Land stockt Bundesmittel auf und
entlastet damit Kommunen
Arbeitsmarktprogramm ?Kommunal-Kombi? für Arbeitslose über 50 Jahre
22.02.2008, Magdeburg – 28
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 028/08
Ministerium für Wirtschaft und
Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 028/08
Magdeburg, den 22. Februar 2008
Land stockt Bundesmittel auf und
entlastet damit Kommunen
Arbeitsmarktprogramm ¿Kommunal-Kombi¿ für Arbeitslose über 50 Jahre
Mit mehr als 25 Millionen Euro will das Land
Sachsen-Anhalt das im Januar in Kraft getretene Arbeitsmarktprogramm des Bundes
¿Kommunal-Kombi¿ aufstocken. Damit können bis 2012 rund 2600
sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose über 50
Jahre geschaffen werden. Diese Arbeitsplätze im kommunalen Bereich sind
innerhalb der Gesamtlaufzeit des Programms (2008-2012) auf drei Jahre
befristet. Einstellungen sind bis Ende 2009 möglich.
¿Das Bundesprogramm gilt für alle Landkreise und
kreisfreien Städte, die zwischen August 2006 und April 2007 eine
durchschnittliche Arbeitslosenquote von mindestens 15 Prozent hatten. Das waren
in Sachsen-Anhalt bis auf den Bördekreis alle Landkreise¿, erläutert Wirtschaftsminister
Dr. Reiner Haseloff. ¿Rein theoretisch stellt der Bund damit Geld für 15800
Förderfälle bereit. Zahlungsvoraussetzung ist allerdings, dass 50 Prozent der
Mittel von der Kommune aufgebracht werden. Das ist angesichts der Finanzlage
unserer Kommunen illusorisch. Finanzminister Jens Bullerjahn hat sich stark
dafür engagiert, dass das Land einen Großteil der Kostenlast übernimmt, die
sonst von den Kommunen allein zu schultern wäre.¿
¿Kommunal-Kombi¿ sieht Arbeitsplätze im kommunalen
Bereich zu ortsüblicher Bezahlung vor. Der Bund stellt je Arbeitsplatz maximal
800 Euro bereit (500 Euro Lohnostenzuschuss, 200 Euro Zuschuss zur
Sozialversicherung und 100 Euro für über 50-jährige Langzeitarbeitslose.
Vorausgesetzt wird allerdings eine 50:50-Finanzierung, die Sachsen-Anhalt nicht
leisten kann. Vom Land kommen je Arbeitsplatz 220 Euro plus 50 Euro Sachkostenzuschuss,
von den Kommunen zusätzlich mindestens 70 Euro im Monat. Ihren Kostenanteil
sparen die Kommunen durch sinkende Ausgaben für Kosten der Unterkunft bei
Hartz-IV-Empfängern ein.
Nach jetzigen Vorstellungen, die noch mit
kommunalen Vertretern abzustimmen sind, sollen 50 Prozent der Landesmittel in
jene Landkreise gehen, wo mehr als 20 Prozent der Arbeitslosen 50 Jahre und
älter sind (Dezember 2007). Das sind die Landkreise Anhalt-Bitterfeld,
Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz und Stendal. Das Programm soll im März in
Kraft treten.
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