Raumordnungsverfahren ?Ausbau der
Unteren Saale ? Schleusenkanal Tornitz? eingeleitet
20.03.2008, Halle (Saale) – 22
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 022/08
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 022/08
Magdeburg, den 10. März 2008
Raumordnungsverfahren ¿Ausbau der
Unteren Saale ¿ Schleusenkanal Tornitz¿ eingeleitet
Das Landesverwaltungsamt als obere Landesplanungsbehörde
hat heute das Raumordnungsverfahren (RO-Verfahren) mit integrierter
Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben ¿Ausbau der Unteren Saale ¿
Schleusenkanal Tornitz¿ auf Antrag des Wasserstraßen-Neubauamtes Magdeburg
eingeleitet.
Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
beabsichtigt, die komplizierten Verhältnisse für die Schifffahrt an der Unteren
Saale zu beseitigen und den Bedingungen der Elbe anzugleichen. Zur
Verwirklichung dieses Zieles ist der Bau eines einschiffigen Schleusenkanals
bei Tornitz vorgesehen. Bei der vorgesehenen technischen Lösung kann auf den
Bau eines Wehres in der Saale verzichtet werden, d. h. die Saale bleibt auf der
gesamten Strecke zwischen Calbe und der Mündung in die Elbe wie bisher frei
fließend. Das Vorhaben ¿Saale-Ausbau (Variante Schleusenkanal Tornitz ohne Wehr
in der Saale)¿ ist Bestandteil des vordringlichen Bedarfs des Bundesverkehrswegeplanes
2003.
In Fließrichtung der Saale gesehen, soll der
Schleusenkanal Tornitz unmittelbar unterhalb der Eisenbahnbrücke Calbe/Grizehne
bei Sl-km 17,5 linksseitig aus der Saale abzweigen. Unmittelbar nach dem
Abzweig wird der Hochwasserschutzdeich der Saale gekreuzt. Anstelle des Deiches
ist hier ein Sperrtor vorgesehen, um bei Hochwasser diesen
Hochwasserschutzdeich schließen zu können und den Schutz der dahinter liegenden
Flächen gewährleisten zu können.
Es werden zwei Trassenvarianten untersucht. Beide
Varianten erfordern den Bau einer Schleuse. Die Trasse I mit einer Länge von
ca. 6,4 km führt nach dem Sperrtor relativ dicht am Saale-Bogen bei Sl-km 13
entlang, zwischen den Orten Tornitz und Werkleitz hindurch. Sie nähert sich dem
Saale-Bogen bei Sl-km 6 an und führt zur Schleuse. Die Trasse II mit einer
Länge von ca. 7 km führt nach dem Sperrtor bis an die L 68 heran und verläuft
zwischen der Landesstraße und dem bestehenden Kiestagebau Tornitz zur Schleuse.
Die Ortslagen Tornitz und Werkleitz werden dabei weiträumig umgangen.
Die Trassen verlaufen überwiegend über derzeit
landwirtschaftlich genutzte Flächen. Das Oberwasser des Kanals endet in der
Nähe der Kreuzung mit dem Hochwasserschutzdeich der Elbe. Der Standort der
Schleuse ist bei beiden Varianten identisch.
Im Unterwasser der Schleuse gibt es zwei mögliche
Anbindungen: die Anbindung des Schleusenkanals an die Saale bzw. an die Elbe.
Bei der Anbindung an die Saale beträgt die Länge zwischen Schleuse und Saale
ca. 1 km. Neben der Anbindung an die Saale wird auch eine direkte Anbindung des
Schleusenkanals an die Elbe untersucht. Diese Variante mündet zwischen der
Fähre Barby und der Saale-Mündung in die Elbe. Das Unterwasser des Kanals ist
in diesem Fall ca. 2,5 km lang.
Das RO-Verfahren ist ein behördeninternes Verfahren, das
in einem frühen Planungsstadium raumbedeutsamer Planungen/Maßnahmen mit
überörtlicher Bedeutung durchgeführt wird. Es ist dem Genehmigungsverfahren
vorgeschaltet und soll klären, ob die geplante Maßnahme mit den Zielen und
Grundsätzen der Raumordnung vereinbar ist und wie sie mit anderen
raumbedeutsamen Planungen/Maßnahmen abgestimmt werden kann. Das RO-Verfahren
ist querschnittsorientiert und koordiniert sowohl ökonomische, als auch
ökologische, kulturelle und soziale Aspekte. Zum RO-Verfahren gehört auch eine
raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung.
In Vorbereitung des RO-Verfahrens hat bereits am 10.
Dezember 2004 eine Antragskonferenz stattgefunden, in deren Ergebnis der
Untersuchungsrahmen inhaltlich und räumlich festgeschrieben sowie die
beizubringenden Verfahrensunterlagen abgestimmt wurden.
Mit der Einleitung des RO-Verfahrens werden die
öffentlichen und sonstigen fachlichen Stellen, die durch die
Wasserstraßenbaumaßnahme berührt werden könnten, beteiligt.
Darüber hinaus wird die Öffentlichkeit in das Verfahren
einbezogen. Dazu legen die betroffenen Gemeinden die Verfahrensunterlagen einen
Monat öffentlich zur Einsicht aus. Die genauen Termine werden rechtzeitig
ortsüblich bekannt gegeben. Jeder, dessen Belange durch die Maßnahme berührt
werden, kann sich hierzu bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist
schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Gemeinde äußern. Die
vorgebrachten Bedenken, Hinweise und Anregungen werden in der Stellungnahme der
Gemeinde berücksichtigt bzw. mit einem Votum versehen und der
Landesplanungsbehörde übermittelt. Die Landesplanungsbehörde berücksichtigt die
Stellungnahmen der Gemeinden im Abwägungsprozess der Raum- bzw.
Umweltverträglichkeitsprüfung.
Soweit es für die Bewertung und Abwägung erforderlich sein
sollte, werden die Stellungnahmen mit den am RO-Verfahren Beteiligten erörtert.
Die Erörterung ist ein behördeninterner Termin.
Das RO-Verfahren wird mit einer landesplanerischen
Beurteilung abgeschlossen. Voraussichtlicher Abschlusstermin ist September
2008.
Das Ergebnis des RO-Verfahrens stellt eine wichtige
Planungsgrundlage für das nachfolgende Genehmigungsverfahren dar, indem die
insgesamt verträglichste Trassenvariante ermittelt wird.
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