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Bullerjahn: ?Künftig heißt es: Erst zahlen,
dann fahren!?

28.03.2008, Magdeburg – 37

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 037/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 037/08

 

 

 

Magdeburg, den 28. März 2008

 

 

 

Bullerjahn: ¿Künftig heißt es: Erst zahlen,

dann fahren!¿

 

Am 1.

April 2008 tritt in Sachsen-Anhalt das Gesetz über die Mitwirkung der

Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer in Kraft.

 

Minister Bullerjahn: ¿Die hohe Anzahl der Fälle von

Kfz-Steuerrückständen und der unverhältnismäßig hohe Verwaltungsaufwand waren

der Anlass, die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer effizienter zu gestalten.¿ Das

Gesetz tritt am 1. April in Kraft und werde, so der Finanzminister weiter, im

Interesse aller Steuerzahler/innen für mehr Steuergerechtigkeit im Lande

sorgen.

 

Zukünftig dürfen die Zulassungsbehörden in

Sachsen-Anhalt ein Fahrzeug nur noch zum Verkehr auf öffentlichen Straßen

zulassen, wenn eine Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuer bei einem

Geldinstitut erteilt worden ist und die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen

werden soll, keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände bei den Finanzämtern des Landes

Sachsen-Anhalt hat.

 

Werden von der Zulassungsbehörde bei der

automatischen Rückstandsprüfung Kraftfahrzeugsteuerschulden von mehr als zehn

Euro festgestellt, wird die Zulassung solange zurückgestellt, bis die

Rückstände beim Finanzamt getilgt wurden.

 

Auf

eine Einzugsermächtigung kann verzichtet werden, wenn das zuzulassende Fahrzeug

unbefristet von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist oder das Vorliegen eines

Härtefalles mit einer Bescheinigung des Finanzamts bei der Zulassungsbehörde

nachgewiesen wird.

 

Beauftragt der/die Fahrzeughalter/in einen Dritten

(z. B. Zulassungsdienst des Kfz-Händlers, den Ehepartner) mit der Anmeldung des

Fahrzeugs, ist es ab April erforderlich, dass dem Bevollmächtigten folgende

Papiere ausgestellt wurden:

 

1.

Vollmacht

zur Anmeldung des Fahrzeugs,

 

2.

Teilnahmeerklärung

zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kraftfahrzeugsteuer und

 

3.

Einverständniserklärung,

dass dem Bevollmächtigten von der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden darf, ob

Kraftfahrzeugsteuerrückstände bestehen.

 

Die

Formulare stehen im Internet unter

http://www.asp.sachsen-anhalt.de/download/mf/ofd/alle/Kfz/kraft_2_lev_teilnahme_mit_vollmacht.pdf

 

zum

Herunterladen bereit und liegen bei den Finanzämtern und Zulassungsstellen aus.

Weitere Informationen hält die Oberfinanzdirektion Magdeburg unter http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=22057

auf ihrer Internetseite bereit.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Editharing 40

39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1105

Fax: (0391) 567-1390

Mail: presse@mf.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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