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Kabinett beschließt Übernahme von
Anteilen der Stadt Halle an der Mitteldeutschen Flughafen AG

01.04.2008, Magdeburg – 146

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 146/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 146/08

 

 

 

Magdeburg, den 1. April 2008

 

 

 

Kabinett beschließt Übernahme von

Anteilen der Stadt Halle an der Mitteldeutschen Flughafen AG

 

Das Kabinett hat heute

Finanzminister Jens Bullerjahn beauftragt, die in der Zwischenzeit

ausgehandelten vertraglichen Vereinbarungen mit der Stadt Halle zur Übernahme

von Anteilen der Stadt an der Mitteldeutschen Flughafen AG zu unterzeichnen.

Gleichzeitig sollen auch die Vereinbarungen zur Abtretung der Veräußerungserlöse

aus dem Verkauf der sog. ¿BMW¿- Flächen unterzeichnet werden.

 

Das Kabinett hatte sich bereits

mehrfach für eine weitere Beteiligung an der Mitteldeutsche Flughafen AG (MF

AG) ausgesprochen. Nach einem komplexen Verhandlungsprozess konnten nun auch

die offenen Fragen zwischen dem Finanzministerium und der Stadt Halle geklärt

werden. ¿Ich bin der Ansicht¿, so Finanzminister Jens Bullerjahn, ¿dass wir

eine Lösung gefunden haben, mit der Stadt und Land gut leben können.¿

 

1. Anteile MF AG

 

Angesichts der aktuellen

Haushaltslage ist die Stadt Halle an das Land mit der Bitte herangetreten, die

Übernahme von Anteilen an der MF AG im Gegenzug zur Befreiung von

Finanzierungsverpflichtungen für weitere Investitionsvorhaben analog der

Vereinbarung des Freistaates Sachsen mit den Städten Leipzig und Dresden zu

prüfen.

 

Im Ergebnis erfolgte zwischen dem

Finanzministerium und der Stadt Halle folgende Einigung:

 

-

Das Land übernimmt die Verpflichtungen der Stadt Halle aus ihrem bestehenden

Anteil an der MF AG.

 

-

Im Gegenzug erfolgt eine Abtretung von Aktien der Stadt Halle an der MF AG an

das Land. Bei der Stadt Halle verbleibt lediglich ein symbolischer Restanteil

in Höhe von 0,2 %. Das Land verpflichtet sich gegenüber der Stadt zur

Absicherung aller künftigen aus dem bei der Stadt verbleibenden Anteil

resultierenden Zahlungsverpflichtungen an die MF AG. Die Stadt wird damit

künftig von allen finanziellen Verpflichtungen aus der MF AG befreit.

 

-

Das Entsenderecht der Stadt Halle für den Aufsichtsrat nach der Satzung der MF

AG bleibt davon unberührt. Die Übernahme der Anteile vollzieht

die Entwicklung des Flughafens Leipzig/Halle zu einem

Interkontinental-Flughafen nach. Minister Bullerjahn: ¿Kommunen können

diese Größenordnung nicht mehr stemmen. Die in den letzten Jahren veränderte

Gesellschafterstruktur, in der sich die kommunalen Anteile an der MF AG

insgesamt bis auf kleine Anteile deutlich verringert haben, bestätigt das.¿

Unabhängig von einem finanziellen Engagement bestehe, so Bullerjahn

abschließend, jedoch ein vitales Interesse des Landes daran, die Stadt Halle in

alle Entscheidungsprozesse im Aufsichtrat auch weiterhin einzubinden.

 

2. ¿BMW¿- Flächen

 

Die Stadt Halle (Saale) war nicht in

der Lage, ihre anteilige Zuführung von Mitteln in die Kapitalrücklage der MF AG

zur Absicherung des Ausbaus der Start- und Landebahn Süd am Flughafen

Leipzig/Halle zu leisten. Um die Erweiterungsinvestition nicht zu gefährden,

hat das Land Sachsen-Anhalt die finanzielle Verpflichtung der Stadt Halle

jeweils zu den Fälligkeitszeitpunkten in Höhe von insgesamt rd. 18,4 Mio. Euro

erfüllt. Im Gegenzug hatte sich die Stadt Halle zu einer

Kompensationsleistung in Form der Übertragung der ¿BMW-Flächen" an

das Land verpflichtet.

 

Nunmehr haben sich das Ministerium der

Finanzen und die Stadt Halle auf folgende Verfahrensweise verständigt:

 

- Von der Übertragung der

¿BMW-Flächen" wird Abstand genommen.

 

-

Die Flächen verbleiben im Eigentum der Entwicklungsgesellschaft Industriegebiet

Halle-Saalkreis GmbH & Co. KG (KG). Diese wird die betroffenen Grundstücke

für Zwecke des Verkaufs an potentielle Investoren erschließen (ca. 230 ha.

bebaubare FIäche).

 

-

Für die Flächen ist eine Erschließungsmaßnahme in Höhe von ca. 48 Mio. ¿

vorgesehen. Die Erschließungskosten werden zu 90 % aus Fördermittel (GA-Infrastruktur)

und durch einen Eigenanteil der Stadt von 10 % aufgebracht. Der Eigenanteil

soll durch die KG selbst erbracht werden.

 

-

Die Bruttoerlöse aus der Veräußerung der Flächen fließen in Höhe des

Eigenanteils an der Erschließung (ca. 4,8 Mio. ¿) zunächst der KG zu. Darüber

hinaus gehende Erlöse fließen bis zu einer Gesamthöhe von 18,4 Mio. ¿ in einem

Verhältnis von 75 % dem Land und von 25 % der KG zu. Über 23,2 Mio. ¿

hinausgehende Veräußerungserlöse fließen vollständig der KG zu.

 

Mit der vorgesehenen Verfahrensweise

ist eine schnellstmögliche Herrichtung der Flächen für Investoren

gewährleistet.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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