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Mehr Sicherheit für Kreditnehmer (Kreditverkäufe
an Finanzinvestoren) - Redebeitrag von Finanzminister Jens Bullerjahn im
Landtag

29.02.2008, Magdeburg – 34

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 34/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 34/08

 

 

 

Magdeburg, den 28. Februar 2008

 

 

 

Mehr Sicherheit für Kreditnehmer (Kreditverkäufe

an Finanzinvestoren) - Redebeitrag von Finanzminister Jens Bullerjahn im

Landtag

 

 

 

Anrede,

 

um es vorweg zu sagen: auch die Landesregierung Sachsen-Anhalt wird

sich für einen besseren Schutz der Kreditnehmer einsetzen.

 

Man muss jedoch grundsätzlich zwei Fallgruppen unterscheiden:

 

Einerseits die Kredite, die ordnungsgemäß bedient werden und andererseits

die Kredite, die Not leidend werden. Die erstgenannten Kreditverhältnisse gilt

es insbesondere zu schützen.

 

Kredite müssen von den Banken mit Eigenkapital unterlegt werden.

Dadurch ist das rechtlich zulässige Kreditvolumen der Banken begrenzt. Die Institute

sind deshalb daran interessiert, sich von unrentablen Kreditengagements zu

trennen, um ihr Eigenkapital für das Neugeschäft zu entlasten.

 

Unrentabel sind insbesondere solche Kredite, die von den Kreditnehmern

nicht vertragsgemäß bedient werden. Not leidende Kredite erfordern eine

intensive Bearbeitung und binden daher nicht nur Kapital, sondern auch

Personal. Mit dem Verkauf solcher Kredite erreicht der Veräußerer eine

Entlastung seines Eigenkapitals, den Zufluss von Liquidität und die

Freistellung von Personal.

 

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband hat aus aktuellem Anlass

darauf hingewiesen, dass Sparkassen keine ordnungsgemäß bedienten Kredite an

Finanzinvestoren verkaufen würden. Nur wenn Kunden dauerhaft gegen ihre

vertraglichen Verpflichtungen verstießen, sei ein Verkauf von Krediten denkbar.

Es sollte dann aber möglichst eine Lösung innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe

gesucht werden. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und

Raiffeisenbanken hat erklärt, dass vertragsgemäß bediente Kredite nicht ohne

Zustimmung des Kreditnehmers verkauft werden.

 

Meine Damen und Herren,

 

die Bundesregierung hat den Forderungsverkauf im Rahmen des

Gesetzgebungsverfahrens zum Risikobegrenzungsgesetz aufgegriffen.

 

Am 19. September 2007 fand im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages

ein Fachgespräch zum Verkauf von Kreditforderungen mit zahlreichen Experten aus

der Wirtschaft und der Wissenschaft statt. Dabei hat sich gezeigt, dass

grundsätzlich gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Die Bundesregierung

wird die aus diesem Fachgespräch gewonnenen Erkenntnisse im Einzelnen auswerten

und Vorschläge für gesetzgeberische Maßnahmen unverzüglich, wenn möglich noch

im weiteren Verlauf des parlamentarischen Verfahrens zu diesem Gesetz,

einbringen.

 

In der Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am 18.

Februar 2008 wurde mitgeteilt, dass derzeit geprüft werde, wie eine Regelung

über eine Einschränkung des Verkaufs von Krediten in den Gesetzentwurf

aufgenommen werden könne. Die Beratung wurde vertagt.

 

Der Zeitplan für das Risikobegrenzungsgesetz wird sich insgesamt weiter

nach hinten verschieben. Zur Frage der Aufnahme zusätzlicher Regelungen für

eine Einschränkung von Kreditverkäufen finden Abstimmungen mit BMJ und BMF

statt.

 

Die Gesetzesinitiative des Bundes bleibt abzuwarten. Die

Landesregierung wird sich zu gegebener Zeit aktiv in die Diskussion einbringen.

 

Der Antrag der Fraktionen von CDU und SPD wird unterstützt.

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Editharing 40

39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1105

Fax: (0391) 567-1390

Mail: presse@mf.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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