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Gemeinsame Erklärung von MW und
MLU
zu Versuchen illegaler Müllentsorgung in Sachsen-Anhalt

19.03.2008, Magdeburg – 51

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 051/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und

Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 051/08

 

 

 

Magdeburg, den 19. März 2008

 

 

 

Gemeinsame Erklärung von MW und

MLU

zu Versuchen illegaler Müllentsorgung in Sachsen-Anhalt

 

 

 

 

 

Zu den Vorgängen um den Tontagebau Vehlitz geben

das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (MLU) und das Ministerium für Wirtschaft

und Arbeit (MW) diese gemeinsame Stellungnahme ab:

 

 

 

Die umfangreiche Beprobung des Tontagebaus Vehlitz

(Jerichower Land) hat den Verdacht auf illegale Müllentsorgung erhärtet.

Unmittelbar nach Bekanntwerden der Recherchen eines Fernseh-Magazins hatte

Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff im fachlich zuständigen Landesamt für

Geologie und Bergwesen (LAGB) diese tiefgreifende Beprobung in Vehlitz

angewiesen. Haseloff beauflagte das LAGB zudem, in kürzester Frist die bereits

laufende Anpassung der Betriebsgenehmigungen für die dem LAGB unterstehenden 72

Verfüllbetriebe auf den aktuellen Rechtsstand abzuschließen. Um mögliche

weitere Versuche illegaler Müllentsorgung offenzulegen, wurde das LAGB zu einer

kurzfristig anberaumten Kontrolle aller Versatzbetriebe verpflichtet. Ein

dichtes Kontrollregime ist zu organisieren. Es soll jeden künftigen Versuch

einer illegalen Müllentsorgung in Tongruben und Tagebauen frühzeitig aufdecken

und unterbinden.

 

 

 

Zum heutigen Tag liegen erste Erkenntnisse über den

Zustand der Tongrube Vehlitz und anderer Versatzbetriebe in Sachsen-Anhalt vor.

Alle Proben, die in Vehlitz in der letzten Woche gezogen wurden, sind durch

einen sehr hohen Anteil organischer Substanz im Verfüllmaterial gekennzeichnet.

Der den organischen Anteil beschreibende Parameter TOC (gesamter organisch gebundener

Kohlenstoffanteil) liegt bei 28 Masse-Prozenten (Maximum 35 Masse-Prozente).

Zulässig ist jetzt ein TOC-Wert bis maximal 1 Masse-Prozent. Zulässige

Grenzwerte bei Chlorid, Nickel, Phenol wurden in allen bzw. fast allen Proben

deutlich überschritten. Die Begutachtung ergab zudem, dass das Versatzmaterial

mikrobiologisch äußerst aktiv ist. Tiefer reichende Probennahmen im

streckenweise stark elastischen Material waren begleitet von fauligem Geruch

und austretendem Wasserdampf. Im Versatzmaterial wurden Reste von organischen

Plasten (Flaschen und deren Verschlüsse), Teppichböden, Kabeln und anderen

Gegenständen gefunden.

 

 

 

Für ein Gesamturteil sind eine Vielzahl weiterer

Probennahmen in den nächsten Wochen unerlässlich. Die jetzt schon vorliegenden

Erkenntnisse lassen allerdings den eindeutigen Schluss zu, dass in Vehlitz ¿

dem Anschein nach zunehmend in den letzten Monaten ¿ Müll in Größenordnungen

illegal entsorgt wurde. Gegenüber der vom Landesumweltamt (LAU) im August 2007

erhobenen Probe wurden jetzt um knapp das Vierfache höhere Glühverluste

ermittelt. In ähnlicher Größenordnung stiegen zwischenzeitlich auch der

TOC-Wert (totaler organischer Kohlenstoffanteil) sowie der Nickelanteil im Deponiematerial.

Das jetzt vorgefundene Material widerspricht auch der bis Anfang voriger Woche

für Vehlitz geltenden Betriebsgenehmigung auf der Grundlage der Technischen

Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) von 1997.

