Bullerjahn: ?Künftig heißt es: Erst zahlen,
dann fahren!?
28.03.2008, Magdeburg – 37
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 037/08
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 037/08
Magdeburg, den 28. März 2008
Bullerjahn: ¿Künftig heißt es: Erst zahlen,
dann fahren!¿
Am 1.
April 2008 tritt in Sachsen-Anhalt das Gesetz über die Mitwirkung der
Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer in Kraft.
Minister Bullerjahn: ¿Die hohe Anzahl der Fälle von
Kfz-Steuerrückständen und der unverhältnismäßig hohe Verwaltungsaufwand waren
der Anlass, die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer effizienter zu gestalten.¿ Das
Gesetz tritt am 1. April in Kraft und werde, so der Finanzminister weiter, im
Interesse aller Steuerzahler/innen für mehr Steuergerechtigkeit im Lande
sorgen.
Zukünftig dürfen die Zulassungsbehörden in
Sachsen-Anhalt ein Fahrzeug nur noch zum Verkehr auf öffentlichen Straßen
zulassen, wenn eine Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuer bei einem
Geldinstitut erteilt worden ist und die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen
werden soll, keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände bei den Finanzämtern des Landes
Sachsen-Anhalt hat.
Werden von der Zulassungsbehörde bei der
automatischen Rückstandsprüfung Kraftfahrzeugsteuerschulden von mehr als zehn
Euro festgestellt, wird die Zulassung solange zurückgestellt, bis die
Rückstände beim Finanzamt getilgt wurden.
Auf
eine Einzugsermächtigung kann verzichtet werden, wenn das zuzulassende Fahrzeug
unbefristet von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist oder das Vorliegen eines
Härtefalles mit einer Bescheinigung des Finanzamts bei der Zulassungsbehörde
nachgewiesen wird.
Beauftragt der/die Fahrzeughalter/in einen Dritten
(z. B. Zulassungsdienst des Kfz-Händlers, den Ehepartner) mit der Anmeldung des
Fahrzeugs, ist es ab April erforderlich, dass dem Bevollmächtigten folgende
Papiere ausgestellt wurden:
1.
Vollmacht
zur Anmeldung des Fahrzeugs,
2.
Teilnahmeerklärung
zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kraftfahrzeugsteuer und
3.
Einverständniserklärung,
dass dem Bevollmächtigten von der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden darf, ob
Kraftfahrzeugsteuerrückstände bestehen.
Die
Formulare stehen im Internet unter
http://www.asp.sachsen-anhalt.de/download/mf/ofd/alle/Kfz/kraft_2_lev_teilnahme_mit_vollmacht.pdf
zum
Herunterladen bereit und liegen bei den Finanzämtern und Zulassungsstellen aus.
Weitere Informationen hält die Oberfinanzdirektion Magdeburg unter http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=22057
auf ihrer Internetseite bereit.
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