Mehr Sicherheit für Kreditnehmer (Kreditverkäufe
an Finanzinvestoren) - Redebeitrag von Finanzminister Jens Bullerjahn im
Landtag
29.02.2008, Magdeburg – 34
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 34/08
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 34/08
Magdeburg, den 28. Februar 2008
Mehr Sicherheit für Kreditnehmer (Kreditverkäufe
an Finanzinvestoren) - Redebeitrag von Finanzminister Jens Bullerjahn im
Landtag
Anrede,
um es vorweg zu sagen: auch die Landesregierung Sachsen-Anhalt wird
sich für einen besseren Schutz der Kreditnehmer einsetzen.
Man muss jedoch grundsätzlich zwei Fallgruppen unterscheiden:
Einerseits die Kredite, die ordnungsgemäß bedient werden und andererseits
die Kredite, die Not leidend werden. Die erstgenannten Kreditverhältnisse gilt
es insbesondere zu schützen.
Kredite müssen von den Banken mit Eigenkapital unterlegt werden.
Dadurch ist das rechtlich zulässige Kreditvolumen der Banken begrenzt. Die Institute
sind deshalb daran interessiert, sich von unrentablen Kreditengagements zu
trennen, um ihr Eigenkapital für das Neugeschäft zu entlasten.
Unrentabel sind insbesondere solche Kredite, die von den Kreditnehmern
nicht vertragsgemäß bedient werden. Not leidende Kredite erfordern eine
intensive Bearbeitung und binden daher nicht nur Kapital, sondern auch
Personal. Mit dem Verkauf solcher Kredite erreicht der Veräußerer eine
Entlastung seines Eigenkapitals, den Zufluss von Liquidität und die
Freistellung von Personal.
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband hat aus aktuellem Anlass
darauf hingewiesen, dass Sparkassen keine ordnungsgemäß bedienten Kredite an
Finanzinvestoren verkaufen würden. Nur wenn Kunden dauerhaft gegen ihre
vertraglichen Verpflichtungen verstießen, sei ein Verkauf von Krediten denkbar.
Es sollte dann aber möglichst eine Lösung innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe
gesucht werden. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken hat erklärt, dass vertragsgemäß bediente Kredite nicht ohne
Zustimmung des Kreditnehmers verkauft werden.
Meine Damen und Herren,
die Bundesregierung hat den Forderungsverkauf im Rahmen des
Gesetzgebungsverfahrens zum Risikobegrenzungsgesetz aufgegriffen.
Am 19. September 2007 fand im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages
ein Fachgespräch zum Verkauf von Kreditforderungen mit zahlreichen Experten aus
der Wirtschaft und der Wissenschaft statt. Dabei hat sich gezeigt, dass
grundsätzlich gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Die Bundesregierung
wird die aus diesem Fachgespräch gewonnenen Erkenntnisse im Einzelnen auswerten
und Vorschläge für gesetzgeberische Maßnahmen unverzüglich, wenn möglich noch
im weiteren Verlauf des parlamentarischen Verfahrens zu diesem Gesetz,
einbringen.
In der Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am 18.
Februar 2008 wurde mitgeteilt, dass derzeit geprüft werde, wie eine Regelung
über eine Einschränkung des Verkaufs von Krediten in den Gesetzentwurf
aufgenommen werden könne. Die Beratung wurde vertagt.
Der Zeitplan für das Risikobegrenzungsgesetz wird sich insgesamt weiter
nach hinten verschieben. Zur Frage der Aufnahme zusätzlicher Regelungen für
eine Einschränkung von Kreditverkäufen finden Abstimmungen mit BMJ und BMF
statt.
Die Gesetzesinitiative des Bundes bleibt abzuwarten. Die
Landesregierung wird sich zu gegebener Zeit aktiv in die Diskussion einbringen.
Der Antrag der Fraktionen von CDU und SPD wird unterstützt.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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