 

 

 

In Vehlitz ermittelt die Staatsanwaltschaft. Sie

hat ¿ wie auch das LAGB ¿ weitere umfangreiche Probenahmen angekündigt.

Ungeachtet der Tatsache, ob hier ein Straftatsbestand nachweisbar ist, prüft

das LAGB zurzeit einen Einlagerungsstopp in Vehlitz, bis geklärt ist, welche

Konsequenzen sich aus der jetzt vorgefundenen Beschaffenheit der Grube ergeben.

Gegen das vor einer Woche vom LAGB verfügte Einlagerungsverbot für das

umstrittene Verfüllmaterial hat das Unternehmen inzwischen juristische Schritte

eingeleitet.

 

 

 

Bis zum gestrigen Abend hat das LAGB unangemeldet

weitere 39 Tagebaue befahren. Neun dieser Tagebaue waren geschlossen, 30

Tagebaue wurden kontrolliert, d.h. Tagebau und Versatzbereich wurde befahren,

das Versatzmaterial überprüft, Proben entnommen und größtenteils eine

Fotodokumentation angefertigt. Über die Ergebnisse wurde ein Protokoll geführt.

Es konnte festgestellt werden, dass die Tagebaue und die Versatzarbeiten genehmigungskonform

betrieben bzw. durchgeführt werden, bis auf eine Ausnahme, die jetzt intensiver

untersucht wird. Hier handelt es sich allerdings nicht um einen Verdacht auf

illegale Entsorgung von Hausmüll, sondern um Bauschutt, der im Widerspruch zur

dort geltenden Betriebsgenehmigung mit Asphaltbrocken, bewehrtem Beton und

Dachpappe durchsetzt war.

 

 

 

Das LAGB hat an alle Unternehmer der Steine- und

Erden- sowie auch der Braunkohlen-Industrie, die in Sachsen-Anhalt zur

Wiedernutzbarmachung nach Bergrecht bergbaufremde Abfälle einsetzen, per FAX

Anhörungsschreiben zur beabsichtigten Anpassung der Zulassungen an das geltende

Bodenschutzrecht versendet. Als Stichtag der Anhörungsfrist ist der 4. April

2008 festgesetzt.

 

 

 

Die jetzt bindende Verwaltungsverfügung des LAGB,

die im seit Februar 2007 für neue Anlagen verbindlich ist, bedeutet auch für

Altanlagen, dass im Aufsichtsbereich des LAGB zukünftig nur noch unbelastetes

Bodenmaterial und im Ausnahmefall auch unbelasteter Bauschutt im Rahmen der

Wiedernutzbarmachung eingesetzt werden können. Das LAGB beschränkt hiermit in erheblichem

Maße die zulässigen Abfallarten. Erheblich erschwert wird die Untermischung

ungenehmigter Abfälle, wie zum Beispiel Hausmüll. Damit

ist auch die Voraussetzung geschaffen, wirkungsvoll dem Missbrauch von Abfallbehandlungsanlagen

für rechtlich unzulässige Zwecke zu begegnen.

 

 

 

Umweltministerin Petra Wernicke hat

betont, dass derartigen Praktiken wie in Vehlitz mit aller Konsequenz

entgegenzutreten ist. Seit 2007 seien die Voraussetzungen geschaffen,

wirkungsvoll solchen Missbrauch zu bekämpfen, so die Ministerin. Das

Landesverwaltungsamt hat bereits Anfang 2007 ein gesondertes

Überwachungsprogramm gestartet, und durch die zuständigen Vollzugsbehörden

(Landkreise und kreisfreie Städte) wurde die Genehmigungslage geprüft.

