EU-Mittel für Obstplantagen sowie
Reb- und Baumschulen
Einmalzahlungen für Dauerkulturen können beantragt werden
26.03.2008, Magdeburg – 27
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:
027/08
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 027/08
Magdeburg, den 26. März 2008
EU-Mittel für Obstplantagen sowie
Reb- und Baumschulen
Einmalzahlungen für Dauerkulturen können beantragt werden
Für Flächen mit Obstplantagen sowie Rebschulen und
Baumschulen, die als Dauerkulturen genutzt worden sind, können in diesem Jahr
einmalig Zahlungsansprüche beantragt werden. Wie das Ministerium für
Landwirtschaft und Umwelt heute mitgeteilt hat, sind Betriebsinhaber, die diese
Flächen auch am Stichtag 15.05.2007 bewirtschaftet haben, antragsberechtigt.
Der Wert der Zahlungsansprüche beträgt für Obstplantagen sowie Rebschulen und
Baumschulen 49,50 Euro pro Hektar.
Die neuen Zahlungsansprüche ergeben sich aus der Gemeinsamen
Marktordnung für Obst und Gemüse der Europäischen Union. Nach der für das Jahr
2008 durchgeführten Reform können Zahlungsansprüche für Obstplantagen sowie
Rebschulen und Baumschulen zugeteilt werden. Der Wert der Zahlungsansprüche
ergibt sich aus nationalen Regelungen und die Anzahl ist abhängig von der
berücksichtigungsfähigen Fläche.
Die Anträge sind zusammen mit den Betriebsprämienanträgen
bis zum 15.05.2008 bei den zuständigen Ämtern für Landwirtschaft,
Flurneuordnung und Forsten (ALFF) einzureichen. Vor allem Antragsteller, die
erstmals am Verfahren teilnehmen, sollten sich dazu beim zuständigen ALFF über
die Antrags- und Beihilfevoraussetzungen informieren.
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