Zur Tongrube Vehlitz
Minister dringt auf lückenlose Aufklärung und schnelle Reaktionen
12.03.2008, Magdeburg – 47
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 047/08
Ministerium für Wirtschaft und
Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 047/08
Magdeburg, den 12. März 2008
Zur Tongrube Vehlitz
Minister dringt auf lückenlose Aufklärung und schnelle Reaktionen
Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff hat Armin
Forker mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres von seiner Funktion als
Präsident des Landesamtes für Geologie und Bergwesen (LAGB) entbunden. Der
Leiter des Referats Energie, Bergbau II, Ver- und Entsorgungsmedien im
Wirtschaftsministerium, Dr. Peter Klamser, ist auf Weisung von Minister
Haseloff amtierend mit der Leitung des Landesbergamtes beauftragt. Bis zur
endgültigen Entscheidung übernimmt Armin Forker für Dr. Peter Klamser im
Wirtschaftsministerium die Leitung des Referats 43.
Haseloff zieht damit eine erste personelle
Konsequenz nach Bekanntwerden des Vorwurfs einer illegalen Müllentsorgung in
der Tongrube Vehlitz. Staatssekretär Thomas Pleye übernimmt auf Weisung des
Ministers die Leitung einer Ermittlungsgruppe, die im Ministerium und im LAGB
den Gesamtvorgang um die Tongrube Vehlitz lückenlos überprüft auf Einhaltung
von bzw. Verstöße gegen Handlungs- und Informationspflichten. Das Ergebnis
dieser Überprüfungen wird öffentlich bekannt gegeben.
Der Minister hat weiterhin für den heutigen Tag unter
Leitung des Wirtschaftsministeriums eine tiefgreifende Beprobung der Tongrube
Vehlitz angeordnet. Dazu wird auch Analysetechnik eingesetzt, über die das
LAGB nicht verfügt. Sollte sich bestätigen, dass in Vehlitz bei der Einlagerung
von Stoffen gegen die laufende Betriebsgenehmigung verstoßen wurde, wird es
rechtliche Konsequenzen geben, also je nach Intensität der Verstöße vom Ordnungswidrigkeitsverfahren
bis zur Einleitung eines Strafverfahrens.
Das LAGB ist durch das fachaufsichtlich zuständige
Wirtschaftsministerium angewiesen worden, die bereits laufende Anpassung der Betriebsgenehmigungen
für die ihm unterstehenden 72 Verfüllbetriebe an den aktuellen Rechtsstand zu
beschleunigen. Das LAGB ist zugleich beauftragt worden, ein Kontrollsystem für
diese Verfüllbetriebe zu erarbeiten, das Versuche illegaler Müllentsorgung
jederzeit offenlegt.
Darüber hinaus wird mit dem Ministerium für
Landwirtschaft und Umwelt (MLU) eine gründliche Bewertung der Umsetzung der
Abfallgesetzlichkeit in Sachsen-Anhalt angestrebt. Das MLU ist oberste
Landesbehörde für die Abfallentsorgung und zugleich fachaufsichtlich zuständig
für bodenschutzrechtliche Aspekte im Tätigkeitsfeld des LAGB.
Im Zuständigkeitsbereich des MW gibt es 72 und in
der Zuständigkeit des MLU 129 Anlagen, die zur Verfüllung mit Abfällen
zugelassen sind. Nur im gemeinsamen Bemühen aller beteiligten Landesbehörden
können Versäumnisse und Verstöße in Hinblick auf die jeweilige etriebsgenehmigung
vom Grundsatz her ausgeschlossen werden. Diesem gemeinsamen Vorgehen sieht sich
das Wirtschaftsministerium verpflichtet.
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