Inzwischen sind alle Anlagengenehmigungen im Zuständigkeitsbereich des MLU

geprüft worden. Dabei wurde festgestellt, dass von insgesamt 128 Genehmigungen

32 keiner Anpassung bedürfen. Fünf Genehmigungen wurden bereits neu erteilt. 74

Vorgänge befinden sich noch im Änderungsverfahren, da die Anhörungen der

Betroffenen noch nicht abgeschlossen sind. Gegen die vorgenommenen

Genehmigungsänderungen laufen zwei Widerspruchsverfahren. 11 Genehmigungen sind

wegen abgeschlossener Verfüllung ausgelaufen und vier Genehmigungen werden

wegen Insolvenz nicht genutzt. Wernicke hob hervor, dass in keinem Fall der Genehmigungen

hochorganische Mischabfälle zugelassen sind. Sie kündigte an, die eingeleitete

Umstellung der Genehmigungen zügig abzuschließen.

 

 

 

Begleitet werden soll dies mit weiteren

verschärften Kontrollen in den Behandlungs- und Verwertungsanlagen. Zu diesem

Zweck wurden die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, derartige

Überwachungsmaßnahmen einschließlich Stoffstromkontrollen durchzuführen.

Abgrabungen, in denen sich Recyclinganlagen befinden, die Mischabfälle annehmen

und behandeln, waren dabei prioritär zu untersuchen. Die Landkreise sind hier

aufgefordert, zu berichten. Darüber hinaus wurden die Landkreise und

kreisfreien Städte im Land aufgefordert, unangekündigte Kontrollen der Kies- und

Sandtagebaue durchzuführen und diese Kontrollen bis 28. März2008 abzuschließen.

 

 

 

 

In der zurückliegenden Woche wurden

Handlungs- und Informationsverluste innerhalb und zwischen Ministerien und

anderen Institutionen sowie auch Unklarheit bei der Zuordnung von

Verantwortlichkeiten festgestellt. Allen Beteiligten ist klar, dass nur

konzertiertes Vorgehen Vorfälle ähnlicher Art in Sachsen-Anhalt künftig

vermeiden hilft. Das Umwelt- und das Wirtschaftsministerium haben sich auf das

weitere Prozedere eines gemeinsamen Vorgehens verständigt. Beide Seiten sind

sich einig, dass die Überwachung von Ton-, Kies- und Sandgruben in

Sachsen-Anhalt unter Beachtung der Effizienz der Verwaltung deutlich zu

verstärken ist. Dazu erforderlich sind mehr Kontrollbefahrungen und die damit

verbundene erhöhte Beprobungsdichte. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel

sind möglichst zu erhöhen. Die Zusammenarbeit zwischen den Bergbehörden und den

Umweltbehörden wird verbessert. Die bestehende interministerielle Arbeitsgruppe

wird quartalsweise tagen, über Ergebnisse und Erkenntnisse der Arbeitsgruppe

werden die Hausleitungen informiert. Bei gegebenem Anlass werden die Strafverfolgungsbehörden

umgehend herangezogen.

 

 

 

Allen Seiten ist allerdings auch klar,

dass illegale Müllentsorgung in einem derart großem Umfang wie jetzt

offenkundig wurde, nicht von Sachsen-Anhalt im Alleingang gestoppt werden kann.

Vom Bund gesteuert, müssen Ermittlungsbehörden und alle Bundesländer abgestimmt

gegen kriminelles Vorgehen bei der Müllentsorgung vorgehen. Zur wirksameren Umsetzung

sollten auch Verbesserungen der Rechtslage beitragen. In diesem Zusammenhang

ist zum einen die Verordnung zur Verwertung mineralischer Abfälle zu nennen,

die sich erst in der Rohfassung befindet. Hier ist der Bund aufgefordert, für

einen zügigen Ablauf des Rechtsetzungsverfahrens zu sorgen. Zum anderen könnte

auch an eine Änderung des Anlagenzulassungsrechts gedacht werden. Dabei sollte

die Möglichkeit eingeräumt werden, abfallstrombezogene Anforderungen als

Nebenbestimmung in die imissionsschutzrechtlichen Genehmigungen aufzunehmen.

Dazu wird das Land aktiv werden.

 

 

 

 

 

 

 

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