Stellungnahme
Zur Tongrube Vehlitz
12.03.2008, Magdeburg – 46
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 046/08
Ministerium für Wirtschaft und
Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 046/08
Magdeburg, den 11. März 2008
Stellungnahme
Zur Tongrube Vehlitz
Zu den Anfragen im Zusammenhang mit dem Verdacht
ungesetzlicher Abfallentsorgung in der Tongrube Vehlitz erklärt die
Pressestelle des Ministerium für Wirtschaft und Arbeit:
Die Tongrube Vehlitz ist einer von 75 Betrieben in
Sachsen-Anhalt, die mineralische Wertstoffe zur Verfüllung der Grube einlagern
dürfen. Die Einlagerung geht zurück auf einen Bescheid von 2004. Er genehmigt
die Verfüllung der Grube mit mineralischen, unbelasteten Stoffen. Die
Einhaltung dieser Vorgaben wurde seit 2005 elfmal vom zuständigen Landesamt für
Geologie und Bergwesen (LAGB) sowie über 20-mal von der Abfallbehörde des
Landkreises Jerichower Land überprüft.
Im Rahmen der gemeinsamen Fachaufsicht von
Wirtschafts- und Umweltministerium kam es am 26. November 2007 zu einem
Gespräch zwischen der Obersten Abfallbehörde des Landes und der Bergbehörde.
Seitens des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt (MLU) nahmen
Abteilungsleiter Michael Doerffel, die zuständigen Referatsleiter Harald Bauer
und Horst Seida, von der Bergverwaltung der Leitende Fachaufsichtsbeamte des MW
Christian Sladek sowie der Präsident des LAGB, Armin Forker, teil. Außerdem
nahm der zuständige Referatsleiter der Oberen Abfallbehörde
(Landesverwaltungsamt), Herr Hoffmann, teil. Bei dieser Besprechung wurde
eingangs festgestellt, dass es im Zuständigkeitsbereich des MLU 129 Anlagen und
im Zuständigkeitsbereich des MW 72 Anlagen gibt, deren Zulassung zur Verfüllung
mit Abfällen nicht den aktualisierten bodenschutzrechtlichen Anforderungen
entspricht. Es bestand Einigkeit über eine notwendige, zügige Anpassung der
Betriebsgenehmigungen.
Zur Tongrube Vehlitz ist festzustellen, dass der Betreiber
aufgrund vorliegender Proben über eine bevorstehende Änderung der Betriebsgenehmigung
informiert wurde. Im Rahmen des rechtlichen Gehörs wurde er zu einer
Stellungnahme aufgefordert.
Aufgrund der jetzt vorliegenden Proben-Ergebnisse erlässt
das zuständige LAGB einen Bescheid mit veränderten Grenzwerten. Somit können problematische
Stoffe nicht mehr eingelagert werden. Zudem prüft das LAGB die Einleitung eines
Ordnungswidrigkeitsverfahrens. Ob darüber hinaus durch die Verfüllung der Grube
Vehlitz weitere Beeinträchtigungen vorliegen, wird zurzeit intensiv geprüft.
Ebenfalls wird durch das MW fachaufsichtlich
untersucht, ob das Kontrollsystem des LAGB effizient gewirkt hat.
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