Gemeinsame Sitzung der Kabinette von
Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern/ Landesregierungen vereinbaren engere
Zusammenarbeit
11.03.2008, Magdeburg – 110
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 110/08
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 110/08
Magdeburg, den 11. März 2008
Gemeinsame Sitzung der Kabinette von
Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern/ Landesregierungen vereinbaren engere
Zusammenarbeit
In der
heutigen gemeinsamen Kabinettssitzung der Landesregierungen von Sachsen-Anhalt
und Mecklenburg-Vorpommern in Storkau haben die beiden Länder eine engere
Zusammenarbeit auf verschiedenen Politikfeldern beschlossen. So wollen sich
Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern für eine Fortführung des
Investitionszulagengesetzes und einen zügigen Ausbau der Nordverlängerung der
Autobahn 14 einsetzen. Auch beim Naturschutz und der Verbesserung der
ärztlichen Versorgung in ländlichen Bereichen wollen die Länder künftig
Vorhaben gemeinsam realisieren.
"Die
erste gemeinsame Kabinettssitzung der Landesregierungen von Sachsen-Anhalt und
Mecklenburg Vorpommern war ein Erfolg. Wir haben auf wichtigen Politikfeldern
eine engere Zusammenarbeit vereinbart", betonte der sachsen-anhaltische Ministerpräsident
Prof. Dr.
Wolfgang Böhmer . Sein Amtskollege Dr. Harald Ringstorff
erklärte: ¿Ich danke Kollegen Böhmer ganz herzlich für die Einladung. Die
heutige Kabinettssitzung hat deutlich gemacht , dass Mecklenburg-Vorpommern und
Sachsen-Anhalt mehr verbindet als nur die Elbe. Ich bin bereit alle Möglichkeiten zu prüfen, die uns bei der
Bewältigung gemeinsamer Probleme helfen, die zu Effizienzsteigerung und Kostenersparnis
führen. Manchmal beginnt das ganze mit einem intensiven Meinungsaustausch. Auch
den haben wir heute gepflegt. Selbstverständlich werden wir
zu gegebener Zeit die Beratungen fortsetzen, dann aber auf unserer Seite
der Elbe.¿
Folgende Beschlüsse wurden u. a. gefasst:
Wirtschaftsförderung neue Bundesländer/ Investitionszulagengesetz
Beide Landesregierungen plädieren für eine
Fortführung des aktuellen Investitionszulagengesetzes zumindest bis zum Jahr
2013. Das ist dringend geboten, weil die das Investitionszulagengesetz
tragenden Erwägungen (schwache wirtschaftliche Infrastruktur mit dadurch bedingter
höherer Arbeitslosigkeit in den neuen Ländern) fortbestehen. Das jetzige
Investitionszulagegesetz läuft 2009 aus und müsste zur Vermeidung von
Förderlücken ab 2010 möglichst zügig verlängert werden.
Die
Investitionszulage ist ein Instrument der Wirtschaftsförderung in den neuen Bundesländern
im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ¿Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur¿ (GA). Sie kann für Erstinvestitionen im Bereich des
Verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen oder des
Beherbergungsgewerbes bewilligt werden. Im Unterschied zum GA-Zuschuss ist die
Investitionszulage für das Unternehmen steuerfrei.
Zusammenarbeit bei
Naturschutz und Wasserqualität
Mecklenburg-Vorpommern
und Sachsen-Anhalt wollen das länderübergreifende Biosphärenreservat
Flusslandschaft Elbe zu einer Modellregion für den Klimaschutz und die
Anpassung an die Folgen des Klimawandels entwickeln. Sie verständigten sich
dazu auf eine enge Zusammenarbeit bei der Regionalentwicklung, insbesondere in
den Bereichen Tourismus, Klimafolgenanpassung und Naturschutz. Die Erfahrungen
aus den UNESCO-Biosphärenreservaten Mittelelbe und Schaalsee sollen in die weitere
Ausgestaltung des mehr als 400 Kilometer langen Biosphärenreservates Flusslandschaft
Elbe einfließen.
Beide Länder sind sich einig, dass für die Verbesserung der Wasserqualität
der Elbe eine Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg innerhalb der
Flussgebietsgemeinschaft Elbe notwendig ist. Grundlage ist die Umsetzung der
EG-Wasserrahmenrichtlinie. Danach beginnt 2010 der erste
Bewirtschaftungszeitraum, für den derzeit die Pläne und Programme erarbeitet
werden. Schwerpunkte sind die Senkung des Nährstoffeintrages in die
Küstengewässer, die Reduzierung der Schadstoffe und eine bessere ökologische
Durchgängigkeit. So will Mecklenburg-Vorpommern Querbauwerke in der Sude,
Sachsen-Anhalt Querbauwerke in Mulde, Unstrut und Saale passierbar für Fische
machen.
