Anzeige- und Meldepflicht für
Tierhalter
Agrarministerin ruft zur Registrierung der Tierbestände auf
31.03.2008, Magdeburg – 37
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:
037/08
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 037/08
Magdeburg, den 31. März 2008
Anzeige- und Meldepflicht für
Tierhalter
Agrarministerin ruft zur Registrierung der Tierbestände auf
Magdeburg .
Die Tierhalter Sachsen-Anhalts sind aufgefordert, ihren Meldepflichten zu den
Tierbeständen gegenüber den zuständigen Veterinärämtern der Landkreise und
kreisfreien Städte nachzukommen. Dazu zählt, den Betrieb spätestens bei Beginn
der Tierhaltung anzuzeigen und ebenso Änderungen des Bestandes unverzüglich zu
melden. Halter von Schweinen, Schafen und Ziegen haben darüber hinaus jährlich
ihren Bestand zum 15. Januar (mit Stichtag 1. Januar) zu melden.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt hat
heute darauf hingewiesen, dass mit der Änderung der Viehverkehrsverordnung im
vergangenen Jahr die Anzeige- und Registrierungspflichten erweitert wurden.
Betroffene Tierhalter in Sachsen-Anhalt sind
deshalb verpflichtet, ihre Bestände anzuzeigen. Dabei entbinde die Anzeige der
Tierbestände zum 15. Mai im Rahmen der Agrarförderung die Tierhalter nicht von
einer Registrierungspflicht nach der Viehverkehrsordnung beim Veterinäramt.
Verstöße gegen die Meldepflicht können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden
und Konsequenzen für die Agrarförderung nach sich ziehen. Darüber hinaus
bestehe weiterhin die Pflicht, jährlich Tierbestände nach Tierarten getrennt
der Tierseuchenkasse zu melden.
Die Anzeige- und Registrierungspflicht für
Tierbestände ist Teil einer umfassenden, vorsorgenden Tierseuchenbekämpfung und
wird bundesweit einheitlich durch die Verordnung zum Schutz vor Verschleppung
von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung vom 06. Juli 2007)
geregelt.
Anlage
Ergänzende Informationen:
1. Anzeige- und Registrierungspflicht
für Tierbestände nach der Viehverkehrsverordnung
Der Betrieb ist spätestens bei Beginn der
Tierhaltung der zuständigen Behörde unter Angabe des Namens, der Anschrift und
der Zahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres
Standortes anzuzeigen. Änderungen sind ebenfalls anzuzeigen.
Das betrifft Tierhalter der Tierarten Rinder,
Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer (z.B. Pferde), Hühner, Enten, Gänse, Fasane,
Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner (Puten), Wachteln und Laufvögel (z.B.
Strauße). Weiterhin sind Haltungen mit Kameliden, Gehegewild und sonstigen
zuvor nicht aufgeführten Klauentieren bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
2. Meldepflicht für
Tierbestände bei der Tierseuchenkasse
Tierhalter, die Tiere im Lande Sachsen-Anhalt
halten, sind verpflichtet, der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt jährlich ihren
Gesamtbestand an Tieren nach Tierarten gegliedert zu melden.
Das betrifft Besitzer von Pferden, Rindern,
einschließlich Wasserbüffel, Wisente und Bisons, Schweinen, einschließlich
Wildschweinen in Gehegen, Schafen, einschließlich Muffelwild in Gehegen,
Ziegen, Hühnergeflügel, Truthühnern, Gänsen, Enten, Laufvögeln, Hirschartigen
(Dam-, Sika-, Rot-, Rehwild und Sonstigen) in Gehegen sowie Forellen und
Karpfen in Fischhaltungsbetrieben (Anlagen oder Einrichtungen zur Zucht von
Forellen oder Karpfen oder Einrichtungen zur Haltung oder Hälterung von
Forellen oder Karpfen zum Zwecke der Vermarktung, ausgenommen Anlagen oder
Einrichtungen zur Haltung oder Hälterung von Forellen oder Karpfen in geringem
Umfang zur Abgabe an den Verbraucher).
3. Weiterführende Links
Ü Adressen
der Veterinärämter
Diese
sind im Internet abrufbar unter:
http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=fld6kg7ooadgg
Ü Informationen zur Tierseuchenkasse
Diese sind im Internet zu finden unter: http://www.tierseuchenkassesachsen-anhalt.de/
Ü Verordnung
zum Schutz vor Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr
(Viehverkehrsverordnung vom 06. Juli 2007)
Diese
ist im Internet abrufbar unter:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/viehverkv_2007/gesamt.pdf
Impressum:
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Umwelt
Pressestelle
Olvenstedter Straße 4
39108 Magdeburg
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