Handbuch zu Genehmigungsverfahren
neu im Netz
20.03.2008, Halle (Saale) – 24
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 024/08
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 024/08
Halle, den 11. März 2008
Handbuch zu Genehmigungsverfahren
neu im Netz
Neu
im Internetangebot des Landesverwaltungsamtes ist ein ¿Handbuch zu
Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz¿.
Hier ist nicht nur nachzulesen, wann ein Genehmigungs- bzw. Anzeigeverfahren
notwendig ist und wie es im Regelfall abläuft, sondern auch, welche Behörden
für welche Verfahren zuständig sind und welche Kosten auf den Antragsteller
zukommen.
Zu
finden ist das Handbuch unter www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de
(Publikationen).
Beteiligte
immissionsschutzrechtlicher Verfahren (z.B. Antragsteller), aber auch Verbände
und interessierte Bürger finden im Handbuch in komprimierter Form wichtige
Begriffe und Abläufe der Genehmigungs- und Anzeigeverfahren. Damit sollen die
mitunter komplexen Entscheidungsprozesse transparenter gemacht werden.
Ziel
der Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
(BImschG) ist es, den Schutz der Umwelt, der Bevölkerung und der Arbeitnehmer
vor schädlichen Umwelteinwirkungen und Gefahren sicherzustellen, ohne der
Industrie die Möglichkeit zur Entfaltung und Weiterentwicklung zu nehmen.
Daher
ist im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs- und Anzeigeverfahren zu
prüfen, ob genehmigungsbedürftige Anlagen so errichtet und betrieben werden
können, dass die hierfür im Gesetz festgelegten Pflichten der Betreiber
eingehalten werden. Dieses soll zügig erfolgen, so dass Investitionen nicht
verzögert werden, im Ergebnis aber andererseits sicher stellen, dass der Schutz
der Umwelt, der Nachbarschaft und der Allgemeinheit gewährleistet ist.
Das
Landesverwaltungsamt ist als Genehmigungsbehörde zuständig für Verfahren zu
besonders umweltrelevanten Anlagen, die in der 4. BImsch-Verordnung in der
Spalte 1 bzw. Spalte 2 (nur Anlagen nach Störfall-Verordnung) verzeichnet sind.
Alle anderen Genehmigungsanträge für Anlagen der Spalte 2 der 4. BImschV werden
von den Landkreisen bearbeitet.
Impressum:
Landesverwaltungsamt
Pressestelle
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Tel: +49 345 514 1244
Fax: +49 345 514 1477
Mail:
pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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