Gemeinsame Erklärung von MW und
MLU
zu Versuchen illegaler Müllentsorgung in Sachsen-Anhalt
19.03.2008, Magdeburg – 51
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 051/08
Ministerium für Wirtschaft und
Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 051/08
Magdeburg, den 19. März 2008
Gemeinsame Erklärung von MW und
MLU
zu Versuchen illegaler Müllentsorgung in Sachsen-Anhalt
Zu den Vorgängen um den Tontagebau Vehlitz geben
das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (MLU) und das Ministerium für Wirtschaft
und Arbeit (MW) diese gemeinsame Stellungnahme ab:
Die umfangreiche Beprobung des Tontagebaus Vehlitz
(Jerichower Land) hat den Verdacht auf illegale Müllentsorgung erhärtet.
Unmittelbar nach Bekanntwerden der Recherchen eines Fernseh-Magazins hatte
Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff im fachlich zuständigen Landesamt für
Geologie und Bergwesen (LAGB) diese tiefgreifende Beprobung in Vehlitz
angewiesen. Haseloff beauflagte das LAGB zudem, in kürzester Frist die bereits
laufende Anpassung der Betriebsgenehmigungen für die dem LAGB unterstehenden 72
Verfüllbetriebe auf den aktuellen Rechtsstand abzuschließen. Um mögliche
weitere Versuche illegaler Müllentsorgung offenzulegen, wurde das LAGB zu einer
kurzfristig anberaumten Kontrolle aller Versatzbetriebe verpflichtet. Ein
dichtes Kontrollregime ist zu organisieren. Es soll jeden künftigen Versuch
einer illegalen Müllentsorgung in Tongruben und Tagebauen frühzeitig aufdecken
und unterbinden.
Zum heutigen Tag liegen erste Erkenntnisse über den
Zustand der Tongrube Vehlitz und anderer Versatzbetriebe in Sachsen-Anhalt vor.
Alle Proben, die in Vehlitz in der letzten Woche gezogen wurden, sind durch
einen sehr hohen Anteil organischer Substanz im Verfüllmaterial gekennzeichnet.
Der den organischen Anteil beschreibende Parameter TOC (gesamter organisch gebundener
Kohlenstoffanteil) liegt bei 28 Masse-Prozenten (Maximum 35 Masse-Prozente).
Zulässig ist jetzt ein TOC-Wert bis maximal 1 Masse-Prozent. Zulässige
Grenzwerte bei Chlorid, Nickel, Phenol wurden in allen bzw. fast allen Proben
deutlich überschritten. Die Begutachtung ergab zudem, dass das Versatzmaterial
mikrobiologisch äußerst aktiv ist. Tiefer reichende Probennahmen im
streckenweise stark elastischen Material waren begleitet von fauligem Geruch
und austretendem Wasserdampf. Im Versatzmaterial wurden Reste von organischen
Plasten (Flaschen und deren Verschlüsse), Teppichböden, Kabeln und anderen
Gegenständen gefunden.
Für ein Gesamturteil sind eine Vielzahl weiterer
Probennahmen in den nächsten Wochen unerlässlich. Die jetzt schon vorliegenden
Erkenntnisse lassen allerdings den eindeutigen Schluss zu, dass in Vehlitz ¿
dem Anschein nach zunehmend in den letzten Monaten ¿ Müll in Größenordnungen
illegal entsorgt wurde. Gegenüber der vom Landesumweltamt (LAU) im August 2007
erhobenen Probe wurden jetzt um knapp das Vierfache höhere Glühverluste
ermittelt. In ähnlicher Größenordnung stiegen zwischenzeitlich auch der
TOC-Wert (totaler organischer Kohlenstoffanteil) sowie der Nickelanteil im Deponiematerial.
Das jetzt vorgefundene Material widerspricht auch der bis Anfang voriger Woche
für Vehlitz geltenden Betriebsgenehmigung auf der Grundlage der Technischen
Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) von 1997.
