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Nach Überprüfung der Gaspreise
durch die Landeskartellbehörde
Ermittlungen gegen Gasversorgungsunternehmen wegen Anfangsverdachts auf
Preismissbrauch

06.03.2008, Magdeburg – 41

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 041/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und

Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 041/08

 

 

 

Magdeburg, den 5. März 2008

 

 

 

Nach Überprüfung der Gaspreise

durch die Landeskartellbehörde

Ermittlungen gegen Gasversorgungsunternehmen wegen Anfangsverdachts auf

Preismissbrauch

 

 

 

 

 

Die Landeskartellbehörde Sachsen-Anhalt

hat gegen eine Reihe von Gasersorgungsunternehmen, die in die Zuständigkeit der

Landeskartellbehörde fallen, Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts auf

Preismissbrauch aufgenommen und die betroffenen Unternehmen im vergangenen

Monat zur Darlegung der Gründe für ihr überdurchschnittlich hohes Preisniveau

aufgefordert.

 

 

 

Wirtschaftsminister Dr. Reiner

Haseloff sagte dazu: ¿Wir werden unsere kartellrechtlichen Möglichkeiten mit

aller Konsequenz ausschöpfen, um den nicht nachvollziehbaren Preisentwicklungen

entgegenzuwirken.¿

 

 

 

Die derzeit laufenden Ermittlungen und die sich

anschließenden Erörterungen bereiten zugleich die Entscheidung über die

Eröffnung eines förmlichen Kartellverwaltungsverfahrens gegen die betroffenen

Unternehmen vor. In diesem Zusammenhang haben sich die Versorgungsunternehmen

vom Vorwurf des Preismissbrauchs zu entlasten ¿ sie haben also nachzuweisen,

dass ein sachlich gerechtfertigter Grund für die geforderten Preise besteht.

 

 

 

Ein Unternehmen hat sich gegenüber der

Landeskartellbehörde bereits zu einer Senkung seiner Gaspreise verpflichtet.

Ein förmliches Missbrauchsverfahren wird deshalb gegen dieses Unternehmen nicht

eröffnet. Um den Verfahrenserfolg nicht zu gefährden, können der Öffentlichkeit

zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Details preisgegeben werden. Insbesondere

können die betroffenen Unternehmen nicht genannt werden.

 

 

 

Die Landeskartellbehörde hatte zum Stichtag 15.

Oktober 2007 zeitgleich mit allen anderen Landeskartellbehörden und dem

Bundeskartellamt eine Untersuchung der Gaspreise durchgeführt. Diese Erhebung

wurde aufgrund zahlreicher Preisanhebungen der Unternehmen Ende Januar 2008

aktualisiert. Der Anfangsverdacht auf Preismissbrauch hatte sich nach der Auswertung

der Ergebnisse dieses Gaspreisvergleichs ergeben.

 

 

 

 

 

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