?Hohe Integration von Betroffenen führte zu
Bleibemöglichkeit?
Innenminister und Kommissionsvorsitzende stellen Tätigkeitsbericht der
Härtefallkommission für 2007 vor
27.03.2008, Magdeburg – 56
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 056/08
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 056/08
Magdeburg, den 27. März 2008
¿Hohe Integration von Betroffenen führte zu
Bleibemöglichkeit¿
Innenminister und Kommissionsvorsitzende stellen Tätigkeitsbericht der
Härtefallkommission für 2007 vor
In Magdeburg
stellten Innenminister Holger Hövelmann (SPD) und die Vorsitzende der
Härtefallkommission des Landes Sachsen-Anhalt, Monika Schwenke,
Migrationsbeauftragte für das Bistum Magdeburg, heute den Tätigkeitsbericht der
Härtefallkommission für 2007 vor. Seit Mai 2005 befasst sich die
Härtefallkommission mit Anträgen ihrer Mitglieder, an sich ausreisepflichtigen
Ausländern unter Härtegesichtspunkten durch Anordnung des Innenministers den
Verbleib in Deutschland zu ermöglichen.
¿Hauptgrund für die Anrufung der Kommission war insbesondere der durch
den langjährigen Aufenthalt erreichte hohe Grad der Integration der
Betroffenen¿, erläuterte der Innenminister. In der überwiegenden Zahl der Fälle
handelte es sich um Familien, bei denen die Situation der in Deutschland geborenen
oder in jungen Jahren eingereisten Kinder zu berücksichtigen war, die ihre
prägenden Kindheits- und Jugendjahre in Deutschland verbracht haben. Weitere
Gründe waren Erkrankungen und eine schwierige Situation nach Rückkehr ins Heimatland.
Die
Kommissionsvorsitzende Monika Schwenke erklärte, dass nach wie vor kein
Missbrauch bei der Möglichkeit der Anrufung der Härtefallkommission festzustellen
sei. In den Sitzungen würden die Anträge ausführlich diskutiert, um alle
Aspekte und Besonderheiten des Einzelfalles für die Entscheidungsfindung zu
berücksichtigen. Die Arbeit in der Kommission sei von gegenseitiger Achtung
geprägt. Mitglieder und stellvertretende Mitglieder widmeten sich gerne dieser
verantwortungsvollen Tätigkeit.
Im Jahr 2007 stellten die Mitglieder 26 Anträge, die sich auf 79 Personen
bezogen, davon 38 minderjährige begleitete Kinder. Hauptherkunftsländer waren
Kosovo (sechs Anträge), Vietnam (vier Anträge) sowie Bosnien-Herzegowina,
Serbien und die Türkei mit je zwei Anträgen.
Einschließlich der Überhänge aus
dem Jahr 2006 beriet die Kommission in zehn Sitzungen über
25 Anträge. Bei sechs Anträgen stellte sie dringende humanitäre Gründe fest,
die einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet rechtfertigen, und beschloss
jeweils ein Härtefallersuchen. Der Innenminister
entsprach allen Härtefallersuchen und ordnete die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen
aus humanitären Gründen an.
In Fällen, in denen betroffenen Erwachsenen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
möglich war, wurde die Verlängerung der zunächst auf ein Jahr befristeten
Aufenthaltserlaubnis von dem Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts
durch Erwerbstätigkeit oder über Bemühungen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
abhängig gemacht. Von den Anordnungen waren 20 Personen begünstigt, davon zehn
minderjährige begleitete Kinder.
Hövelmann:
¿Die Einrichtung der Härtefallkommission hat sich bewährt. Die Kommission
arbeitet sehr verantwortungsbewusst. Das zeigt sich nicht zuletzt daran, dass
ich mich bei allen im vergangenen Jahr vorgelegten Ersuchen dem Vorschlag der
Härtefallkommission anschließen konnte.¿ Nur aufgrund von Härtefallersuchen der
Kommission sei es möglich gewesen, an sich ausreisepflichtigen Ausländern unter
Härtegesichtspunkten den Verbleib in Deutschland zu ermöglichen.
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