In Vehlitz ermittelt die Staatsanwaltschaft. Sie
hat ¿ wie auch das LAGB ¿ weitere umfangreiche Probenahmen angekündigt.
Ungeachtet der Tatsache, ob hier ein Straftatsbestand nachweisbar ist, prüft
das LAGB zurzeit einen Einlagerungsstopp in Vehlitz, bis geklärt ist, welche
Konsequenzen sich aus der jetzt vorgefundenen Beschaffenheit der Grube ergeben.
Gegen das vor einer Woche vom LAGB verfügte Einlagerungsverbot für das
umstrittene Verfüllmaterial hat das Unternehmen inzwischen juristische Schritte
eingeleitet.
Bis zum gestrigen Abend hat das LAGB unangemeldet
weitere 39 Tagebaue befahren. Neun dieser Tagebaue waren geschlossen, 30
Tagebaue wurden kontrolliert, d.h. Tagebau und Versatzbereich wurde befahren,
das Versatzmaterial überprüft, Proben entnommen und größtenteils eine
Fotodokumentation angefertigt. Über die Ergebnisse wurde ein Protokoll geführt.
Es konnte festgestellt werden, dass die Tagebaue und die Versatzarbeiten genehmigungskonform
betrieben bzw. durchgeführt werden, bis auf eine Ausnahme, die jetzt intensiver
untersucht wird. Hier handelt es sich allerdings nicht um einen Verdacht auf
illegale Entsorgung von Hausmüll, sondern um Bauschutt, der im Widerspruch zur
dort geltenden Betriebsgenehmigung mit Asphaltbrocken, bewehrtem Beton und
Dachpappe durchsetzt war.
Das LAGB hat an alle Unternehmer der Steine- und
Erden- sowie auch der Braunkohlen-Industrie, die in Sachsen-Anhalt zur
Wiedernutzbarmachung nach Bergrecht bergbaufremde Abfälle einsetzen, per FAX
Anhörungsschreiben zur beabsichtigten Anpassung der Zulassungen an das geltende
Bodenschutzrecht versendet. Als Stichtag der Anhörungsfrist ist der 4. April
2008 festgesetzt.
Die jetzt bindende Verwaltungsverfügung des LAGB,
die im seit Februar 2007 für neue Anlagen verbindlich ist, bedeutet auch für
Altanlagen, dass im Aufsichtsbereich des LAGB zukünftig nur noch unbelastetes
Bodenmaterial und im Ausnahmefall auch unbelasteter Bauschutt im Rahmen der
Wiedernutzbarmachung eingesetzt werden können. Das LAGB beschränkt hiermit in erheblichem
Maße die zulässigen Abfallarten. Erheblich erschwert wird die Untermischung
ungenehmigter Abfälle, wie zum Beispiel Hausmüll. Damit
ist auch die Voraussetzung geschaffen, wirkungsvoll dem Missbrauch von Abfallbehandlungsanlagen
für rechtlich unzulässige Zwecke zu begegnen.
Umweltministerin Petra Wernicke hat
betont, dass derartigen Praktiken wie in Vehlitz mit aller Konsequenz
entgegenzutreten ist. Seit 2007 seien die Voraussetzungen geschaffen,
wirkungsvoll solchen Missbrauch zu bekämpfen, so die Ministerin. Das
Landesverwaltungsamt hat bereits Anfang 2007 ein gesondertes
Überwachungsprogramm gestartet, und durch die zuständigen Vollzugsbehörden
(Landkreise und kreisfreie Städte) wurde die Genehmigungslage geprüft.
