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Landesverwaltungsamt:

20.03.2008, Halle (Saale) – 14

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 014/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 014/08

 

 

 

Halle, den 27. Februar 2008

 

 

 

Landesverwaltungsamt:

 

Genehmigung mit notwendigen und

angemessenen Auflagen

 

 

 

Mit Verwunderung haben wir zur Kenntnis genommen, dass

Solvay am Freitag zum Genehmigungsverfahren für den Bau eines Heizkraftwerkes

eine Pressekonferenz einberufen hatte. Es wurde dort verkündet, das Unternehmen

erwarte in den nächsten Tagen die Genehmigung mit strikten Auflagen. In diesem

Verfahren gab es ca. 2500 Beschwerden gegen die Errichtung des Heizkraftwerkes,

viele Menschen haben damit ihre Verunsicherung und die Ablehnung der neuen

Anlage zum Ausdruck gebracht.

 

 

 

Aufgrund der von Solvay herausgegebenen Pressemitteilung

und durchgeführten Pressekonferenz wurden die Beschwerdeführer durch die Presse

über den Inhalt des bevorstehenden Bescheides in Kenntnis gesetzt.  Die Form

der Öffentlichkeitsarbeit ist mit der Genehmigungsbehörde nicht abgestimmt. Es

war allein Entscheidung des Unternehmens, die Presse zu informieren, ehe die

Öffentlichkeit und Beschwerdeführer durch uns in Kenntnis gesetzt werden konnten.

 

 

 

 

Ganz besonders dringlich muss darauf aufmerksam gemacht

werden, dass die Entscheidung des Landesverwaltungsamtes nur dann zum Bauen

berechtigt, wenn sie nicht angegriffen wird. Selbstverständlich steht einer

Reihe von Beteiligten der Rechtsweg offen.

 

 

 

Ungeachtet der dargestellten Irritationen hat das

Landesverwaltungsamt alle Argumente und Einwendungen sorgfältig geprüft. Die

erteilten Auflagen sind notwendig und angemessen. Besonders hervorzuheben seien

hier die vordringliche Pflicht des Unternehmens zum Aufbau eines

Kontrollsystems zur Überwachung des Brennstoffeinsatzes und die dauerhafte

Pflicht zur Überwachung der Abluft, speziell die Einrichtung eines Emissions-fernüberwachungssystems,

mit dem die Emissionsdaten online an das Landesverwaltungsamt übertragen

werden.

 

 

 

Im Verfahren wurden auch die mögliche Beeinträchtigung des

FFH-Gebietes, die durch die zusätzlichen Transporte hervorgerufenen

Beeinträchtigungen und die bereits am Standort vorhandene Vorbelastung sorgfältig

abgeprüft.

 

 

 

Das Landesverwaltungsamt hat mit dieser

Genehmigungsentscheidung inzwischen mehr als 10 Verfahren zur Zulassung von

Abfallverbrennungseinrichtungen (Hausmüllverbrennung,

Ersatzbrennstoffverbrennung oder vergleichbare Einrichtungen der Zufeuerung)

geprüft und entschieden.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

Pressestelle

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514 1244

Fax: +49 345 514 1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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