Landesverwaltungsamt:
20.03.2008, Halle (Saale) – 14
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 014/08
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 014/08
Halle, den 27. Februar 2008
Landesverwaltungsamt:
Genehmigung mit notwendigen und
angemessenen Auflagen
Mit Verwunderung haben wir zur Kenntnis genommen, dass
Solvay am Freitag zum Genehmigungsverfahren für den Bau eines Heizkraftwerkes
eine Pressekonferenz einberufen hatte. Es wurde dort verkündet, das Unternehmen
erwarte in den nächsten Tagen die Genehmigung mit strikten Auflagen. In diesem
Verfahren gab es ca. 2500 Beschwerden gegen die Errichtung des Heizkraftwerkes,
viele Menschen haben damit ihre Verunsicherung und die Ablehnung der neuen
Anlage zum Ausdruck gebracht.
Aufgrund der von Solvay herausgegebenen Pressemitteilung
und durchgeführten Pressekonferenz wurden die Beschwerdeführer durch die Presse
über den Inhalt des bevorstehenden Bescheides in Kenntnis gesetzt. Die Form
der Öffentlichkeitsarbeit ist mit der Genehmigungsbehörde nicht abgestimmt. Es
war allein Entscheidung des Unternehmens, die Presse zu informieren, ehe die
Öffentlichkeit und Beschwerdeführer durch uns in Kenntnis gesetzt werden konnten.
Ganz besonders dringlich muss darauf aufmerksam gemacht
werden, dass die Entscheidung des Landesverwaltungsamtes nur dann zum Bauen
berechtigt, wenn sie nicht angegriffen wird. Selbstverständlich steht einer
Reihe von Beteiligten der Rechtsweg offen.
Ungeachtet der dargestellten Irritationen hat das
Landesverwaltungsamt alle Argumente und Einwendungen sorgfältig geprüft. Die
erteilten Auflagen sind notwendig und angemessen. Besonders hervorzuheben seien
hier die vordringliche Pflicht des Unternehmens zum Aufbau eines
Kontrollsystems zur Überwachung des Brennstoffeinsatzes und die dauerhafte
Pflicht zur Überwachung der Abluft, speziell die Einrichtung eines Emissions-fernüberwachungssystems,
mit dem die Emissionsdaten online an das Landesverwaltungsamt übertragen
werden.
Im Verfahren wurden auch die mögliche Beeinträchtigung des
FFH-Gebietes, die durch die zusätzlichen Transporte hervorgerufenen
Beeinträchtigungen und die bereits am Standort vorhandene Vorbelastung sorgfältig
abgeprüft.
Das Landesverwaltungsamt hat mit dieser
Genehmigungsentscheidung inzwischen mehr als 10 Verfahren zur Zulassung von
Abfallverbrennungseinrichtungen (Hausmüllverbrennung,
Ersatzbrennstoffverbrennung oder vergleichbare Einrichtungen der Zufeuerung)
geprüft und entschieden.
Impressum:
Landesverwaltungsamt
Pressestelle
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Tel: +49 345 514 1244
Fax: +49 345 514 1477
Mail:
pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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