A14-Lückenschluss
Magdeburg-Wittenberge-Schwerin
Die Landesregierungen
Sachsen-Anhalts und Mecklenburg-Vorpommerns wollen die begonnenen Planungen und
den Bau der A14-Nordverlängerung von Magdeburg in Richtung Schwerin weiter
zügig vorantreiben. Dem Projekt wird bei der verkehrlichen Erschließung sowie
der Entwicklung strukturschwacher Regionen in beiden Ländern eine große
Bedeutung beigemessen. Die zuständigen Ministerien beider Länder wurden
beauftragt, die rechtssichere Umsetzung des Projekts in enger Abstimmung fortzusetzen
und den vorgesehenen Einsatz von EU-Mitteln sicherzustellen.
Die Gesamtstrecke
der geplanten A14 zwischen der A2 bei Magdeburg und der A24 im Bereich des
heutigen Autobahndreiecks Schwerin beträgt rund 155 Kilometer, von denen
etwa 97 Kilometer durch Sachsen-Anhalt und rund 26 Kilometer durch
Mecklenburg-Vorpommern verlaufen. Die veranschlagten Gesamtkosten des Projekts
betragen rund 775 Millionen Euro. Davon entfallen etwa 510 Millionen auf
Sachsen-Anhalt und rund 115 Millionen auf Mecklenburg-Vorpommern. Derzeit
befinden sich die ersten Streckenabschnitte in der Entwurfsplanung.
Ärztliche Versorgung
Sachsen-Anhalt und
Mecklenburg-Vorpommern wollen gemeinsam gegen drohenden Ärztemangel vorgehen.
Die Anstrengungen richten sich vor allem auf die Sicherstellung der
hausärztlichen Versorgung in dünn besiedelten ländlichen Regionen. Die mit dem
Vertragsrechtsänderungsgesetz und dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
eingeleiteten Maßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung werden
anerkannt. Dennoch besteht weiterer Handlungsbedarf, waren sich beide Kabinette
einig.
Mecklenburg-Vorpommern
und Sachsen-Anhalt wollen gemeinsame Initiativen mit dem Ziel anstoßen, dass
der Gemeinsame Bundesausschuss seine Berechnungsbasis für die Bedarfsplanung
der fachärztlichen Versorgung überarbeitet. Die aktuelle, mehr als ein Jahrzehnt
alte Bedarfsplanungs-Richtlinie wird nicht mehr den heutigen Verhältnissen
gerecht. Insoweit gibt es eine Diskrepanz zwischen den Planzahlen und der
Realität.
Die Kabinette verständigten
sich zudem darauf, mit weiteren Modellprojekten dem ambulanten Gesundheitswesen
neue Impulse zu geben. In beiden Ländern gibt es das Modellprojekt der mobilen
Praxisassistentin nach dem Vorbild der "Schwester Agnes". Besonders
geschulte Arzthelferinnen übernehmen dabei vom Hausarzt delegierbare
Tätigkeiten und fahren in die Region zu den Patientinnen und Patienten. Das erspart
den Versicherten Wege in die Arztpraxis. In Sachsen-Anhalt sind acht
Praxisassistentinnen im Einsatz. Getragen wird das Modell von der AOK Gesundheitskasse,
der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Gesundheitsministerium.
Rechtsextremismus
Beide Landesregierungen befürworten ein
NPD-Verbotsverfahren, soweit das Ergebnis der derzeit beim Bund und in den
Ländern laufenden Erkenntnissammlungen Aussicht auf Erfolg verspricht.
In der Beratung
wurden das Auftreten der rechtsextremen Partei im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern,
in kommunalen Vertretungen beider Länder, ihre Verbindungen zu offen
neonazistischen Kameradschaften und ihre verstärkten Bestrebungen zur
gesellschaftlichen Verankerung besprochen. Beide Länder sind sich in der Einschätzung
einig, dass die NPD und ihre Aktivitäten eine Gefährdung der demokratischen
Verfassungsordnung darstellen. Sie appellierten an alle Länder, die vom Bundesinnenministerium
initiierte Erkenntnissammlung mit dem Ziel voran zu treiben, eine gesicherte
Entscheidungsgrundlage für die Einleitung eines neuen Verbotsverfahrens zu
erlangen.
Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung
Beide
Landesregierungen waren sich darüber einig, dass Grundlage der Modernisierung der
Bund-Länder-Finanzbeziehungen das Festhalten an den bis Ende 2019 geltenden
Regelungen zum bundesstaatlichen Finanzausgleich und zum Solidarpakt II sein
muss. Beide Länder sehen in einer Weiterentwicklung der Verschuldungsbegrenzung
das vorrangige Verhandlungsziel mit dem Bund. Dazu gehört auch ein funktionierendes
Frühwarnsystem. Automatische Sanktionsmechanismen bei der Überschreitung von
Schuldengrenzen werden jedoch abgelehnt. Striktere Schuldengrenzen sollten
realistisch gesetzt werden, um künftig auch einhaltbar zu sein.
Unterschiedliche Startbedingungen der einzelnen Bundesländer müssen
Berücksichtigung finden.
Ostsee-Adria-Korridor
Die Landesregierungen von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt
haben ihr gemeinsames Interesse an der Verlängerung der prioritären
Transeuropäischen Verkehrsachsen 1 von Norditalien über
München, Erfurt, Halle/Leipzig, Berlin bis Rostock/Sassnitz und 22 von Prag
über Dresden, Berlin bis Rostock/Sassnitz unter entsprechender Anbindung des
Raumes Halle/Leipzig/Magdeburg unterstrichen. Sie sollen innerhalb der beiden
INTERREG Projekte SCANDRIA ¿ ¿Ostsee¿ und ¿Mitteleuropa¿
(Ostsee-Adria-Korridor) berücksichtigt werden. Mecklenburg-Vorpommern und
Sachsen-Anhalt wollen innerhalb der Projektbearbeitung gemeinsam ihre Interessen
im Bereich Logistik wahrnehmen, um eine Verzahnung logistischer Ketten im Ostseeraum-
und im mitteleuropäischen Projekt sicherzustellen und Synergien für die Raumentwicklung
zu nutzen.
2007 hatten
die für Infrastruktur und Raumentwicklung zuständigen Minister der ostdeutschen
Länder in Magdeburg ein Raumentwicklungs- und Wachstumsbündnis im
Ostsee-Adria-Entwicklungskorridor begründet. Ziel dieser Initiative ist neben
einer verbesserten Verkehrsinfrastruktur im Ostsee-Adria Entwicklungskorridor
und seinen Zulaufstrecken ihre effiziente und intelligente Nutzung. Das
verkehrliche Rückgrat des Korridors ist von herausragender Bedeutung, um
wirtschaftliche Entwicklungsimpulse auszulösen und eine europäische Vernetzung
und Zusammenarbeit der Städte und Regionen zu ermöglichen. Dabei geht es um die
Verbesserung der Erreichbarkeit, die Aufwertung der Standortqualitäten von
Städten und Regionen und um die verstärkte Einbeziehung umweltverträglicherer
Verkehrsträger in die Transportketten.Die Entwicklung des Ostsee-Adria-Korridors
von Rostock und Sassnitz/Mukran ist für Mecklenburg-Vorpommern von
entscheidender Bedeutung. Mit dem sehr gut abgestimmten Autobahnnetz zwischen A
19, A 20, A 24 und A 14 kann Mecklenburg-Vorpommern eine Alternative zu den
bereits existierenden Nord-Süd-Verbindungen über das Rheingebiet und zwischen
Hamburg und Hannover anbieten. Die Häfen in Mecklenburg-Vorpommern entwickeln
sich zunehmend zu einer bedeutenden Verkehrsschnittstelle nationaler wie
internationaler Transportketten sowie zu attraktiven Logistikstandorten für
Reeder, hafenaffine Industrie- und Gewerbeunternehmen sowie für maritime
Touristikanbieter der Kreuzfahrtbranche.
Auch für
Sachsen-Anhalt mit seiner verkehrsgeografisch zentralen Lage und seiner ausgezeichnet
ausgebauten Infrastruktur ist die Entwicklung des Ostsee-Adria-Korridors von
Bedeutung. Über eine weitere Verbesserung der Standortfaktoren kann die
Wertschöpfung in der Region durch die Ansiedlungen von Unternehmen erhöht
werden. Der Raum um Leipzig-Halle wird mit dem Flughafen als internationalem
Logistikdrehkreuz im Zentrum zur führenden Verkehrs- und
Logistikkompetenzregion in Mitteldeutschland. Für den Raum Magdeburg wird eine
ähnliche Entwicklung erwartet, die sich auf Ausbau und Ertüchtigung der
Wasserstraßeninfrastruktur und den größten Binnenhafen der neuen Bundesländer
stützt. Die Kooperation aller als landesbedeutsam erkannten Häfen eröffnet die
Chance, eine logistische Hinterlanddrehscheibe insbesondere für deutsche Seehäfen
zu bilden.
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Hegelstraße 42
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Fax: (0391) 567-6667
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