Freiwillige Naturschutzleistungen
und Natura 2000-Ausgleich
Antragsverfahren für die Landwirtschaft eröffnet
28.03.2008, Magdeburg – 35
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:
035/08
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 035/08
Magdeburg, den 28. März 2008
Freiwillige Naturschutzleistungen
und Natura 2000-Ausgleich
Antragsverfahren für die Landwirtschaft eröffnet
Leistungen von Landwirten
auf Grünlandflächen in Natura 2000-Gebieten und auf Flächen, die dem
Biotopschutz unterliegen, sollen honoriert werden. Wie das Ministerium für
Landwirtschaft und Umwelt heute mitgeteilt hat, ist dazu das Antragsverfahren
eröffnet worden. Bis zum 15. Mai können Anträge beim zuständigen Amt für
Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) eingereicht werden.
Antragsteller müssen dazu bis zum 15. April bei der zuständigen unteren
Naturschutzbehörde (Landkreis) die Formblätter zur Verpflichtung vorlegen. Die
Angaben werden dort fachlich beurteilt und sind Voraussetzung für die weitere
Antragsprüfung beim ALFF.
Zu den Leistungen, die honoriert werden sollen, zählen die naturschutzgerechte Mahd und
Beweidung mit Schafen oder Ziegen sowie die naturschutzgerechte Bewirtschaftung
und Pflege von Streuobstwiesen. Dabei wird vorausgesetzt, dass sich der
Landwirt dazu freiwillig auf fünf Jahre verpflichtet. Außerdem können Landwirte
Ausgleichzahlungen erhalten. Damit sollen Bewirtschaftungsbeschränkungen in
Natura 2000-Gebieten kompensiert werden.
Im
Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum 2007-2013 (EPLR) unterstützen die Europäische Union und das Land Sachsen-Anhalt
Landwirte, die in Natura 2000- Gebieten wirtschaften. Aus dem Europäischen
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) werden
dafür Mittel bis zu 80 Prozent der förderfähigen öffentlichen Ausgaben
bereitgestellt.
Informationen, Merkblätter und Antragsunterlagen liegen
beim zuständigen ALFF aus oder können im Internet unter www.invekos.sachsen-anhalt.de
abgerufen werden.
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