Inzwischen sind alle Anlagengenehmigungen im Zuständigkeitsbereich des MLU
geprüft worden. Dabei wurde festgestellt, dass von insgesamt 128 Genehmigungen
32 keiner Anpassung bedürfen. Fünf Genehmigungen wurden bereits neu erteilt. 74
Vorgänge befinden sich noch im Änderungsverfahren, da die Anhörungen der
Betroffenen noch nicht abgeschlossen sind. Gegen die vorgenommenen
Genehmigungsänderungen laufen zwei Widerspruchsverfahren. 11 Genehmigungen sind
wegen abgeschlossener Verfüllung ausgelaufen und vier Genehmigungen werden
wegen Insolvenz nicht genutzt. Wernicke hob hervor, dass in keinem Fall der Genehmigungen
hochorganische Mischabfälle zugelassen sind. Sie kündigte an, die eingeleitete
Umstellung der Genehmigungen zügig abzuschließen.
Begleitet werden soll dies mit weiteren
verschärften Kontrollen in den Behandlungs- und Verwertungsanlagen. Zu diesem
Zweck wurden die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, derartige
Überwachungsmaßnahmen einschließlich Stoffstromkontrollen durchzuführen.
Abgrabungen, in denen sich Recyclinganlagen befinden, die Mischabfälle annehmen
und behandeln, waren dabei prioritär zu untersuchen. Die Landkreise sind hier
aufgefordert, zu berichten. Darüber hinaus wurden die Landkreise und
kreisfreien Städte im Land aufgefordert, unangekündigte Kontrollen der Kies- und
Sandtagebaue durchzuführen und diese Kontrollen bis 28. März2008 abzuschließen.
In der zurückliegenden Woche wurden
Handlungs- und Informationsverluste innerhalb und zwischen Ministerien und
anderen Institutionen sowie auch Unklarheit bei der Zuordnung von
Verantwortlichkeiten festgestellt. Allen Beteiligten ist klar, dass nur
konzertiertes Vorgehen Vorfälle ähnlicher Art in Sachsen-Anhalt künftig
vermeiden hilft. Das Umwelt- und das Wirtschaftsministerium haben sich auf das
weitere Prozedere eines gemeinsamen Vorgehens verständigt. Beide Seiten sind
sich einig, dass die Überwachung von Ton-, Kies- und Sandgruben in
Sachsen-Anhalt unter Beachtung der Effizienz der Verwaltung deutlich zu
verstärken ist. Dazu erforderlich sind mehr Kontrollbefahrungen und die damit
verbundene erhöhte Beprobungsdichte. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel
sind möglichst zu erhöhen. Die Zusammenarbeit zwischen den Bergbehörden und den
Umweltbehörden wird verbessert. Die bestehende interministerielle Arbeitsgruppe
wird quartalsweise tagen, über Ergebnisse und Erkenntnisse der Arbeitsgruppe
werden die Hausleitungen informiert. Bei gegebenem Anlass werden die Strafverfolgungsbehörden
umgehend herangezogen.
Allen Seiten ist allerdings auch klar,
dass illegale Müllentsorgung in einem derart großem Umfang wie jetzt
offenkundig wurde, nicht von Sachsen-Anhalt im Alleingang gestoppt werden kann.
Vom Bund gesteuert, müssen Ermittlungsbehörden und alle Bundesländer abgestimmt
gegen kriminelles Vorgehen bei der Müllentsorgung vorgehen. Zur wirksameren Umsetzung
sollten auch Verbesserungen der Rechtslage beitragen. In diesem Zusammenhang
ist zum einen die Verordnung zur Verwertung mineralischer Abfälle zu nennen,
die sich erst in der Rohfassung befindet. Hier ist der Bund aufgefordert, für
einen zügigen Ablauf des Rechtsetzungsverfahrens zu sorgen. Zum anderen könnte
auch an eine Änderung des Anlagenzulassungsrechts gedacht werden. Dabei sollte
die Möglichkeit eingeräumt werden, abfallstrombezogene Anforderungen als
Nebenbestimmung in die imissionsschutzrechtlichen Genehmigungen aufzunehmen.
Dazu wird das Land aktiv werden.
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