Menu
menu

Raumordnungsverfahren ?Ausbau der
Unteren Saale ? Schleusenkanal Tornitz? eingeleitet

20.03.2008, Halle (Saale) – 22

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 022/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 022/08

 

 

 

Magdeburg, den 10. März 2008

 

 

 

Raumordnungsverfahren ¿Ausbau der

Unteren Saale ¿ Schleusenkanal Tornitz¿ eingeleitet

 

 

 

Das Landesverwaltungsamt als obere Landesplanungsbehörde

hat heute das Raumordnungsverfahren (RO-Verfahren) mit integrierter

Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben ¿Ausbau der Unteren Saale ¿

Schleusenkanal Tornitz¿ auf Antrag des Wasserstraßen-Neubauamtes Magdeburg

eingeleitet.

 

 

 

Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

beabsichtigt, die komplizierten Verhältnisse für die Schifffahrt an der Unteren

Saale zu beseitigen und den Bedingungen der Elbe anzugleichen. Zur

Verwirklichung dieses Zieles ist der Bau eines einschiffigen Schleusenkanals

bei Tornitz vorgesehen. Bei der vorgesehenen technischen Lösung kann auf den

Bau eines Wehres in der Saale verzichtet werden, d. h. die Saale bleibt auf der

gesamten Strecke zwischen Calbe und der Mündung in die Elbe wie bisher frei

fließend. Das Vorhaben ¿Saale-Ausbau (Variante Schleusenkanal Tornitz ohne Wehr

in der Saale)¿ ist Bestandteil des vordringlichen Bedarfs des Bundesverkehrswegeplanes

2003.

 

 

 

In Fließrichtung der Saale gesehen, soll der

Schleusenkanal Tornitz unmittelbar unterhalb der Eisenbahnbrücke Calbe/Grizehne

bei Sl-km 17,5 linksseitig aus der Saale abzweigen. Unmittelbar nach dem

Abzweig wird der Hochwasserschutzdeich der Saale gekreuzt. Anstelle des Deiches

ist hier ein Sperrtor vorgesehen, um bei Hochwasser diesen

Hochwasserschutzdeich schließen zu können und den Schutz der dahinter liegenden

Flächen gewährleisten zu können.

 

 

 

Es werden zwei Trassenvarianten untersucht. Beide

Varianten erfordern den Bau einer Schleuse. Die Trasse I mit einer Länge von

ca. 6,4 km führt nach dem Sperrtor relativ dicht am Saale-Bogen bei Sl-km 13

entlang, zwischen den Orten Tornitz und Werkleitz hindurch. Sie nähert sich dem

Saale-Bogen bei Sl-km 6 an und führt zur Schleuse. Die Trasse II mit einer

Länge von ca. 7 km führt nach dem Sperrtor bis an die L 68 heran und verläuft

zwischen der Landesstraße und dem bestehenden Kiestagebau Tornitz zur Schleuse.

Die Ortslagen Tornitz und Werkleitz werden dabei weiträumig umgangen.

 

 

 

Die Trassen verlaufen überwiegend über derzeit

landwirtschaftlich genutzte Flächen. Das Oberwasser des Kanals endet in der

Nähe der Kreuzung mit dem Hochwasserschutzdeich der Elbe. Der Standort der

Schleuse ist bei beiden Varianten identisch.

 

 

 

Im Unterwasser der Schleuse gibt es zwei mögliche

Anbindungen: die Anbindung des Schleusenkanals an die Saale bzw. an die Elbe.

Bei der Anbindung an die Saale beträgt die Länge zwischen Schleuse und Saale

ca. 1 km. Neben der Anbindung an die Saale wird auch eine direkte Anbindung des

Schleusenkanals an die Elbe untersucht. Diese Variante mündet zwischen der

Fähre Barby und der Saale-Mündung in die Elbe. Das Unterwasser des Kanals ist

in diesem Fall ca. 2,5 km lang.

 

Das RO-Verfahren ist ein behördeninternes Verfahren, das

in einem frühen Planungsstadium raumbedeutsamer Planungen/Maßnahmen mit

überörtlicher Bedeutung durchgeführt wird. Es ist dem Genehmigungsverfahren

vorgeschaltet und soll klären, ob die geplante Maßnahme mit den Zielen und

Grundsätzen der Raumordnung vereinbar ist und wie sie mit anderen

raumbedeutsamen Planungen/Maßnahmen abgestimmt werden kann. Das RO-Verfahren

ist querschnittsorientiert und koordiniert sowohl ökonomische, als auch

ökologische, kulturelle und soziale Aspekte. Zum RO-Verfahren gehört auch eine

raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung.

 

 

 

In Vorbereitung des RO-Verfahrens hat bereits am 10.

Dezember 2004 eine Antragskonferenz stattgefunden, in deren Ergebnis der

Untersuchungsrahmen inhaltlich und räumlich festgeschrieben sowie die

beizubringenden Verfahrensunterlagen abgestimmt wurden.

 

 

 

Mit der Einleitung des RO-Verfahrens werden die

öffentlichen und sonstigen fachlichen Stellen, die durch die

Wasserstraßenbaumaßnahme berührt werden könnten, beteiligt.

 

 

 

Darüber hinaus wird die Öffentlichkeit in das Verfahren

einbezogen. Dazu legen die betroffenen Gemeinden die Verfahrensunterlagen einen

Monat öffentlich zur Einsicht aus. Die genauen Termine werden rechtzeitig

ortsüblich bekannt gegeben. Jeder, dessen Belange durch die Maßnahme berührt

werden, kann sich hierzu bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist

schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Gemeinde äußern. Die

vorgebrachten Bedenken, Hinweise und Anregungen werden in der Stellungnahme der

Gemeinde berücksichtigt bzw. mit einem Votum versehen und der

Landesplanungsbehörde übermittelt. Die Landesplanungsbehörde berücksichtigt die

Stellungnahmen der Gemeinden im Abwägungsprozess der Raum- bzw.

Umweltverträglichkeitsprüfung.

 

 

 

Soweit es für die Bewertung und Abwägung erforderlich sein

sollte, werden die Stellungnahmen mit den am RO-Verfahren Beteiligten erörtert.

Die Erörterung ist ein behördeninterner Termin.

 

 

 

Das RO-Verfahren wird mit einer landesplanerischen

Beurteilung abgeschlossen. Voraussichtlicher Abschlusstermin ist September

2008.

 

 

 

Das Ergebnis des RO-Verfahrens stellt eine wichtige

Planungsgrundlage für das nachfolgende Genehmigungsverfahren dar, indem die

insgesamt verträglichste Trassenvariante ermittelt wird.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

Pressestelle

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514 1244

Fax: +49 345 514 1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum

 

LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de