Kabinett beschließt Übernahme von
Anteilen der Stadt Halle an der Mitteldeutschen Flughafen AG
01.04.2008, Magdeburg – 146
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 146/08
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 146/08
Magdeburg, den 1. April 2008
Kabinett beschließt Übernahme von
Anteilen der Stadt Halle an der Mitteldeutschen Flughafen AG
Das Kabinett hat heute
Finanzminister Jens Bullerjahn beauftragt, die in der Zwischenzeit
ausgehandelten vertraglichen Vereinbarungen mit der Stadt Halle zur Übernahme
von Anteilen der Stadt an der Mitteldeutschen Flughafen AG zu unterzeichnen.
Gleichzeitig sollen auch die Vereinbarungen zur Abtretung der Veräußerungserlöse
aus dem Verkauf der sog. ¿BMW¿- Flächen unterzeichnet werden.
Das Kabinett hatte sich bereits
mehrfach für eine weitere Beteiligung an der Mitteldeutsche Flughafen AG (MF
AG) ausgesprochen. Nach einem komplexen Verhandlungsprozess konnten nun auch
die offenen Fragen zwischen dem Finanzministerium und der Stadt Halle geklärt
werden. ¿Ich bin der Ansicht¿, so Finanzminister Jens Bullerjahn, ¿dass wir
eine Lösung gefunden haben, mit der Stadt und Land gut leben können.¿
1. Anteile MF AG
Angesichts der aktuellen
Haushaltslage ist die Stadt Halle an das Land mit der Bitte herangetreten, die
Übernahme von Anteilen an der MF AG im Gegenzug zur Befreiung von
Finanzierungsverpflichtungen für weitere Investitionsvorhaben analog der
Vereinbarung des Freistaates Sachsen mit den Städten Leipzig und Dresden zu
prüfen.
Im Ergebnis erfolgte zwischen dem
Finanzministerium und der Stadt Halle folgende Einigung:
-
Das Land übernimmt die Verpflichtungen der Stadt Halle aus ihrem bestehenden
Anteil an der MF AG.
-
Im Gegenzug erfolgt eine Abtretung von Aktien der Stadt Halle an der MF AG an
das Land. Bei der Stadt Halle verbleibt lediglich ein symbolischer Restanteil
in Höhe von 0,2 %. Das Land verpflichtet sich gegenüber der Stadt zur
Absicherung aller künftigen aus dem bei der Stadt verbleibenden Anteil
resultierenden Zahlungsverpflichtungen an die MF AG. Die Stadt wird damit
künftig von allen finanziellen Verpflichtungen aus der MF AG befreit.
-
Das Entsenderecht der Stadt Halle für den Aufsichtsrat nach der Satzung der MF
AG bleibt davon unberührt. Die Übernahme der Anteile vollzieht
die Entwicklung des Flughafens Leipzig/Halle zu einem
Interkontinental-Flughafen nach. Minister Bullerjahn: ¿Kommunen können
diese Größenordnung nicht mehr stemmen. Die in den letzten Jahren veränderte
Gesellschafterstruktur, in der sich die kommunalen Anteile an der MF AG
insgesamt bis auf kleine Anteile deutlich verringert haben, bestätigt das.¿
Unabhängig von einem finanziellen Engagement bestehe, so Bullerjahn
abschließend, jedoch ein vitales Interesse des Landes daran, die Stadt Halle in
alle Entscheidungsprozesse im Aufsichtrat auch weiterhin einzubinden.
2. ¿BMW¿- Flächen
Die Stadt Halle (Saale) war nicht in
der Lage, ihre anteilige Zuführung von Mitteln in die Kapitalrücklage der MF AG
zur Absicherung des Ausbaus der Start- und Landebahn Süd am Flughafen
Leipzig/Halle zu leisten. Um die Erweiterungsinvestition nicht zu gefährden,
hat das Land Sachsen-Anhalt die finanzielle Verpflichtung der Stadt Halle
jeweils zu den Fälligkeitszeitpunkten in Höhe von insgesamt rd. 18,4 Mio. Euro
erfüllt. Im Gegenzug hatte sich die Stadt Halle zu einer
Kompensationsleistung in Form der Übertragung der ¿BMW-Flächen" an
das Land verpflichtet.
Nunmehr haben sich das Ministerium der
Finanzen und die Stadt Halle auf folgende Verfahrensweise verständigt:
- Von der Übertragung der
¿BMW-Flächen" wird Abstand genommen.
-
Die Flächen verbleiben im Eigentum der Entwicklungsgesellschaft Industriegebiet
Halle-Saalkreis GmbH & Co. KG (KG). Diese wird die betroffenen Grundstücke
für Zwecke des Verkaufs an potentielle Investoren erschließen (ca. 230 ha.
bebaubare FIäche).
-
Für die Flächen ist eine Erschließungsmaßnahme in Höhe von ca. 48 Mio. ¿
vorgesehen. Die Erschließungskosten werden zu 90 % aus Fördermittel (GA-Infrastruktur)
und durch einen Eigenanteil der Stadt von 10 % aufgebracht. Der Eigenanteil
soll durch die KG selbst erbracht werden.
-
Die Bruttoerlöse aus der Veräußerung der Flächen fließen in Höhe des
Eigenanteils an der Erschließung (ca. 4,8 Mio. ¿) zunächst der KG zu. Darüber
hinaus gehende Erlöse fließen bis zu einer Gesamthöhe von 18,4 Mio. ¿ in einem
Verhältnis von 75 % dem Land und von 25 % der KG zu. Über 23,2 Mio. ¿
hinausgehende Veräußerungserlöse fließen vollständig der KG zu.
Mit der vorgesehenen Verfahrensweise
ist eine schnellstmögliche Herrichtung der Flächen für Investoren
gewährleistet.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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