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Stellungnahme
Zur Tongrube Vehlitz

12.03.2008, Magdeburg – 46

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 046/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und

Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 046/08

 

 

 

Magdeburg, den 11. März 2008

 

 

 

Stellungnahme

Zur Tongrube Vehlitz

 

 

 

 

 

Zu den Anfragen im Zusammenhang mit dem Verdacht

ungesetzlicher Abfallentsorgung in der Tongrube Vehlitz erklärt die

Pressestelle des Ministerium für Wirtschaft und Arbeit:

 

 

 

Die Tongrube Vehlitz ist einer von 75 Betrieben in

Sachsen-Anhalt, die mineralische Wertstoffe zur Verfüllung der Grube einlagern

dürfen. Die Einlagerung geht zurück auf einen Bescheid von 2004. Er genehmigt

die Verfüllung der Grube mit mineralischen, unbelasteten Stoffen. Die

Einhaltung dieser Vorgaben wurde seit 2005 elfmal vom zuständigen Landesamt für

Geologie und Bergwesen (LAGB) sowie über 20-mal von der Abfallbehörde des

Landkreises Jerichower Land überprüft.

 

 

 

Im Rahmen der gemeinsamen Fachaufsicht von

Wirtschafts- und Umweltministerium kam es am 26. November 2007 zu einem

Gespräch zwischen der Obersten Abfallbehörde des Landes und der Bergbehörde.

Seitens des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt (MLU) nahmen

Abteilungsleiter Michael Doerffel, die zuständigen Referatsleiter Harald Bauer

und Horst Seida, von der Bergverwaltung der Leitende Fachaufsichtsbeamte des MW

Christian Sladek sowie der Präsident des LAGB, Armin Forker, teil. Außerdem

nahm der zuständige Referatsleiter der Oberen Abfallbehörde

(Landesverwaltungsamt), Herr Hoffmann, teil. Bei dieser Besprechung wurde

eingangs festgestellt, dass es im Zuständigkeitsbereich des MLU 129 Anlagen und

im Zuständigkeitsbereich des MW 72 Anlagen gibt, deren Zulassung zur Verfüllung

mit Abfällen nicht den aktualisierten bodenschutzrechtlichen Anforderungen

entspricht. Es bestand Einigkeit über eine notwendige, zügige Anpassung der

Betriebsgenehmigungen.

 

 

 

Zur Tongrube Vehlitz ist festzustellen, dass der Betreiber

aufgrund vorliegender Proben über eine bevorstehende Änderung der Betriebsgenehmigung

informiert wurde. Im Rahmen des rechtlichen Gehörs wurde er zu einer

Stellungnahme aufgefordert.

 

 

 

Aufgrund der jetzt vorliegenden Proben-Ergebnisse erlässt

das zuständige LAGB einen Bescheid mit veränderten Grenzwerten. Somit können problematische

Stoffe nicht mehr eingelagert werden. Zudem prüft das LAGB die Einleitung eines

Ordnungswidrigkeitsverfahrens. Ob darüber hinaus durch die Verfüllung der Grube

Vehlitz weitere Beeinträchtigungen vorliegen, wird zurzeit intensiv geprüft.

 

 

 

Ebenfalls wird durch das MW fachaufsichtlich

untersucht, ob das Kontrollsystem des LAGB effizient gewirkt hat.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit

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Tel: (0391) 567 - 43 16

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Mail:

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