Mio. EUR, so sind es 2015 bereits rund 277 Mio. EUR und 2020

rund 460 Mio. EUR. Im Jahr 2025 wird das Land dann sogar mehr als 700 Mio. EUR

aufbringen müssen. Dies bedeutet nahezu eine Vervierfachung der Ausgaben binnen

8 Jahren sowie mehr als eine Verneunfachung der Ausgaben bis zum Jahr 2025. Die

genannten Zahlen beruhen auf der Annahme, dass die Regelaltersgrenze von 65

Jahren beibehalten und die Besoldung jährlich um 2,5 % erhöht wird -

zuzüglich eines sogenannten Karrieretrends von 1 % jährlich.

 

Bullerjahn weiter: ¿Die für die

Versorgung benötigten Mittel werden derzeit erst nach dem Zeitraum

erwirtschaftet, in dem die Dienstleistung erbracht worden ist. Dies steht im

Widerspruch zur Finanzentwicklung im Sinne von Nachhaltigkeit,

Generationengerechtigkeit und Haushaltsklarheit. Mit gutem Grund haben wir uns

deshalb seit einem Jahr für den Pensionsfonds entschieden und nicht für

eine alleinige Finanzierung aus dem Haushalt. Zentrales Ziel des

Pensionsfondsgesetzes ist die vollständige Finanzierung der Versorgung und

Beihilfen für die Versorgungsempfänger des Landes, die seit Anfang 2007 als

Beamte eingestellt worden sind. Daneben erfolgt eine Teilfinanzierung für die

bis dahin eingestellten Beamten.

 

Auch wenn der Pensionsfonds für die neu

eingestellten Beamten eine deutliche Entlastung des Landeshaushalts erst in

ferner Zukunft entfalten wird, so ist es auch ein Gebot der

Generationengerechtigkeit, jetzt vorzusorgen und nicht auch noch diese Lasten

auf die nächste Generation zu verschieben.¿

 

Zwischenzeitlich treffen auch der Bund

und die meisten Länder, wie zum Beispiel Rheinland-Pfalz, Sachsen,

Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, für Neueinstellungen ab einem bestimmten

Zeitpunkt Vorsorge in Form einer Voll- oder Teilfinanzierung. Der Bestand des

Pensionsfonds und dessen ständiges Anwachsen durch regelgerechte Zuführungen

ist somit kein Sonderweg in Sachsen-Anhalt, sondern entspricht mittlerweile dem

bundesweiten Standard.

 

¿Wenn wir den Pensionsfonds nicht hätten,¿

so der Minister, ¿müsste auf Dauer eine alleinige Finanzierung der

Pensionsverpflichtungen aus dem laufenden Haushalt erfolgen. Das würde neue

Schulden bedeuten, um diese Lasten zu tragen. Oder wir müssten auf der

Ausgabenseite so viel einsparen, dass damit Entwicklungshemmnisse für das Land

verbunden wären.¿

 

Je später die Zuführungen an den

Pensionsfonds erfolgen, desto teurer wird es für das Land. So hat das Gutachten ermittelt, dass eine

Einbeziehung aller 120 Landesbeamtinnen und -beamten, die ein

Besoldungsdienstalter von 2006 haben, also Geburtsjahrgang 1985, regelmäßige

Zuführungen in Höhe von jährlich 900.000 EUR erfordern und zusätzlich einmalig

1,1 Millionen EUR per 01.01.2009. Erfolgt die Erweiterung des voll

kapitalgedeckten Personenkreises um diesen Jahrgang erst ein Jahr später, sind

anstelle der 1,1 Mio. EUR schon 2 Millionen EUR per 01.01.2010 aufzubringen.

Noch ein Jahr später, also per 01.01.2011, benötigt das Land schon 3 Millionen

EUR. Der Anstieg des erforderlichen Einmalbetrags zeigt deutlich, dass

gehandelt werden muss und nicht abgewartet werden kann.

 

Für jeden ab Anfang 2007 neu ernannten

Beamten sind Regelzuführungen an den Fonds zu leisten. Deren Höhe ist in dem

eingeholten Gutachten errechnet worden. Dies ermöglicht es, zugeschnitten auf

die Verhältnisse in Sachen-Anhalt, für bestimmte Beamtengruppen die Höhe der

Regelzuführungen festzulegen. Die vom Gutachter festgestellten Prozentsätze, je

nach Personengruppe zwischen 28,9 % und 42,2 %, sind in die

Pensionszuführungsverordnung übernommen worden.

 

Zusätzlich enthält das Gutachten

Modellrechnungen zur Entwicklung der Anzahl der Versorgungsempfänger, zur Höhe

der Ausgaben für Versorgung und Beihilfe der Versorgungsempfänger sowie zur

Entwicklung des Sondervermögens Versorgungsrücklage und des Sondervermögens

Pensionsfonds.

 

Das Gutachten stellt speziell

Berechnungen für die Beamten in Sachsen-Anhalt an. Beispielsweise

wurden für die jeweilige Beamtengruppe das durchschnittliche Einstellungsalter

und die Dienstunfähigkeitswahrscheinlichkeit ermittelt. Auch die bisherigen

Beihilfekosten und das aktuelle Besoldungs- und Versorgungsrecht, zu denken ist

hier besonders an die Ost-West-Anpassung und die lineare Erhöhung zum Mai 2008,

sind berücksichtigt. Neben dem Bereich der ab 2007 neu ernannten Beamtinnen und

Beamten, für die eine volle Kapitaldeckung gewährleistet wird, sieht das

Pensionsfondsgesetz eine Teilkapitaldeckung für davor begründete

Dienstverhältnisse vor.

 

Bullerjahn verwies auch auf die Verbindung

zu den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR. Diese bildeten nämlich in

Form der Minderausgaben eine Quelle der Zuführungen. Da 2007 eine Differenz

zwischen Haushaltsplan und Haushaltsdurchführung bestand, wurden 4,405

Millionen EUR aus dieser Quelle dem Pensionsfonds zugeführt. Für die Folgejahre

ist mittel- bis langfristig mit weiteren Zuführungen zu rechnen.

 

Der Finanzminister warnte: ¿Aber

auch der Pensionsfonds kann nicht verhindern, dass sich die finanzpolitischen

Spielräume des Landes mittel- und langfristig stark verengen werden.

 

Betrachtet man die Personalkosten

zusammen mit den Zinsausgaben, so wird deren Anteil am Gesamthaushalt stark

wachsen, und zwar von etwa 36 % im Jahr 2007 bis auf knapp 48 % im Jahr

2025. Dies bedeutet, dass der Spielraum für konsumtive und vor allem investive

Ausgaben von derzeit noch knapp zwei Drittel auf nur noch etwas über die Hälfte

aller Ausgaben sinken wird. Der Konsolidierungskurs muss daher konsequent von

allen Ressorts weiter verfolgt werden!¿

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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