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Handbuch zu Genehmigungsverfahren
neu im Netz

20.03.2008, Halle (Saale) – 24

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 024/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 024/08

 

 

 

Halle, den 11. März 2008

 

 

 

Handbuch zu Genehmigungsverfahren

neu im Netz

 

 

 

Neu

im Internetangebot des Landesverwaltungsamtes ist ein ¿Handbuch zu

Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz¿.

Hier ist nicht nur nachzulesen, wann ein Genehmigungs- bzw. Anzeigeverfahren

notwendig ist und wie es im Regelfall abläuft, sondern auch, welche Behörden

für welche Verfahren zuständig sind und welche Kosten auf den Antragsteller

zukommen.

 

Zu

finden ist das Handbuch unter www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de

(Publikationen).

 

 

 

Beteiligte

immissionsschutzrechtlicher Verfahren (z.B. Antragsteller), aber auch Verbände

und interessierte Bürger finden im Handbuch in komprimierter Form wichtige

Begriffe und Abläufe der Genehmigungs- und Anzeigeverfahren. Damit sollen die

mitunter komplexen Entscheidungsprozesse transparenter gemacht werden.

 

 

 

Ziel

der Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

(BImschG) ist es, den Schutz der Umwelt, der Bevölkerung und der Arbeitnehmer

vor schädlichen Umwelteinwirkungen und Gefahren sicherzustellen, ohne der

Industrie die Möglichkeit zur Entfaltung und Weiterentwicklung zu nehmen.

 

 

 

Daher

ist im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs- und Anzeigeverfahren zu

prüfen, ob genehmigungsbedürftige Anlagen so errichtet und betrieben werden

können, dass die hierfür im Gesetz festgelegten Pflichten der Betreiber

eingehalten werden. Dieses soll zügig erfolgen, so dass Investitionen nicht

verzögert werden, im Ergebnis aber andererseits sicher stellen, dass der Schutz

der Umwelt, der Nachbarschaft und der Allgemeinheit gewährleistet ist.

 

 

 

Das

Landesverwaltungsamt ist als Genehmigungsbehörde zuständig für Verfahren zu

besonders umweltrelevanten Anlagen, die in der 4. BImsch-Verordnung in der

Spalte 1 bzw. Spalte 2 (nur Anlagen nach Störfall-Verordnung) verzeichnet sind.

Alle anderen Genehmigungsanträge für Anlagen der Spalte 2 der 4. BImschV werden

von den Landkreisen bearbeitet.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

Pressestelle

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514 1244

Fax: +49 345 514 1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum

 

LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de