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Zur Tongrube Vehlitz
Minister dringt auf lückenlose Aufklärung und schnelle Reaktionen

12.03.2008, Magdeburg – 47

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 047/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und

Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 047/08

 

 

 

Magdeburg, den 12. März 2008

 

 

 

Zur Tongrube Vehlitz

Minister dringt auf lückenlose Aufklärung und schnelle Reaktionen

 

 

 

 

Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff hat Armin

Forker mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres von seiner Funktion als

Präsident des Landesamtes für Geologie und Bergwesen (LAGB) entbunden. Der

Leiter des Referats Energie, Bergbau II, Ver- und Entsorgungsmedien im

Wirtschaftsministerium, Dr. Peter Klamser, ist auf Weisung von Minister

Haseloff amtierend mit der Leitung des Landesbergamtes beauftragt. Bis zur

endgültigen Entscheidung übernimmt Armin Forker für Dr. Peter Klamser im

Wirtschaftsministerium die Leitung des Referats 43.

 

 

 

Haseloff zieht damit eine erste personelle

Konsequenz nach Bekanntwerden des Vorwurfs einer illegalen Müllentsorgung in

der Tongrube Vehlitz. Staatssekretär Thomas Pleye übernimmt auf Weisung des

Ministers die Leitung einer Ermittlungsgruppe, die im Ministerium und im LAGB

den Gesamtvorgang um die Tongrube Vehlitz lückenlos überprüft auf Einhaltung

von bzw. Verstöße gegen Handlungs- und Informationspflichten. Das Ergebnis

dieser Überprüfungen wird öffentlich bekannt gegeben.

 

 

 

Der Minister hat weiterhin für den heutigen Tag unter

Leitung des Wirtschaftsministeriums eine tiefgreifende Beprobung der Tongrube

Vehlitz angeordnet. Dazu  wird auch Analysetechnik eingesetzt, über die das

LAGB nicht verfügt. Sollte sich bestätigen, dass in Vehlitz bei der Einlagerung

von Stoffen gegen die laufende Betriebsgenehmigung verstoßen wurde, wird es

rechtliche Konsequenzen geben, also je nach Intensität der Verstöße vom Ordnungswidrigkeitsverfahren

bis zur Einleitung eines Strafverfahrens.

 

 

 

Das LAGB ist durch das fachaufsichtlich zuständige

Wirtschaftsministerium angewiesen worden, die bereits laufende Anpassung der Betriebsgenehmigungen

für die ihm unterstehenden 72 Verfüllbetriebe an den aktuellen Rechtsstand zu

beschleunigen. Das LAGB ist zugleich beauftragt worden, ein Kontrollsystem für

diese Verfüllbetriebe zu erarbeiten, das Versuche illegaler Müllentsorgung

jederzeit offenlegt.

 

 

 

Darüber hinaus wird mit dem Ministerium für

Landwirtschaft und Umwelt (MLU) eine gründliche Bewertung der Umsetzung der

Abfallgesetzlichkeit in Sachsen-Anhalt angestrebt. Das MLU ist oberste

Landesbehörde für die Abfallentsorgung und zugleich fachaufsichtlich zuständig

für bodenschutzrechtliche Aspekte im Tätigkeitsfeld des LAGB.

 

 

 

Im Zuständigkeitsbereich des MW gibt es 72 und in

der Zuständigkeit des MLU 129 Anlagen, die zur Verfüllung mit Abfällen

zugelassen sind. Nur im gemeinsamen Bemühen aller beteiligten Landesbehörden

können Versäumnisse und Verstöße in Hinblick auf die jeweilige etriebsgenehmigung

vom Grundsatz her ausgeschlossen werden. Diesem gemeinsamen Vorgehen sieht sich

das Wirtschaftsministerium verpflichtet.

 

 

 

 

 

 

 

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