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Anzeige- und Meldepflicht für
Tierhalter
Agrarministerin ruft zur Registrierung der Tierbestände auf

31.03.2008, Magdeburg – 37

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:

037/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 037/08

 

 

 

Magdeburg, den 31. März 2008

 

 

 

Anzeige- und Meldepflicht für

Tierhalter

Agrarministerin ruft zur Registrierung der Tierbestände auf

 

 

 

 

 

Magdeburg .

Die Tierhalter Sachsen-Anhalts sind aufgefordert, ihren Meldepflichten zu den

Tierbeständen gegenüber den zuständigen Veterinärämtern der Landkreise und

kreisfreien Städte nachzukommen. Dazu zählt, den Betrieb spätestens bei Beginn

der Tierhaltung anzuzeigen und ebenso Änderungen des Bestandes unverzüglich zu

melden. Halter von Schweinen, Schafen und Ziegen haben darüber hinaus jährlich

ihren Bestand zum 15. Januar (mit Stichtag 1. Januar) zu melden.

 

Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt hat

heute darauf hingewiesen, dass mit der Änderung der Viehverkehrsverordnung im

vergangenen Jahr die Anzeige- und Registrierungspflichten erweitert wurden.

Betroffene Tierhalter in Sachsen-Anhalt sind

deshalb verpflichtet, ihre Bestände anzuzeigen. Dabei entbinde die Anzeige der

Tierbestände zum 15. Mai im Rahmen der Agrarförderung die Tierhalter nicht von

einer Registrierungspflicht nach der Viehverkehrsordnung beim Veterinäramt.

Verstöße gegen die Meldepflicht können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden

und Konsequenzen für die Agrarförderung nach sich ziehen. Darüber hinaus

bestehe weiterhin die Pflicht, jährlich Tierbestände nach Tierarten getrennt

der Tierseuchenkasse zu melden.

 

Die Anzeige- und Registrierungspflicht für

Tierbestände ist Teil einer umfassenden, vorsorgenden Tierseuchenbekämpfung und

wird bundesweit einheitlich durch die Verordnung zum Schutz vor Verschleppung

von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung vom 06. Juli 2007)

geregelt.

 

 

 

 

Anlage

 

Ergänzende Informationen:

 

1.    Anzeige- und Registrierungspflicht

für Tierbestände nach der Viehverkehrsverordnung

 

Der Betrieb ist spätestens bei Beginn der

Tierhaltung der zuständigen Behörde unter Angabe des Namens, der Anschrift und

der Zahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres

Standortes anzuzeigen. Änderungen sind ebenfalls anzuzeigen.

 

Das betrifft Tierhalter der Tierarten Rinder,

Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer (z.B. Pferde), Hühner, Enten, Gänse, Fasane,

Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner (Puten), Wachteln und Laufvögel (z.B.

Strauße). Weiterhin sind Haltungen mit Kameliden, Gehegewild und sonstigen

zuvor nicht aufgeführten Klauentieren bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

 

2.    Meldepflicht für

Tierbestände bei der Tierseuchenkasse

 

Tierhalter, die Tiere im Lande Sachsen-Anhalt

halten, sind verpflichtet, der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt jährlich ihren

Gesamtbestand an Tieren nach Tierarten gegliedert zu melden.

 

Das betrifft Besitzer von Pferden, Rindern,

einschließlich Wasserbüffel, Wisente und Bisons, Schweinen, einschließlich

Wildschweinen in Gehegen, Schafen, einschließlich Muffelwild in Gehegen,

Ziegen, Hühnergeflügel, Truthühnern, Gänsen, Enten, Laufvögeln, Hirschartigen

(Dam-, Sika-, Rot-, Rehwild und Sonstigen) in Gehegen sowie Forellen und

Karpfen in Fischhaltungsbetrieben (Anlagen oder Einrichtungen zur Zucht von

Forellen oder Karpfen oder Einrichtungen zur Haltung oder Hälterung von

Forellen oder Karpfen zum Zwecke der Vermarktung, ausgenommen Anlagen oder

Einrichtungen zur Haltung oder Hälterung von Forellen oder Karpfen in geringem

Umfang zur Abgabe an den Verbraucher).

 

3. Weiterführende Links

 

Ü   Adressen

der Veterinärämter

 

Diese

sind im Internet abrufbar unter:

 

http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=fld6kg7ooadgg

 

Ü   Informationen zur Tierseuchenkasse

 

Diese sind im Internet zu finden unter: http://www.tierseuchenkassesachsen-anhalt.de/

 

 

Ü   Verordnung

zum Schutz vor Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr

(Viehverkehrsverordnung vom 06. Juli 2007)

 

Diese

ist im Internet abrufbar unter:

 

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/viehverkv_2007/gesamt.pdf

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt

Pressestelle

Olvenstedter Straße 4

39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1950

Fax: (0391) 567-1964

Mail: pr@mlu.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de