Landesverwaltungsamt beglaubigt
jährlich mehr als 1.900 Urkunden und Dokumente deutscher Stellen
08.02.2008, Halle (Saale) – 9
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 009/08
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 009/08
Halle, den 1. Februar 2008
Landesverwaltungsamt beglaubigt
jährlich mehr als 1.900 Urkunden und Dokumente deutscher Stellen
Mit
dem deutschen Diplom als Krankenschwester in Brasilien arbeiten? Während des
Urlaubs in Thailand heiraten? Eine Rente aus Russland beziehen? All dies sind
Beispiele, bei denen das Landesverwaltungsamt zur Anlaufstelle von Bürgern aus
ganz Sachsen-Anhalt wird: Allein 1.912 Mal hat die Behörde im Jahr 2007 die
Echtheit von Siegel und Unterschrift auf deutschen Papieren bestätigt. Denn
deutsche Urkunden und Dokumente werden im Ausland grundsätzlich nur dann
anerkannt, wenn sie hier im Ursprungsland beglaubigt wurden und damit offiziell
deren Echtheit festgestellt ist.
Meldebescheinigungen,
Schulzeugnisse, Geburtsurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse, amtsärztliche
Bescheinigungen ¿ sie alle sind ohne eine hoheitsrechtliche Bestätigung im
Ausland nutzlos. Wer jedoch auf diese Nachweise angewiesen ist, sollte sich
rechtzeitig über die amtliche Beglaubigung seiner Unterlagen informieren, rät
Sigrun Quente, Fachfrau für alle Fragen rund um die Beglaubigung beim
Landesverwaltungsamt. Dort befindet sich die zentrale Anlaufstelle in
Sachsen-Anhalt, um die von Behörden ausgestellten Dokumente und Urkunden für
das Ausland ¿fit¿ zu machen.
Das
Vorgehen richtet sich nach Konsularrecht und entsprechenden Abkommen, wie dem
Haager Abkommen von 1961. Danach erhält ein Dokument eine sogenannte Apostille.
¿Mit der Apostille wird bestätigt, in welcher Funktion der Unterzeichnende zur
Ausstellung des Dokuments berechtigt war und dass Unterschrift und Siegelabdruck
echt sind¿, erklärt die Fachfrau.
Etwas
aufwändiger stellt sich das Procedere dar, soll das Dokument etwa in Brasilien
oder Thailand anerkannt werden - Staaten, die nicht dem Haager Übereinkommen
beigetreten sind. Hier wird eine ¿Legalisation¿ der benötigten Unterlagen durch
das jeweilige ausländische Konsulat vorgenommen, nachdem das
Landesverwaltungs-amt das deutsche Dokument mit einer Vorbeglaubigung versehen
hat. Verschiedentlich ist auch noch das Bundesverwaltungsamt in Köln
einzuschalten.
Kontakt:
Bürgerinnen und Bürger, die deutsche
Urkunden im Ausland vorzulegen haben ¿ neben den eingangs genannten Beispielen auch
häufig bei Erbschaften, Grundstücksverkäufen oder Exportgeschäften - können
sich an Frau Quente unter der Telefonnummer 0391 - 567 2168 wenden. Umfassende
Informationen zum Thema finden sich auch im Internet unter
www.Landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de (Stichwort Apostille) oder unter
www.auswaertiges-amt.de.
Impressum:
Landesverwaltungsamt
Pressestelle
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Tel: +49 345 514 1244
Fax: +49 345 514 1477
Mail:
pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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