Menu
menu

Landesverwaltungsamt beglaubigt
jährlich mehr als 1.900 Urkunden und Dokumente deutscher Stellen

08.02.2008, Halle (Saale) – 9

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 009/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 009/08

 

 

 

Halle, den 1. Februar 2008

 

 

 

Landesverwaltungsamt beglaubigt

jährlich mehr als 1.900 Urkunden und Dokumente deutscher Stellen

 

 

 

Mit

dem deutschen Diplom als Krankenschwester in Brasilien arbeiten? Während des

Urlaubs in Thailand heiraten? Eine Rente aus Russland beziehen? All dies sind

Beispiele, bei denen das Landesverwaltungsamt zur Anlaufstelle von Bürgern aus

ganz Sachsen-Anhalt wird: Allein 1.912 Mal hat die Behörde im Jahr 2007 die

Echtheit von Siegel und Unterschrift auf deutschen Papieren bestätigt. Denn

deutsche Urkunden und Dokumente werden im Ausland grundsätzlich nur dann

anerkannt, wenn sie hier im Ursprungsland beglaubigt wurden und damit offiziell

deren Echtheit festgestellt ist.

 

 

 

Meldebescheinigungen,

Schulzeugnisse, Geburtsurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse, amtsärztliche

Bescheinigungen ¿ sie alle sind ohne eine hoheitsrechtliche Bestätigung im

Ausland nutzlos. Wer jedoch auf diese Nachweise angewiesen ist, sollte sich

rechtzeitig über die amtliche Beglaubigung seiner Unterlagen informieren, rät

Sigrun Quente, Fachfrau für alle Fragen rund um die Beglaubigung beim

Landesverwaltungsamt. Dort befindet sich die zentrale Anlaufstelle in

Sachsen-Anhalt, um die von Behörden ausgestellten Dokumente und Urkunden für

das Ausland ¿fit¿ zu machen.

 

 

 

Das

Vorgehen richtet sich nach Konsularrecht und entsprechenden Abkommen, wie dem

Haager Abkommen von 1961. Danach erhält ein Dokument eine sogenannte Apostille.

¿Mit der Apostille wird bestätigt, in welcher Funktion der Unterzeichnende zur

Ausstellung des Dokuments berechtigt war und dass Unterschrift und Siegelabdruck

echt sind¿, erklärt die Fachfrau.

 

 

 

Etwas

aufwändiger stellt sich das Procedere dar, soll das Dokument etwa in Brasilien

oder Thailand anerkannt werden - Staaten, die nicht dem Haager Übereinkommen

beigetreten sind. Hier wird eine ¿Legalisation¿ der benötigten Unterlagen durch

das jeweilige ausländische Konsulat vorgenommen, nachdem das

Landesverwaltungs-amt das deutsche Dokument mit einer Vorbeglaubigung versehen

hat. Verschiedentlich ist auch noch das Bundesverwaltungsamt in Köln

einzuschalten.

 

 

 

Kontakt:

 

Bürgerinnen und Bürger, die deutsche

Urkunden im Ausland vorzulegen haben ¿ neben den eingangs genannten Beispielen auch

häufig bei Erbschaften, Grundstücksverkäufen oder Exportgeschäften - können

sich an Frau Quente unter der Telefonnummer 0391 - 567 2168 wenden. Umfassende

Informationen zum Thema finden sich auch im Internet unter

www.Landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de (Stichwort Apostille) oder unter

www.auswaertiges-amt.de.

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

Pressestelle

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514 1244

Fax: +49 345 514 1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum

 

LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de