Bespitzelung eines früheren Staatsschützers
hat es nicht gegeben
12.02.2008, Magdeburg – 25
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 025/08
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 025/08
Magdeburg, den 12. Februar 2008
Bespitzelung eines früheren Staatsschützers
hat es nicht gegeben
Zu
dem im Zusammenhang mit der Untersuchungsausschusssitzung am gestrigen Montag
erhobenen Vorwurf, ein ehemaliger Staatsschützer sei während seiner
Aufstiegsausbildung an der Polizeiakademie Niedersachsen von zwei Kollegen ¿bespitzelt¿
worden, erklärt der Pressesprecher des Innenministeriums, Martin Krems:
¿Dieser
Vorwurf ist entschieden zurückzuweisen. Die beiden Kollegen hatten sich
ratsuchend an die Polizeiabteilung des Innenministeriums gewandt, nachdem der
frühere Staatsschützer im Gespräch angegeben hatte, Kenntnis von Sachverhalten
zu haben, die zur Aufklärung des Todes von Oury Jalloh dienen können. Auf
Bitten der Abteilung fertigten sie dazu einen Gesprächsvermerk an, der vom
Innenministerium der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau zugeleitet wurde, die im
Zusammenhang mit dem Tod von Oury Jalloh zwei Polizeibeamte wegen fahrlässiger
Tötung bzw. Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt hat. Der Vermerk wurde
mittlerweile in öffentlicher Gerichtsverhandlung verlesen.
Wenn
ein Polizeibeamter Kenntnisse vorbringt, die zur Aufklärung eines Tötungsdeliktes
führen können, haben sowohl seine Kollegen als auch vorgesetzte Behörden die
Pflicht, diese Informationen der Staatsanwaltschaft zugänglich zu machen.
Solche Kenntnisse zu besitzen, ist für einen Polizeibeamten eben keine
Privatsache.¿
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